…bzw. ist. Als Studierender fällt der Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht (damit auch die des § 3 FLAG 1967) zu erfüllen…
…beschäftigt war bzw. ist. Als Studierender fällt der Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht zu erfüllen. Da die Anspruchsvoraussetzung nach § 3…
…aufhält. Jedoch ist der Bw. türkischer Staatsangehöriger und damit ist - auch wenn der Bw. diesbezüglich nichts vorbringt - im Hinblick auf das im Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme…
…Gemeinschaft, einenMitgliedstaat der Gemeinschaft oder die Türkei betrifft". Art. 27 normiert, dass der Assoziationsrat alle zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen hat, um die erforderliche Zusammenarbeit zu erleichtern. Eine einseitige Nichtanerkennung auf Grund Ermittlungen der Kommission erscheinen nach einer überschlägigen Prüfung als rechtswidrig im Sinne des Assoziationsabkommens…
…beschäftigt war bzw. ist. Als Studierender fällt die Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht (§ 3 FLAG 1967) zu erfüllen. Da diese…
…Österreich aufhalten. 4.7. Assoziationsabkommen Türkei: Artikel 2 des Beschlusses Nr. 3/80 (ARB 3/80), der die Überschrift "Persönlicher Geltungsbereich" trägt, lautet: "Dieser Beschluss gilt: - für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, und die türkische Staatsangehörige sind; - für…
…siehe Titel VI, Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, Art 28 ff) geschaffen. So wird als vermittelndes Organ in Art 30 der Assoziationsausschuss genannt. Ein Assoziationsabkommen, wie das zwischen der EU und der Türkei, das generell Sonderregeln für die Zusammenarbeit vorsieht, setzt aber voraus, dass die…
… 8 und 9 des NAG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhielten. Dem seien aber die Bestimmungen des Assoziationsabkommens der EWG mit der Türkei und die Beschlüsse ARB 1/80 und 3/80 im Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH C 262/96 (SürüI) sowie die Stand…
… 8 und 9 des NAG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhielten. Dem seien aber die Bestimmungen des Assoziationsabkommens der EWG mit der Türkei und die Beschlüsse ARB 1/80 und 3/80 im Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH C 262/96 (Sürül) sowie die Stand…
…1967 abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet. Der Berufungswerber sei türkischer Staatsbürger. Durch den hier bekämpften Bescheid sei er in seinem Recht auf Familienbeihilfe, in seinen Rechten auf Grund des Beschlusses 1/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt…
…zum Assoziationsabkommen vereinbarten Zusatzprotokolls hat der durch das Abkommen geschaffene Assoziationsrat verschiedene Beschlüsse zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten erlassen. In diesem Zusammenhang sind die Beschlüsse Nr 2/76, 1/80 und 3/80 für die aufenthaltsrechtliche und beschäftigungsrechtliche Situation türkischer Arbeitnehmer…
…sei die Familie allerdings in der finanziellen Existenz bedroht. Darüber hinaus sei der Berufungswerber türkischer Staatsbürger und gehöre dem regulären Arbeitsmarkt in Österreich an. Es sei daher auch Beschluss 1/80 des Assoziationsrates (Assoziationsabkommen EWG-Türkei) auf seinen Fall anwendbar. Über die Berufung wurde erwogen: …
…ihre bisherigen Ausführungen und verwies überdies darauf, dass sie türkische Staatsangehörige sei, dem regulären Arbeitsmarkt in Österreich angehöre und auf sie daher auch der Beschluss 1/80 des Assoziationsrates (Assoziationsabkommen EWG - Türkei) anwendbar sei. Über die Berufung wurde erwogen: § 3 FLAG 1967 in der ab…
…hier laufend beschäftigt. Das Asylverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Sie sei türkische Staatsbürgerin. Durch den bekämpften Bescheid sei sie in ihrem Recht auf Grund des Beschlusse 1/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt. Der EuGH habe in zwei Urteilen bereits bestätigt…
…auf Bezug von Arbeitslosengeld und verfüge über eine gültige Arbeitserlaubnis. Die Berufungswerberin sei türkische Staatsbürgerin. Durch den hier bekämpften Bescheid sei sie in ihrem Recht auf Familienbeihilfe, in ihren Rechten auf Grund des Beschlusses 1/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt…
…in Österreich, das Asylverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Er sei türkischer Staatsbürger. Durch den bekämpften Bescheid sei er in seinem Recht auf Grund des Beschlusse 1/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt. Der EuGH habe in zwei Urteilen bereits bestätigt, dass…
…Österreich aufhalten. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber sinngemäß aus: Er sei türkischer Staatsbürger. Durch den hier bekämpften Bescheid sei er in seinem Recht auf Familienbeihilfe, in seinem Recht aufgrund des Beschlusses 1/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt…
…Sie würden sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Die Berufungswerberin sei türkische Staatsbürgerin. Durch den hier bekämpften Bescheid sei sie in ihrem Recht auf Familienbeihilfe, in ihren Rechten auf Grund des Beschlusses 1/80 und 3/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt…
…sichern zu können. Mit der plötzlichen und unvorhergesehenen Änderung durch die Novelle des FLAG sei die Familie allerdings in der finanziellen Existenz bedroht. Zusätzlich zu den obigen Ausführungen sei die Berufungswerberin als türkische Staatsangehörige nach dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei begünstigt zu behandeln. Im Wesentlichen wird…
…in Österreich, das Asylverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Er sei türkischer Staatsbürger. Durch den bekämpften Bescheid sei er in seinem Recht auf Grund des Beschlusse 1/80 zum Assoziationsabkommen EWG-Türkei sowie VO 1408/71 verletzt. Der EuGH habe in zwei Urteilen bereits bestätigt, dass…