Findok · Richtlinien
VB-0500
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinie2025-0.522.292gilt ab 30.06.2025
Inhaltsverzeichnis der VB-0500
Wortlaut laut Findok
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union
(1) Die Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
(2) Die Mitwirkungspflicht an der Vollziehung des Verbots der unrechtmäßigen Einfuhr von Kulturgut gilt auch im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Beschränkungen mitzuwirken.
Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.522.292
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0045-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27136
- Enthalten in Fassung
- 17, 18 (geltend: 18)
- Gültig
- 30.06.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF