…werden können, nicht zum Erfolg verhelfen. Ihm war daher nicht näher zu treten. Die pauschalen Aufwandersätze wurden daher vom Finanzamt zu Recht nicht als gemäß § 26 EStG 1988 nicht steuerbare sondern zu Recht als steuerpflichtige Bezüge behandelt. Der grundsätzlich relevante Einwand des Bw, die von…
…ihrer Argumentation zu folgen, dass dieser Kostenersatz nicht als Gegenleistung für einen Grunderwerb oder die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht geleistet wird sondern einen gesetzlich vorgeschriebenen Aufwandersatz darstellt. Der Kostenersatz unterliegt nach Ansicht der ho Behörde mangels gesetzlicher Tatbestandsvoraussetzungen nicht der Grunderwerbsteuer. Dem Berufungsbegehren war daher…
…wissenschaftlichen Kontakte, für Blumen und Gastgeschenke an ausländische Gäste sowie für Aufwendungen anlässlich von Veranstaltungen verausgabt. Im Rahmen der Vielfältigkeit der Aufgaben als Institutsleiterin aber auch bedingt durch Kürzungen im Wissenschaftsbereich werde mit dem Aufwandsersatz nicht immer das Auslangen zur Deckung der Ausgaben gefunden. Die…
…Notwendigkeit nachzuweisen") wird auf die Beilage in der Steuererklärung verwiesen, in welcher einerseits unter Einnahmen, die vom LBI erhaltenen Aufwandsersätze, andererseits unter den Ausgaben die direkt zuordenbaren Ausgaben dargestellt wurden. Daraus sei ersichtlich, dass die durch die Tätigkeit für das LBI entstandenen Ausgaben die erhaltenen…
8. Telefonkosten (50%), Mobiltelefon Unbestrittenermaßen wurden über die beruflichen Telefonate keine Aufzeichnungen geführt. Die Bw. verfügt über einen Festnetzanschluss an der U., einen Festnetzanschluss im LBI, einen Festnetzanschluss in der privaten Wohnung und ein privates Handy. Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und der Dauer…
…hinsichtlich der Baulichkeit erworben - wie oben dargestellt in dem zitierten Erkenntnis des VwGH 29.06.2006, 2006/16/0004. Ihr steht nunmehr bei Beendigung des Einzelpachtverhältnisses der Aufwandsersatz nach § 16 Abs. 1 KlGG nach dem dann gegebenen Sachwert (siehe Punkt 6.10 des Einzelpachtvertrages) zu.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache der NameBf, AdresseBf, vertreten durch Sacha & Partner Steuerberatungsgesellschaft OHG, Tuchlauben 14/19, 1010 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer…
…die im Schriftsatz vom 13.01.2017 angeführten Prozentsätze seien durch Gegenüberstellung der erhaltenen Aufwandersätze und der Leistungserlöse ermittelt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Bundesfinanzgericht stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Bf ist…
…Ra 2020/13/0037, Folgendes ausgesprochen: "Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen aufgrund eines Aufwandersatzes nicht selbst getragen hat, für sich allein einer Anerkennung als Werbungskosten nicht entgegen. Soweit es sich bei den vom…
…Vertreter das Beschwerdebegehren hinsichtlich der an die beiden Geschäftsführer bezahlten Kilometergelder auf die in der Beschwerdevorentscheidung getroffene Annahme, dass 30 % der pauschalen Aufwandersätze als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln seien, ein und beantragte hinsichtlich des Dienstnehmers X den Ansatz des halben Sachbezugswertes. X führte im Zuge…
…zurückgewiesen (§ 283 Abs.2 und 4 lit.a) BAO, § 150 Abs.2 iVm § 156 Abs.1 und 4 FinStrG). 2. Der in der Eingabe vom 13.1.2014 (=Maßnahmenbeschwerde) gestellte Antrag, das Verwaltungsgericht möge den Bund zum Aufwandersatz gem. § 35 VwGVG verpflichten, wird gem. § 313…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 18. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 24. Mai 2005 betreffend Zurückweisung von Anträgen auf Rückzahlung (Auszahlung) von Leistungshonoraren und Rückzahlung eines…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Peter Meister des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. April…
…würden die entsprechenden Kostenersätze und Zulagen nicht wie gesetzlich vorgesehen Aufwandersatzcharakter sondern Entgeltcharakter annehmen. 6) Im Streitfall besteht unzweifelhaft ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den vom Bw geltend gemachten Fahrtkosten in Form von Kilometergeld und den dafür vom Dienstgeber gewährten Fahrtkostenersatz (Monats- und Wochenkarten für…
Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…
Gründungskosten Rz 806: Gründungskosten sind jene Aufwendungen, die bei der Errichtung der GmbH anfallen und grundsätzlich von den Anteilsinhabern zu tragen sind. Absetzbar sind Aufwandersätze für die Gründer, soweit diese im Gesellschaftsvertrag vereinbart sind, nicht aber ein Gründerlohn. Ein über die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung hinausgehender Ersatz…
… 28 Abs. 6 erster Satz VwGVG für rechtswidrig erklärt. Gemäß § 35 Abs. 2 VwGVG iVm VwG-Aufwandersatzverordnung wird der Beschwerdeführerin der Kostenersatz, Ersatz des Schriftsatzaufwandes, iHv Euro 737,60 zugesprochen. Die belangte Behörde (der Bund) hat die Kosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu…
…gründen sich auf § 35 Abs. 1 und 3 VwGVG iVm § 1 Z 3 und 4 VwG-AufwandersatzVO idgF. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die gegenständliche Maßnahmenbeschwerde des Beschwerdeführers, Bf…
…VwGVG als unbegründet abgewiesen. Die Kostenansprüche gründen sich auf § 35 Abs. 1 und 3 VwGVG iVm § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung idgF. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…35 Abs. 3 VwGVG iVm VwG-Aufwandersatzverordnung hat die beschwerdeführende Partei dem Bund (Bundesministerium für Finanzen) Aufwendungen (Vorlage- und Schriftsatzaufwand) in der Höhe von insgesamt € 426,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…