…ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische Einkommensteuerpflicht auslösen, und wenn daher der vom Aufwertungsgewinn erhobenen italienischen Steuer keine österreichische Steuer gegenüber steht, auf die eine Anrechnung vorgenommen werden könnte, dann ist die italienische Steuer damit "verloren". Ob bei…
… 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu deren steuerwirksamen Aufwertung führen; dieser Aufwertungsgewinn wird damit ebenfalls Bestandteil des ausschüttungsgleichen Ertrages. Da die wirtschaftlichen Eigentümer der Beteiligung an der inländischen Grundstücksgesellschaft die deutschen Anteilsinhaber sind, werden solcherart die durch die Beteiligungsaufwertung erzeugten Einkünfte steuerlich in ihren Händen der…
…29 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 UmgrStG). Damit kann die ausländische Einkommensteuer auf die sich bei den einzelnen Mitunternehmern ergebende inländische Aufwertungsgewinnsteuer angerechnet werden. 5.3.4. Aufwertungszwang 5.3.4.1. Export-Realteilung Rz 1603: Eine Export-Realteilung liegt vor, wenn…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
…aufrechterhalten: Die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind ungeachtet der noch offenen Frage, ob im Verhältnis zu Deutschland abkommensrechtlich Steuerfreistellung oder Steueranrechnung zu gewähren ist, nach inländischem Recht von der Besteuerung freizustellen. Denn § 40 Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder…
…Beachtung: § 40 Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschafts- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt…
…Grundstücks-Gesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG sind KESt-befreit, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind (siehe EStR 2000 Rz 7774). Die Wertschwankungen der Immobilien (Aufwertungsgewinne bzw. -verluste aufgrund von Bewertungen gemäß § 29 ImmoInvFG) in der inländischen Grundstücks-Gesellschaft sind, aliquot dem Beteiligungsverhältnis…
…1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die…
…die französische Gesellschaft B verschmolzen, wobei der Verkehrswert der Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft auf 200 angewachsen ist, dann untersagt das Abkommen den hierbei realisierten Aufwertungsgewinn von 100 in Österreich zu besteuern, falls Frankreich unter steuerlicher Buchwertfortführung (100) einen Besteuerungsaufschub gewährt. Wenn nun die übernehmende…
…geklärt, ob die Erträgnisse solcher Fonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA zu subsumieren sind. Die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind nach EAS 2409 ungeachtet der noch offenen Frage, ob im Verhältnis zu Deutschland abkommensrechtlich Steuerfreistellung oder Steueranrechnung zu gewähren ist, nach…
…Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet. Gewinne aus ausländischen Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zuweist und die Befreiungsmethode…
…bedeutet dies, dass es neben der schon bisher bestehenden Besteuerung der laufenden Erträge (Bewirtschaftungsgewinne, Aufwertungsgewinne und Wertpapier- und Liquiditätsgewinne) zusätzlich zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung kommt. Bei inländischen Immobilienfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei…
…7 Abs. 2 UmgrStG) eine Aufwertung auf 1000 in der Personengesellschaftsbetriebstätte stattfinden müssen, wodurch es einerseits zum Entstehen eines - wegen der internationalen Schachtelbefreiung - steuerfreien Aufwertungsgewinnes in der österreichischen A-AG gekommen wäre, andererseits aber zu einem steuerwirksamen Verlust der die Aufwertung auslösenden immateriellen Werte, hält…
…hätte jedoch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Überlegungen ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Nach ausländischem Recht des Quellenstaates zu berücksichtigenden Inflationsanpassungen (Aufwertungsgewinnen) kommt daher nur für Zwecke der Betriebstättengewinnbesteuerung im Quellenstaat Bedeutung zu, nicht hingegen für österreichische Besteuerungszwecke. Unterliegen die in Rede stehenden Gewinnanteile…
…werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass ab 1.September 2003 auch ausländische Immobilien-Investment-KGs den Regeln des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegen können und dass daher in diesem Fall beim Ansatz von "ausschüttungsgleichen Erträgen" die Aufwertungsgewinne mitzuberücksichtigen sind. 16. April 2004 Für den Bundesminister: Dr…
…151: Bei klassischen inländischen Investmentfonds wird dabei zwischen folgenden Erträgen unterschieden: Zu den ordentlichen Erträgen zählen: Zinserträge aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten Zinserträge aus Forderungswertpapieren Dividenden aus inländischen und ausländischen Aktien sonstige ordentliche Erträge wie Erträge, die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs…
…FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen sowie Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen…
…unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 450: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen…
…Bewirtschaftungsgewinne zu erfassen), während die nicht realisierten Substanzgewinne (diese betragen insgesamt 400) im Ausmaß von 40% (und davon lediglich 80%) als Aufwertungsgewinne steuerpflichtig wären. Berechnung der Erträge für REIT 3: | 640 [40% von (1.000 + 600)] | Bewirtschaftungsgewinne ausländischer Immobilien, soweit nicht DBA befreit…
…Immobilienfonds nicht der Fall. Denn der Hauptteil der in diese Fonds einfließenden Erträge (Bewirtschaftungserträge aus der Vermietung und der allfälligen Veräußerung der Immobilien, Aufwertungsgewinne der Immobilien) wird in den Händen der Anteilinhaber nicht als Vermietungs- oder Veräußerungsgewinne besteuert, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 40 Abs…