…Aufschub der Fälligkeit der Leistung bis längstens zum Termin 8. Oktober 2017 vor. Andererseits steht nur eine dieser beiden Leistungen, nämlich die allfällige Übergabe des Baugrundstückes, insofern unter einer Bedingung, als sie von einer machbaren Umwidmung abhängig ist, was aber nichts daran ändert, dass der…
…Ausscheidens gelegt war. Auf Fälligkeit kommt es nicht an. Hinsichtlich solcher Verbindlichkeiten, die zwischen dem Ausscheiden des Gesellschafters und Registrierung bzw. Bekanntmachung entstanden sind, ist § 15 Abs. 1 HGB zu beachten (Straube, HGB-Kommentar³, § 128 Tz. 20). In der Berufung wurde zutreffend ausgeführt, dass dem…
…für die rechtliche Beurteilung der Steuerschuld und deren Fälligkeit insofern irrelevant, als die Abgabengutschrift die Abgabenschuld bereits ex ante kompensiert habe. Die Behörde habe unter der offenbar unrichtigen Annahme (vermutlich in Folge der verspäteten Bearbeitung der Veranlagung), der Berufungswerber hätte am 15.2.2010 eine…
…wäre, könnte er nicht beurteilen. Abschließend brachte der steuerliche Vertreter des Bw. vor, dass sich die Verpflichtung zur Sorge für die Steuerentrichtung nur auf die verwalteten und verfügbaren Mittel erstrecken und die Verpflichtung einschließen würde, die Steuerschulden nicht schlechter zu behandeln als andere Schulden, wobei…
…wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Jeder Zahlungserleichterungsentscheidung hat demnach die Prüfung der Frage vorauszugehen, ob die sofortige volle Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit "erheblichen Härten" verbunden wäre und durch die Stundung die "Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet wird…
…es würden sowohl die Voraussetzungen für die Hinausschiebung des Entrichtungszeitpunkts (Stundung) als auch für die Entrichtung der Steuerschuld in Raten vorliegen. Die sofortige Einhebung der gesamten Abgabenschuld wäre für den Antragsteller mit erheblicher Härte verbunden. Die Einhebung würde den notwendigen Unterhalt des Antragstellers beeinträchtigen bzw…
…ableitbar sein, wann das Finanzamt die Entstehung der Steuerschuld angenommen hat. Zur Beurteilung des in materieller Hinsicht in Rechtskraft erwachsenden Inhalts eines Bescheides ist davon auszugehen, dass Spruch und Begründung eines Bescheides eine Einheit bilden. Ein Widerspruch der Begründung zum Spruch ist unerheblich, wenn nach…
…Entstehen der Steuerschuld an die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches und nicht an den Zeitpunkt des Entstehens, der Fälligkeit, der wirklichen Zuteilung oder der Auszahlung anknüpfen habe wollen." (vgl. auch UFS 4.6.2004 RV/0629-I/02). Zu dem Argument, es handle sich hinsichtlich der Geltendmachung…
…Recht auf Unverletzlichkeit ihres Eigentums verletzt. [Der im Instanzenzug bekämpfte Erbschaftssteuerbescheid wurde am 17.12.2012 genehmigt. Die hier bekämpften Aussetzungszinsen vom 11.3.2020 erfassen augenscheinlich einen Zeitraum von rd 7 Jahren. Gem. § 73 Abs 1 AVG 1991 hat die Behörde ohne unnötigen Aufschub…
…Entstehen der Steuerschuld an die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches und nicht an den Zeitpunkt des Entstehens, der Fälligkeit, der wirklichen Zuteilung oder der Auszahlung anknüpfen habe wollen." (vgl. auch UFS 4.6.2004 RV/0629-I/02). Zu dem Argument, es handle sich hinsichtlich der Geltendmachung…
…EUR 99.403,45. An diesem Tag fand eine Besprechung mit dem Finanzamt statt, deren Ergebnis von der Bw. im Kern wie folgt festgehalten wurde (dem Finanzamt zur Kenntnis gebracht per Fax vom 19. Oktober 2005): "Monatlich mit Fälligkeit der Umsatzsteuer d.h. zum 15…
…den Aufschub nicht gefährdet wird. Der sich aus der Fälligkeit ergebende Zeitpunkt der fristgerechten Entrichtung kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen durch Zahlungserleichterungen hinausgeschoben werden. Voraussetzung hierfür sind, dass die sofortige (volle) Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe…
…Steuerpflicht knüpfe. Für den Bereich der Umsatzsteuer verweise § 19 UStG u.a. auf den Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG. Diesem Unternehmer obliege es, die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Die Festsetzung des Abgabenzahlungsanspruchs gegenüber dem jeweiligen Unternehmer mache diesem zum jeweiligen Steuerschuldner (also zum sogenannten Steuersubjekt)…
…Berufung ausgesetzten Betrages in Höhe von € 21.207,07 somit einen Gesamtbetrag von € 44.882,81 in 9 Raten zu je € 4.500,00 und einer Abschlussrate zu € 4.382,81 abstatten zu dürfen. Die Fälligkeit der Raten sollte mit 15…
…Betrag von € 43.087,74 an Einkommensteuer 2005 nicht bis zum 3. Oktober 2007 entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass am 5. Oktober 2007 ein Antrag auf Stundung eingebracht (Fälligkeit 3. Oktober 2007) und am 8…
…von € 8.800,57, somit einen Gesamtbetrag von € 22.816,86 in 5 Raten zu je € 3.800,00 und einer Abschlussrate zu € 3.816,86 abstatten zu dürfen. Die Fälligkeit der Raten sollte mit 15. des jeweiligen Monats beginnend mit…
…in Österreich absetzt und P.L. vom Staat Österreich erhalten wird. Selbst die Krankenversicherung zahlt der Staat Österreich für ihn. Bitte erlassen Sie mir die Steuerschuld, damit ich wieder neu beginnen kann und ehrlich wie vorher meine Steuern pünktlich bezahlen. Sollten Sie noch Unterlagen benötigen…
…führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet ist (vgl. VwGH 24.1.1996, 93/13/0172, 8.2.1989, 88/13/0100). Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind…
…bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH 26.11.2014, 2012/13/0114). Die Pflicht zur Erhebung von Nebengebühren (zB Stundungszinsen) setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind…
…wurde vertraglich eingeräumt. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Soweit Guthaben nicht gemäß Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind, sind sie gemäß § 215 Abs. 4 BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO…