…Promotions in österreichischen Skigebieten durchgeführt, um den Absatz von Produkten der Bw. zu fördern". Über die Berufung wurde erwogen: Erstattungsfähig sind in richtlinienkonformer Interpretation der Bestimmungen des UStG 1994 nur Vorsteuern, die auf Grund einer Leistung im Inland geschuldet werden. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug erstreckt…
…nationale Gesetzgeber unterscheidet in private Schulen und andere Einrichtungen. Somit kann für die anderen Einrichtungen nicht wieder eine schulmäßige Organisation gefordert werden. So fordern für den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Z 11 lit.a UStG 1994 Ruppe/Achatz in UStG4, Tz 308 zu § 6…
…die vom Reisebüro für den Bus-Inlandsanteil im Reisepreis enthaltene und nicht in der Rechnung ausgewiesene USt bei dem die Reise einkaufenden Unternehmer nicht abzugsfähig ist. 23.1.2.3.3. Betriebsausflug Rz 2967: Der Betriebsausflug fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 23 UStG 1994…
…6 Abs. 2 UStG 1994 ist nicht vorgesehen (zB Lieferung von Gebäuden). Gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreie Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (zB Gebäude), die nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UStG 1994 fallen (siehe Rz 2881), können…
…2 Z 2 lit b UStG 1994 gegen die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie verstoße, da keine richtlinienkonforme Interpretation möglich scheine: Laut dieser Richtlinie könne ein Mitgliedstaat Lieferungen von Gegenständen aus dem Anwendungsbereich des UStG befreien. Österreich nehme aber durch § 12 UStG 1994 die Lieferung von PKW…
…weder nach den erkennbaren Umständen der Abgabe noch nach der speziellen Aufbereitung zum Zweck des sofortigen Verzehrs an Ort und Stelle. Die Umsätze sind daher gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 lit a UStG 1994 mit 10% zu versteuern. Die Entscheidung war spruchgemäß zu treffen…
…10 Abs. 2 Z 19 UStG 1972 und § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 auch auf die Beförderung von Fallschirmspringern mit Flugzeugen angewendet und dahingehend den Anwendungsbereich dieser Vorschriften unter Berücksichtigung des Willens des damaligen Gesetzgebers (Beförderungssteuergesetz 1953 und Umsatzsteuergesetz 1972) präzisiert. Der ermäßigte…
…1 Z 1 UStG 1994 u. a. eine von einem anderen Unternehmer erbrachte Leistung sowie eine den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnung. Gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 ist Rechnungserfordernis u. a. der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden…
…steuerbare sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 iVm § 3a Abs 1 UStG 1994 zu beurteilen. Der daraus resultierende Umsatz im Betrag von 180.000,- € fällt tatbestandsmäßig in den Anwendungsbereich des § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 (Vermietung und Verpachtung…
…nach gemeinschafts-und andererseits nach verfassungsrechtlichen Kriterien (doppelte Bindung des Gesetzgebers). Im Anwendungsbereich der 6. MwSt-RL sei der GeseIlschafter, welcher der Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen ohne Berechnung eines gesonderten Entgelts zur Nutzung überlasse, aus systematischen und teleologischen Überlegungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG 1994…
…dafür, dass schon aufgrund von Übergangsbestimmungen rechtsrichtig beurteilt überhaupt nur § 27 Abs 9 UStG 1994 zu prüfen ist. Das führt dazu, dass ein Haftungsbescheid zu erwägen (dieser sachverhaltsbezogen jedoch nicht zu erlassen!) gewesen wäre, bei dem alle Kriterien des § 20 BAO zu berücksichtigen waren. 2…
…gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994) mit 1,8% von EUR. 50.000,00 - somit vom fiktiven Nettobetrag der Umsätze des Bf (60.000:1,2) - berechnet worden. Gegen den ESt-B. 2014 erhob der Bf, anhand seines ausgewiesene steuerlichen Vertreters, mit Schreiben…
…nicht als Bestandteil des Unternehmens betrachtet werden und zwar unabhängig vom Ausmaß der unternehmerischen Verwendung (UStR 2000 Rz 1931). Nach der Rechtsprechung ist § 12 Abs. 2 Z.2 lit.b UStG 1994 im Anwendungsbereich des UStG 1994 jedoch als reine Vorsteuerausschlussbestimmung zu verstehen (VwGH 22…
…Anwendungsbereich des § 22 UStG 1994 somit im Vergleich zu Art 296 MwStSyst-RL zu weit gefasst sein dürfte, ergeben sich daraus für die Land- und Forstwirte uE keine unmittelbaren Nachteile, solange die Bestimmung vom Gesetzgeber nicht geändert wird. Eine richtlinienkonforme Auslegung des § 22 UStG 1994…
…Aus dem Spruch des Einleitungsbescheides geht hervor, dass Verfahrensgegenstand die Verkürzung der Umsatzsteuer für den Monat März 2007 in der Höhe von 42.680,43 € ist. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat…
…15). Unabhängig davon, dass im Berufungsfall in steuerlicher Hinsicht auf Grund der oben dargestellten Überlegungen mangels eines entgeltlichen Veräußerungsgeschäftes auch keine daraus resultierende - uneinbringlich gewordene - Forderung bestehen kann, ist der gegenständliche Sachverhalt von Vornherein vom Anwendungsbereich des § 16 UStG nicht umfasst. Dieser beschränkt sich - siehe…
…zu beurteilen. Ein Vorsteuerabzug des bösgläubigen Lieferanten für seine Einkäufe ist schon aufgrund des § 12 Abs. 1 Z 1 dritter und vierter Satz UStG 1994 ausgeschlossen. Die Auffassung, wonach Ausgangsumsätze von an einer Betrugskette beteiligten Unternehmern nicht unter den Anwendungsbereich der MWSt-RL fallen würden…
…stünden. Selbst wenn dieser Rechtsansicht nicht gefolgt werden sollte, handle es sich beim Großteil der Instandsetzungsaufwendungen um keine Großreparaturen im Sinne des § 12 Abs. 10 UStG 1994 und habe für diesen Teil der Arbeiten eine Vorsteuerberichtigung zu unterbleiben. In der Folge führt die Bf. weiter…
…Unternehmensbereich zugehörig, so fällt ihre Veräußerung nicht in den Anwendungsbereich des UStG 1994. In diesem Fall ist § 6 UStG 1994 in seiner Gesamtheit (sowohl die Bestimmung des Abs. 1 Z 9 lit. a über die Umsatzsteuerfreiheit von Grundstücksumsätzen als auch die Bestimmung des Abs. 2…
…Anwendungsbereich des UStG 1994 dem EuGH in der Rechtsache Genius Holding BV (siehe unten) zu folgen ist und eine Vorsteuerabzug für zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zusteht. Vorsteuern, die mangels entstandener Steuerschuld zu Unrecht ausgewiesen wurden, sind danach nicht abzugsfähig. In der 19. Begründungserwägung des…