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Findok · Richtlinien

VB-0500

2.1. Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009

geltende FassungRichtlinie2025-0.522.292gilt ab 30.06.2025

Inhaltsverzeichnis der VB-0500

Wortlaut laut Findok

2.1. Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer Zeit und unabhängig auch davon, ob sich das Kulturgut im Eigentum eines Inländers oder Ausländers befindet.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.522.292
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0045-IV/8/2007
Stammnummer
27136
Enthalten in Fassung
17, 18 (geltend: 18)
Gültig
30.06.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF