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UFSG RV/0127-G/10Differenzzahlung bei Arbeitslosengeldbezug in Ungarn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2011

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X in XY, vom 12. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Jänner 2010 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember…

UFSW RV/1558-W/03Besonderer Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosengeldbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mistelbach betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…

UFSW RV/0382-W/10Nachträglich geänderte Meldung über die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…gemäß Bescheid vom 12.11.2008) mit einer Abgabennachforderung in Höhe von 438,34 € "bestraft" werde. Die Belastung des Arbeitslosengeldbezuges mit 45% Einkommensteuer entziehe sich jeder Billigkeit. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurden der Bw. in Wahrung des Parteiengehörs zwei Datenbankausdrucke übermittelt…

UFSL RV/1244-L/11Rumänische Staatsbürger mit Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeldbezug, Bezug von Notstandshilfe in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2013

…und Oberhollenzer, Slg 2005, I-05049). Dem gleichgestellt sind auch der Arbeitslosengeldbezug und der Bezug der Notstandshilfe. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Differenzzahlung in den Monaten Oktober und November 2007 sowie Februar und März 2008 vorlagen. Von…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 19. August 2003 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum von Jänner 1998 bis Mai 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…

UFSL RV/0466-L/07Wenn die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor und nach dem Zeitraum des Arbeitslosengeldbezugs zufließen, kann nicht von ganzjährig vereinnahmten Bezügen aus Gewerbebetrieb ausgegangen werden, weshalb sie hochzurechnen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…2005 wurde rechtzeitig Berufung eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht hochgerechnet werden dürften, da sie laufend bezogen werden: "Die Hochrechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für den Zeitraum des Arbeitslosengeldbezugs ist nicht anzuwenden, da er die Förderung für Jungunternehmer vom AMS…

BFG RV/7100311/2026Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei Arbeitslosengeldbezug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2026

…2002/15/0202). Zu betonen ist allerdings, dass nur die im Kalenderjahr für Zeiten vor und nach dem Arbeitslosengeldbezug bezogenen Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Umrechnung nach § 3 Abs 2 EStG herangezogen werden dürfen. Demgegenüber dürfen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ganzjährig bezogene…

UFSW RV/0846-W/07Hochrechnung von Einkünften gemäß § 3 Abs 2 EStG bei Arbeitslosengeldbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…vorsieht, "die für das restliche Kalenderjahr" bezogen wurden, ist auf die typisierende Betrachtungsweise zurückzuführen, dass während der Dauer eines Arbeitslosengeldbezuges keine ins Gewicht fallenden Arbeitseinkünfte zufließen (vgl. VwGH 20.7.1999, 94/13/0024). Wird zeitlich neben dem Arbeitslosengeld ein Zuschuss aus einem Sozialplan bezogen…

UFSG RV/0937-G/09Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nach Übermittlung eines Lohnzettels über den Bezug von Krankengeld und der Meldung von Arbeitslosengeldbezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011

…E 177). Auf den gegenständlichen Fall angewendet bedeutet das, dass dem Finanzamt die für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides wesentliche Tatsache des Vorliegens von Krankengeld- und Arbeitslosengeldbezügen nicht bekannt sein konnte, wenn unbestritten die elektronischen Meldungen dieser Bezüge erst nach Erlassung der Bescheide vom 22.1…

BFG RV/2100778/20251. Keine Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland (Drittstaat) aufhalten 2. Keine Familienbeihilfe für einen EU-Bürger ohne Beschäftigung, Arbeitslosengeldbezug und Wohnsitz in Österreich 3. Keine Familienbeihilfe ohne Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2025Teil 1/2

…Wohnung des Bruders des Bf. gewohnt hat, ergibt sich einerseits aus den räumlichen Verhältnissen und auch aus dem Umstand, dass der Arbeitslosengeldbezug mit demselben Tag eingestellt worden ist, an dem sich der Bf. bei seinem Bruder polizeilich angemeldet hat (woraus ersichtlich ist, dass der Bf…

BFG RV/2100778/20251. Keine Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland (Drittstaat) aufhalten 2. Keine Familienbeihilfe für einen EU-Bürger ohne Beschäftigung, Arbeitslosengeldbezug und Wohnsitz in Österreich 3. Keine Familienbeihilfe ohne Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2025Teil 2/2

…Bf. im Inland zugehörig gewesen sind. Auch hatte der Bf. zumindest in der beschwerdegegenständlichen Zeit keine Beschäftigung, keinen Arbeitslosengeldbezug und keinen Wohnsitz und sohin keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Ob dem Bf. ein Verhalten, z.B. die Unterlassung der Meldung an das Finanzamt, vorwerfbar…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

UFSF RV/0124-F/05Familienbeihilfenanspruch besteht nur für die Zeit, wo der Sohn der Bw beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt war und keine Arbeitslose bezog.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 17. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 25. April 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 31. Mai 2004 entschieden: Der Berufung wird…

UFSW RV/4364-W/02Nichtdurchführung einer Hochrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2003

… 3 Abs. 5 lit. a EStG 1988 (versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres und für die restliche Zeitspanne (somit außerhalb des Zeitraumes des Arbeitslosengeldbezuges) zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte (siehe die o.a. diesbezügliche Sachverhaltsfeststellung), waren diese für…

BFG RV/7100422/2017Ausgleichszahlungen Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2017

…für die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) vorrangig zuständig. Dieser Sachverhalt ist soweit unstrittig. Unstrittig ist auch, dass bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit der Arbeitslosengeldbezug einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt wird. Strittig ist im gegenständlichen Fall aber, ob der Bf für die Monate Jänner bis April 2015…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

EAS 1245Deutsche Arbeitslosenunterstützung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9806.04.1998

Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…

EAS 74Deutsches Arbeitslosengeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/9216.01.1992

  Arbeitslosengeld, das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus…

BFG RV/7101294/2021Progressionsvorbehalt nach § 3 Abs 2 EStG - Kontrollrechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2021

…Progressionsvorbehalts nach § 3 Abs 2 EStG die günstigere Kontrollrechnung herangezogen worden sei. In seiner Beschwerde vom 03.04.2020 brachte der Beschwerdeführer seine Ansicht zum Ausdruck, dass seine erhaltenen Arbeitslosengeldbezüge nicht zu besteuern seien. Darüber hinaus beantragte er (ohne nähere Begründung) das Jahressechstel nach § 67…

UFSW RV/2137-W/05Progressionsvorbehalt, Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, Adresse, vom 27. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 26. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird im Sinne der…