5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…Finanzonline nicht elektronisch verständigt worden sei - ihr Versehen zu entschuldigen und kündigte an, Belege persönlich bei der belangten Behörde vorbeizubringen. Am 11.12.2014 wurde die Bf. von der belangten Behörde aufgefordert, Nachweise bzw. Bestätigungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzulegen…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des…
…daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese…
…neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist, und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Im Gegensatz zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist es bei Umschulungen nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme berufstätig ist; der Steuerpflichtige muss…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen (ebenso § 4…
…und Ausbildungsort. IV. Rechtliche Würdigung Gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind unter anderem nach Abs. 1 Z 10 erster Satz leg. cit. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…
…| Bindegerät und Binderücken | € 84,99 | Werbungskosten gesamt | € 3.865,34 Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid wurden Werbungskosten in Höhe von 3.480,54 Euro vom Finanzamt berücksichtigt. Dies ua mit folgender Begründung: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang…
…nämlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart gemacht werden (BFH 28.11.1980, BStBl. 1981 II 368). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…
…Einnahmen. Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, zu den Werbungskosten…
…umfassenden Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausbildung eines anderen Berufes abzielen", nicht ausgehen. Weiters kann der UFS auch nicht von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit ausgehen. Die Tätigkeit des Bw. im X…
…den Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit der Bf. darstellen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 180/2004 zählen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für…
5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
… 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber bestimmt…
…dem Titel Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Werbungskosten geltend gemacht. Nach der von der Bf. übermittelten Vereinbarung mit der ravensburger clownschule (unterschrieben von der Bf. per Datum 04.03.2018) werden die Ausbildungsinhalte modular vermittelt bzw. besteht die Ausbildung aus den folgenden 9 Modulen…
…im Zusammenhang mit dem Schulbesuch am Bundesrealgymnasium, auch wenn neben den obligatorischen Fächern wie Sprachen, Mathematik etc. auch Informatik und Ökonomie unterrichtet werde, keine Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG dar. 1.7. Dieser Sichtweise kann das Bundesfinanzgericht nicht…
…Einnahmen (§ 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988). Werbungskosten sind auch "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen." (§ 16 Abs…
…dass sehr wohl eine berufsspezifische Fortbildung darstellen würde. Diese Ausbildung sei für den weiteren Berufsverlauf notwendig. Die angeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen seien beruflich veranlasst gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Mai 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Ihre Berufung betreffend die Anerkennung…
…idF. BGBl. I 1999/106 (anzuwenden erstmals auf Veranlagungsjahr 2000) sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Strittig ist, ob die Aufwendungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer solche im Sinne des …
…Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 können Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als…