Abschnitt 3.5. Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus…
Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…
4.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 4…
2.1. Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer…
2.2. BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Denkmalschutzgesetz (1) Als Ausfuhr im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist jede Verbringung über die österreichische Staatsgrenze zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer Zeit und unabhängig auch davon, ob sich das…
2.2.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/3 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7480…
1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen (1) Die Werke lebender Künstler und solcher Künstler, seit deren Tod noch nicht 20 Jahre vergangen sind, benötigen für die Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7562"), außer es…
1.3.6. Persönliche Ausnahmen von den Ausfuhrbeschränkungen (1) Bibliotheken (Sammlungen von Büchern) und Sammlungen audio-visueller Medien (Sammlungen von Bild- und Tonträgern), die sich im Eigentum des Bundes (sowie seiner beschränkt erwerbsfähigen Anstalten), eines Landes, einer Gemeinde oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft befinden…
2A. Ausfuhr 2A.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhr von Gütern und TechnologienAusfuhrverbot…
44A. EinfuhrDurchfuhr von Gütern und Technologien Derzeit keine Maßnahme(1) Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/386 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines (1) Gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/2406 werden sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2406 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind…
2A. Ausfuhr 2A.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/1755 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
2A. Ausfuhr 2A.1. AllgemeinesAusfuhrverbot von Militärgütern Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher RessourcenGemäß Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 314/2004 ist es verboten, die im Eigentum oder Besitz von inin der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Güter und Technologien sowie…
2.3. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern (1) Gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 dürfen den im Anhang III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder direkt noch indirekt wirtschaftliche Ressourcen…
2. Ausfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen 2.1. AusfuhrverbotAllgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs…
33A. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher RessourcenEinfuhr 3.1. Ausfuhrverbot (derzeit frei1) Gemäß Art. 6 Abs. 2 VO 314/2004 dürfen den im Anhang III der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn…
2A. Ausfuhr 2A.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I oder Anhang II der Verordnung (EU) 2015/735 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 2A.2. Ausfuhrverbot (1) Gemäß…
2. Art der Beschränkungen 2.1. Beschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte…