…Dieses würde allerdings auf Grund des EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetzes, BGBl I 2004/28 der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen. Da eine solche Beschäftigungsbewilligung nicht vorgelegen habe, stehe Familienbeihilfe nicht zu. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 20.9.2010 fristgesrecht berufen und auf die…
…er gemäß § 32a Abs. 2 bzw. Abs. 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl.Nr. 218/1975 in der geltenden Fassung ein Recht auf freien Arbeitsmarktzugang hat. Verfahren vor dem Finanzamt Der Bw. gab niederschriftlich zu seiner im Inland seit dem Jahre 2005 ausgeübten Tätigkeit bekannt, dass er…
§ 47 EStG definiert den Begriff des Dienstverhältnisses nicht abschließend. Er wird vielmehr als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (VfGH 1.3.2001, G 109/00). Die für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses maßgebenden…
…Ansuchen der Bw um Vergabe einer Steuernummer ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorliegenden Werkverträge eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) darstellten. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes und der KIAB sowie niederschriftliche Einvernahmen der Arbeiter zeigten folgenden Sachverhalt: 1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf…
22. Wurden zwischen der Fa. N und der Fa. W - außer den drei angeführten - weitere Vereinbarungen über die Vergabe von Subunternehmerleistungen abgeschlossen? Wurden zwischen der Fa. W und P1 bzw. P2 - außer den angeführten - weitere Vereinbarungen über die Vergabe von Subunternehmerleistungen abgeschlossen? Die steuerliche Vertreterin…
Da der Wahrheitsgehalt der übrigen Aussagen der Gesellschafter vom 28. Juli 2005 nicht bestritten wurde, ist nicht entscheidungswesentlich, ob Ing. MW die Aussagen selbstständig gemacht oder die befragten polnischen Staatsbürger lediglich übersetzt hat. Ebenso wenig entscheidend ist, ob ein Polier der Fa. N auf den…
…1 GewO, dem AlVG und § 143 BAO durch Organe der Finanzpolizei erfolgt sei. Aus dieser Kontrollhandlung resultiere eine Strafanzeige wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Abgabenrechtliche Konsequenzen seien nicht aktenkundig. Da es sich bei der Kontrollhandlung um eine sogenannte ordnungspolitische Maßnahme gehandelt habe, sei für das Verfahren…
…worden war. Darüber hinaus gab der Bw. als einzigen Zweck für das Eingehen eines "Scheindienstverhältnisses" an, ihm haben für die Verlängerung seines "Befreiungsscheines" (vgl. § 15 Ausländerbeschäftigungsgesetz [AuslBG], BGBl. Nr. 218/1975) noch einige Monate an Beschäftigungszeit in Österreich gefehlt. In diesem Zusammenhang wies der Bw…
…Mai 2016 auf Bestätigung der EU-Entsendung für ARBEITNEHMER für die berufliche Tätigkeit als Software Engeineer gemäß § 18 Abs 12 Z 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes iVm Art 2 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG vom 16.12.1996 abgelehnt wurde und die Entsendung untersagt wurde…
…vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügikeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger…
…für die neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen…
…von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (kurz: AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen…
…Ansuchen des Bw um Vergabe einer Steuernummer ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorliegenden Werkverträge eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) darstellten. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes und der KIAB sowie niederschriftliche Einvernahmen der Arbeiter zeigten folgenden Sachverhalt: 1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf…
Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…
…Ansuchen des Bw um Vergabe einer Steuernummer ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorliegenden Werkverträge eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) darstellten. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes und der KIAB sowie niederschriftliche Einvernahmen der Arbeiter zeigten folgenden Sachverhalt: 1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf…
Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…
…Für den Fall, dass Ihre Tätigkeit als nichtselbständige Tätigkeit zu beurteilen ist, wäre für die Gewährung der Familienbeihilfe das Vorliegen einer Bewilligung oder eines Freistellungsscheines von der Arbeitsmarktservice GmbH nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich. 1. Bezugnehmend auf Ihre oben angeführte Berufung werden Sie ersucht, die im…
…1.12.2004 vom Finanzamt abgewiesen. Begründend wurde hiezu ausgeführt, dass die vom Bw. auf Basis des von ihm gelösten Gewerbescheines ausgeübte Beschäftigung eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstelle. Aufgrund umfangreicher vom Finanzamt getätigter Ermittlungen sei festgestellt worden, dass der Bw. im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig…
…in seiner Begründung dazu aus, dass sich die durch den Bw. ausgeübte Tätigkeit als eine unselbständige Beschäftigung darstelle, welche gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoße. Die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme sei nicht nachgewiesen worden, weshalb in Österreich keine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt werde. Die Verordnung (EWG…
…und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit…