…ist (Ritz, § 114 Tz 7, mit Judikaturnachweisen). Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei Ermessensentscheidungen und - nach überwiegender Auffassung - bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl. Ritz, § 114 Tz 8; dem Grundsatz…
…wird dafür ein, der Behörde gegebener, Vollzugsspielraum bei der Anwendung der einzelnen Gesetze verlangt. Ein solcher ist bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (z.B. Dunkelheit) gegeben. Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Institution um eine KÖR handelt, wird der Behörde…
…Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit iSd § 236 BAO) zu berücksichtigen. Beide Gerichtshöfe öffentlichen Rechts wenden den Grundsatz von Treu und Glauben nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern vereinzelt auch dann an, wenn der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt ist (somit bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe…
…Verfahrensganges). 6. Zu den Ausführungen der steuerlichen Vertreterin betreffend den Grundsatz von Treu und Glauben ist zunächst festzuhalten, dass dieser nur bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen ist; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (Ritz, BAO4…
…Bw. zu ersetzen. Der Grundsatz von Treu und Glauben kommt nur bei Ermessensentscheidungen bzw. bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu tragen. Wenn dem Fristverlängerungsansuchen ein undeutlicher Inhalt beizumessen wäre, hätte die Behörde von sich aus (ohne Ermessensübung) tätig werden und die Absicht der Bw. in…
…die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bietet, liegt bei Ermessensentscheidungen und (nach überwiegender Auffassung) bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vor. Demgemäß kommt diesem Prinzip auch im Nachsichtsverfahren bei der Auslegung des Begriffes der "Unbilligkeit" im Sinne des § 236 BAO maßgebliche Bedeutung zu. Bei…
…6.2005, 2004/13/0161), somit einen Auslegungsspielraum (Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe) oder Rechtsanwendungsspielraum (bei Ermessensübung). Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist insbesondere der Begriff der Unbilligkeit der Einhebung (im Sinn des § 236 BAO). Siehe unten Abschnitt 6. Weitere solche Rechtsbegriffe sind beispielsweise umfassende Umschulungsmaßnahmen (§ 4 Abs. 4…
…0273; VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161), somit einen Auslegungsspielraum (Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe) oder einen Rechtsanwendungsspielraum (bei Ermessensübung). Darüber hinaus ist eine weitere Voraussetzung für die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben, dass die Partei im Vertrauen auf die Auskunft Dispositionen getroffen hat…
…Der Grundsatz von Treu und Glauben komme nicht zum Tragen, da dessen Anwendung auf Ermessensentscheidungen bzw. allenfalls auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beschränkt sei. Mit Schreiben vom 11. März 2010 erhob der Bw. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung. In Ergänzung zur Berufung brachte der Bw…
…21.10.2004, Zlen. 2000/13/0179, 0180; 9.3.2005, Zl. 2001/13/0273) und sowohl bei Ermessensentscheidungen als auch bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachten ist (vgl. VwGH 14.10.1992, Zl. 90/13/0009; 24.5.1993, Zl. 92/15/0037…
…Dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt nach überwiegender Auffassung nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern auch bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB den der Unbilligkeit im Sinn des § 236) Bedeutung zu. Eine sachliche Unbilligkeit wegen Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben kann insbesondere bei…
…15/0081; 10.5.2021, Ra 2021/15/0001), der bei Ermessensentscheidungen oder bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe von Bedeutung sein kann. Weder § 16 noch § 18 EStG 1988 räumte der Behörde diesen von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung geforderten Vollzugsspielraum bei ihrer Entscheidung ein. 3.2. Zu…
…0273; VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161), somit einen Auslegungsspielraum (Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe) oder einen Rechtsanwendungsspielraum (bei Ermessensübung). Darüber hinaus ist eine weitere Voraussetzung für die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben, dass die Partei im Vertrauen auf die Auskunft Dispositionen getroffen hat…
…die Auslegung, wonach elektronisch zugestellte Dokumente mit Eingang in die Databox unabhängig von der Uhrzeit als zugestellt gelten, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, ist entgegenzuhalten, dass die Anwendung von Treu und Glauben nur bei Ermessensentscheidungen sowie bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu…
…Der Grundsatz von Treu und Glauben ist sowohl bei Ermessensentscheidungen als auch bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachten und setzt einen Vollzugsspielraum voraus. Der Vollzugsspielraum kann bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe einen Auslegungsspielraum und bei der Ermessensübung einen Rechtsanwendungsspielraum umfassen. Nach ständiger Rechtsprechung des…
…Anwendung bindender Vorschriften, selbst für den Einzelfall, nicht auszuschließen vermag (vgl. zB VwGH 18.09.2000, 2000/17/0048). Der Anwendungsbereich des Grundsatzes von Treu und Glauben ist auf Ermessensentscheidungen bzw. allenfalls die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe eingeschränkt (vgl. Ritz, BAO6, § 114 Tz 8), und kann…
…jener von Treu und Glauben. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist nach überwiegender Auffassung nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern auch bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachten; der gesetzmäßigen Anwendung bindender Rechtsvorschriften kann dieser Grundsatz aber nicht entgegenstehen. Macht die Partei eine unrichtige Rechtsauskunft geltend…
…bedeute nicht, dass diese Vorgangsweise ausdrücklich als rechtmäßig anerkannt worden sei. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setze nach der dazu ergangenen Rechtsprechung einen Vollzugsspielraum entweder bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei der Ermessensübung voraus. Der Grundsatz von Treu und Glauben schütze…
…2006, Zl. 2002/14/0010 und 0122; 22.11.2012, Zl. 2008/15/0265). Der Grundsatz von Treu und Glauben sowohl bei Ermessensentscheidungen als auch bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachten (vgl. VwGH 14.10.1992, Zl. 90/13/0009; 24.5.1993, Zl…
…von Treu und Glauben beruft, so ist festzuhalten: Die Anwendung von Treu und Glauben setzt einen gewissen Vollzugsspielraum der Abgabenbehörde voraus. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann insbesondere bei Ermessensentscheidungen sowie bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zur Anwendung kommen (zB Ritz, BAO 6. Auflage…