…V. u. V. | - 2.878,68 | + 258,31 | - 682,54 In Entsprechung des eingangs Gesagten müssen somit Umstände eintreten, welche zum Ausbleiben des Gesamterfolges führen und zu Beginn der Vermietungstätigkeit nicht vorhersehbar waren. Im Zuge der Bearbeitung der Berufung wurde der Bw…
…solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Tätigen nach einem solchen Erfolg zu gelten habe. Würden daher durch unerwartete Umstände, zu welchen seines Erachtens auch Leerstehungen zählen würden, unvorhergesehene Verluste bzw. entgehende Einnahmen auftreten, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken würden, so…
…Unwägbarkeiten führen nicht zu einer Liebhabereibeurteilung einer Betätigung, wenn vor dem Eintritt des Ereignisses eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht darstellbar war. Treten daher durch Unwägbarkeiten unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, führen diese Umstände allein nicht zu einer Qualifizierung der Betätigung…
…werden. Dieser Tatbestand der schweren Erkrankung ist auch bei der Prüfung des Liebhabereitatbestandes zu berücksichtigen. In Rz 16 der LRL 2012 wird u.a. angeführt, 'treten durch unerwartete Umstände (z.B. schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken…
…werden. Dieser Tatbestand der schweren Erkrankung ist auch bei der Prüfung des Liebhabereitatbestandes zu berücksichtigen. In Rz 16 der LRL 2012 wird u.a. angeführt, "treten durch unerwartete Umstände (z.B. schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken…
…positives Gesamtergebnis zu erzielen. Treten durch unerwartete Umstände unvorhergesehene Verluste bzw. entgehende Einnahmen auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171). Unwägbarkeiten sind das…
…ausgleichen, sondern zusätzlich zu einer Mehrung des Betriebsvermögens, also zu einem Gesamtgewinn führen. Als Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen einer Einkunftsquelle muss die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines Gesamtgewinnes vorliegen. Bei Auftreten unerwarteter Umstände und folglich unvorhergesehener Verluste, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken…
…eine schwere Erkrankung, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Wie die belangte Behörde selbst feststellt habe, stelle der Tod des Ehegatten eine solche Unwägbarkeit dar. Eine Weiterführung der Sanierungsarbeiten durch Professionisten sei im Hinblick auf die Weigerung…
…Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich, denn maßgeblich ist nicht der tatsächlich erwirtschaftete Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär…
…die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkt hätten, doch seien diese Verluste für sich allein nicht ausreichend, um der Vermietungstätigkeit der Bw. im Nachhinein die Eigenschaft als Einkunftsquelle abzusprechen. 2006 Verlust der Arbeitskraft der Bw. für weitere Renovierungsarbeiten bzw. das Fehlen des Investitionskapitals für die Durchführung…
…2002/13/0001). Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann spricht der Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen…
…S 625). Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann spricht der Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraumes…
…Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, „Verlust“ der persönlichen Arbeitskraft und vergleichbare Unabwägbarkeiten) unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (vgl. auch VwGH 3.7.1996, 92/13…
…zu sein. Aus den dargestellten Sachverhalten folge, dass die Tätigkeit des Bw. objektiv zur Erwirtschaftung eines Gesamterfolges geeignet sei und somit eine Einkunftsquelle darstelle. Treten durch unerwartete Umstände unvorhergesehene Verluste auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind dies Verluste für sich alleine der…
…persönlichen Arbeitskraft und vergleichbare Unwägbarkeiten) unvorhergesehne Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171 ; 3.7.1996, 92/13/0139 …
…bei der Prognoserechnung als Anteil am Gesamtverlust auszuscheiden; unvorhergesehene Verluste aufgrund von unerwarteten Umständen, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, seien für sich allein der Qualifizierung der Vermietungseinkünfte als Einkunftsquelle nicht abträglich. In der Folge seien zwar die Mieten generell zurückgegangen, aber auch die Kreditzinsen…
…einer nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip und mit objektiver Erfolgsaussicht betriebenen Vermietungstätigkeit unvorhergesehene Verluste entstehen lassen. Solche Verluste als unbeachtlich anzusehen, weil durch das durch sie bewirkte Ausbleiben des Gesamterfolges der Tätigkeit die Einkunftsquelleneigenschaft genommen würde, würde Zweck und Wortlaut der Verlustausgleichsbestimmung widersprechen (vgl. VwGH vom 3…
…2002/13/0001). Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann spricht der Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen…
…das Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkten. Diese Rechtsansicht des BMF werde auch durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt, wonach nicht der tatsächlich erwirtschaftete Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen von Bedeutung sei. Subsidiär sei das nach außen in Erscheinung tretende Streben des Steuerpflichtigen…
…Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat. Treten durch derartige Umstände unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich. Bestehen solche Unwägbarkeiten nicht, dann spricht der Gesamtverlust innerhalb…