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BFG RV/7103750/2010Familienbeihilfe auch bei allfälligem Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2014

…Dieses würde allerdings auf Grund des EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetzes, BGBl I 2004/28 der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen. Da eine solche Beschäftigungsbewilligung nicht vorgelegen habe, stehe Familienbeihilfe nicht zu. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 20.9.2010 fristgesrecht berufen und auf die…

UFSW RV/0875-W/11Keine Familienbeihilfe bei Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012Teil 1/2

…er gemäß § 32a Abs. 2 bzw. Abs. 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl.Nr. 218/1975 in der geltenden Fassung ein Recht auf freien Arbeitsmarktzugang hat. Verfahren vor dem Finanzamt Der Bw. gab niederschriftlich zu seiner im Inland seit dem Jahre 2005 ausgeübten Tätigkeit bekannt, dass er…

UFSW RV/0875-W/11Keine Familienbeihilfe bei Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012Teil 2/2

§ 47 EStG definiert den Begriff des Dienstverhältnisses nicht abschließend. Er wird vielmehr als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (VfGH 1.3.2001, G 109/00). Die für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses maßgebenden…

UFSL RV/0055-L/06Gründung einer OEG zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 1/3

…Ansuchen der Bw um Vergabe einer Steuernummer ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorliegenden Werkverträge eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) darstellten. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes und der KIAB sowie niederschriftliche Einvernahmen der Arbeiter zeigten folgenden Sachverhalt: 1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf…

UFSL RV/0055-L/06Gründung einer OEG zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/3

22. Wurden zwischen der Fa. N und der Fa. W - außer den drei angeführten - weitere Vereinbarungen über die Vergabe von Subunternehmerleistungen abgeschlossen? Wurden zwischen der Fa. W und P1 bzw. P2 - außer den angeführten - weitere Vereinbarungen über die Vergabe von Subunternehmerleistungen abgeschlossen? Die steuerliche Vertreterin…

UFSL RV/0055-L/06Gründung einer OEG zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 3/3

Da der Wahrheitsgehalt der übrigen Aussagen der Gesellschafter vom 28. Juli 2005 nicht bestritten wurde, ist nicht entscheidungswesentlich, ob Ing. MW die Aussagen selbstständig gemacht oder die befragten polnischen Staatsbürger lediglich übersetzt hat. Ebenso wenig entscheidend ist, ob ein Polier der Fa. N auf den…

BFG RV/3100581/2017Kein Recht auf Akteneinsicht bei der Finanzpolizei im Rahmen einer Kontrolle nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2018

…1 GewO, dem AlVG und § 143 BAO durch Organe der Finanzpolizei erfolgt sei. Aus dieser Kontrollhandlung resultiere eine Strafanzeige wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Abgabenrechtliche Konsequenzen seien nicht aktenkundig. Da es sich bei der Kontrollhandlung um eine sogenannte ordnungspolitische Maßnahme gehandelt habe, sei für das Verfahren…

UFSG RV/0377-G/05Eingehen eines Scheindienstverhältnisses zum Zweck der Erlangung (Verlängerung) eines Befreiungsscheines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…worden war. Darüber hinaus gab der Bw. als einzigen Zweck für das Eingehen eines "Scheindienstverhältnisses" an, ihm haben für die Verlängerung seines "Befreiungsscheines" (vgl. § 15 Ausländerbeschäftigungsgesetz [AuslBG], BGBl. Nr. 218/1975) noch einige Monate an Beschäftigungszeit in Österreich gefehlt. In diesem Zusammenhang wies der Bw…

BFG RV/7104151/2017Befreiung nach § 7 GebG, wenn entsendendes Unternehmen und entsendeter Arbeitnehmer gemeinsam einen (Zahlwort) Bescheid iSd § 18 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bekämpfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2018

…Mai 2016 auf Bestätigung der EU-Entsendung für ARBEITNEHMER für die berufliche Tätigkeit als Software Engeineer gemäß § 18 Abs 12 Z 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes iVm Art 2 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG vom 16.12.1996 abgelehnt wurde und die Entsendung untersagt wurde…

UFSW RV/1741-W/08Ist die Tätigkeit eines Inhabers des Gewerbes "Verspachtelung von bereits montierten Gipskartonplatten ... " durch einen polnischen Staatsbürger als eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit als unzulässige nichtselbständige Tätigkeit zu werten, die zur Nichtanwendung der in Art 73 der (EWG) VO vorgesehenen Freizügigkeit führt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügikeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger…

UFSW RV/1198-W/09Ein polnischer Staatsbürger fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger, sodass er für einen Anspruch auf Familienbeihilfe eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigt, wenn er wirtschaftlich betrachtet nichtselbständig tätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…für die neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen…

UFSW RV/2869-W/06Ein Scheinselbständiger (slowakischer Staatsbürger) fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger und muss dann, wenn seine Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der eines nichtselbständigern Bauhilfsarbeits entspricht, eine entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz besitzen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Differenzzahlung zu erlangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (kurz: AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen…

UFSL RV/1031-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-Staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 1/2

…Ansuchen des Bw um Vergabe einer Steuernummer ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorliegenden Werkverträge eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) darstellten. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes und der KIAB sowie niederschriftliche Einvernahmen der Arbeiter zeigten folgenden Sachverhalt: 1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf…

UFSL RV/1031-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-Staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/2

Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…

UFSL RV/1017-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 1/2

…Ansuchen des Bw um Vergabe einer Steuernummer ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorliegenden Werkverträge eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) darstellten. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes und der KIAB sowie niederschriftliche Einvernahmen der Arbeiter zeigten folgenden Sachverhalt: 1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf…

UFSL RV/1017-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/2

Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…

UFSW RV/1961-W/06Aufstellen und verspachteln von Gipskartonplatten als selbständige oder unselbständige Tätigkeit durch einen polnischen Staatsbürger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…Für den Fall, dass Ihre Tätigkeit als nichtselbständige Tätigkeit zu beurteilen ist, wäre für die Gewährung der Familienbeihilfe das Vorliegen einer Bewilligung oder eines Freistellungsscheines von der Arbeitsmarktservice GmbH nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich. 1. Bezugnehmend auf Ihre oben angeführte Berufung werden Sie ersucht, die im…

UFSW RV/2292-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der im Inland ausgeübten Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…1.12.2004 vom Finanzamt abgewiesen. Begründend wurde hiezu ausgeführt, dass die vom Bw. auf Basis des von ihm gelösten Gewerbescheines ausgeübte Beschäftigung eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstelle. Aufgrund umfangreicher vom Finanzamt getätigter Ermittlungen sei festgestellt worden, dass der Bw. im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig…

UFSW RV/2707-W/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes hinsichtlich der Art der Beschäftigung eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…in seiner Begründung dazu aus, dass sich die durch den Bw. ausgeübte Tätigkeit als eine unselbständige Beschäftigung darstelle, welche gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoße. Die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme sei nicht nachgewiesen worden, weshalb in Österreich keine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt werde. Die Verordnung (EWG…

UFSW RV/1388-W/08Familienbeihilfenanspruch von nicht rechtmäßig im Inland aufhältigen EU-Bürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit…