…Finanzamt den Wiederaufnahmebescheid vom 18.3.2016 mit Bescheid vom 19.8.2016 gem. § 299 BAO aufgehoben hat. § 299 BAO lautet: "(1) Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides…
…Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird a) in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheid oder b) in einem den angefochtenen Bescheid abändernden oder aufhebenden Bescheid." Da der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene Einkommensteuerbescheid 2004 vom 7.02.2008 aufgrund der ersatzlosen Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides gemäß …
…Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide sind daher wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. Wird der Wiederaufnahmsbescheid aufgehoben (insbesondere im Beschwerdeverfahren, so tritt nach § 307 Abs 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex…
…0052). 5. Wird der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus, der…
…Die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides durch das Bundesfinanzgericht steht allerdings bei Vorliegen eines geeigneten Grundes und ordnungsgemäßer Begründung einer neuerlichen Wiederaufnahme durch das Finanzamt oder der Anwendung anderer rechtskraftdurchbrechender Maßnahmen gemäß § 293 ff BAO nicht entgegen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des…
…vom 7.4.2023, RV/7106044/2015 der Beschwerde vom 22.5.2015 gegen den, die Wiederaufnahme des Verfahren zur Einkommensteuer 2012 verfügenden Bescheid Folge gegeben und den angefochtenen Bescheid aufgehoben. Korrespondierend mit der Aufhebung ist zufolge der Norm des § 307 Abs. 3 BAO der…
…nach § 307 Abs 3 das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (VwGH 15.11.2005, 2004/14/0108; 19.12.2006…
…gemäß § 307 Abs. 3 BAO der die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügende Bescheid aufgehoben, so tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Wiederaufnahme befunden hat. Sind beide Bescheide, d.h. der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid, wie im gegenständlichen Fall, angefochten…
…als auch seien die Voraussetzungen des § 303 Abs. 4 BAO nicht erfüllt, weil die angeblichen nova reperta zum Zeitpunkt der ursprünglichen Bescheiderlassung bereits geltend gemacht worden seien. Es werde daher beantragt, den Bescheid aufzuheben. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides sei der Bescheid betreffend Festsetzung von…
…mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären. Vor diesem Hintergrund scheidet durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides betreffend das Verfahren der Einkommensteuer 1999 ex lege der neue Sachbescheid (im konkreten Fall: der Einkommensteuerbescheid 1999 vom 21.12.2006) aus dem Rechtsbestand aus, der alte Sachbescheid lebt…
… 307 Abs. 1) gerichtete Bescheidbeschwerde mit BVE (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären. Durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides tritt gemäß § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor…
…gegenstandslos zu erklären. Da durch die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide die Sachbescheide ex lege aus dem Rechtsbestand ausscheiden, war die Beschwerde gegen die Sachbescheide (USt 2009 und USt 2010) als gegenstandslos zu erklären. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären. Vor diesem Hintergrund scheidet durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides betreffend das Verfahren der Umsatzsteuer 1999 ex lege der neue Sachbescheid (im konkreten Fall: der Umsatzsteuerbescheid 1999 vom 21.12.2006) aus dem Rechtsbestand aus, der alte Sachbescheid lebt…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, zurückgewiesen. Begründung Die Berufung richtet sich gegen zwei Bescheide, die nach der Wiederaufnahme des Verfahrens erlassen wurden. Da diese Wiederaufnahmebescheide vom Unabhängigen Finanzsenat im Rechtsmittelwege aufgehoben wurden (vgl. UFS 26.1.2011, RV/0418-S/09), schieden die hier bekämpften…
…Wiederaufnahmegründe stützenden Bescheiden ist aber unzulässig. Daher war der Wiederaufnahmebescheid vom 3. Dezember 2013 aufzuheben. 2) Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner…
…Wiederaufnahmegründe stützenden Bescheiden ist aber unzulässig. Daher war der Wiederaufnahmebescheid vom 3. Dezember 2013 aufzuheben. 2) Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner…
…Wiederaufnahmegründe stützenden Bescheiden ist aber unzulässig. Daher war der Wiederaufnahmebescheid vom 3. Dezember 2013 aufzuheben. 2) Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner…
…wenn der angefochtene Bescheid vor Erledigung der Berufung aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides betreffend Einkommensteuer 1998 gehört der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 nicht mehr dem Rechtsbestand an. Die Berufung dagegen war daher als unzulässig zurückzuweisen. Im Ergebnis bleibt es…
…BP ermittelte, weshalb keine Feststellungen der BP vorliegen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen, insbesondere keine solchen, die im Spruch anders lautende Bescheide hervorbringen hätten können. Der Berufung gegen die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide war daher stattzugeben, die Bescheide mussten demnach ersatzlos aufgehoben werden. Gem. …
…einer Wiederaufnahme des Verfahrens Abstand zu nehmen (vgl. Stoll, BAO Kommentar, Band 3, S 2940, 2. Absatz). Andere Gründe, die allenfalls für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sprächen, sind aber den bekämpften Wiederaufnahmebescheiden nicht zu entnehmen, weshalb unter Berücksichtigung der vorstehenden Verfahrensgrundsätze die erlassenen Wiederaufnahmebescheide mit…