…des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessen Zeitraums antritt. Ihr Sohn C hat mit Wintersemester 2013/14 das Studium „Wirtschaftsinformatik“ begonnen. Mit 30.4.2014 wurde er vom Studium exmatrikuliert. Laut vorgelegtem Studienerfolgsnachweis hat er 3 Prüfungen abgelegt…
…betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraums antritt. Mit Beschwerde vom 15. November 2016 beantrage der Bf. die Aufhebung…
…b FLAG 1967 insbesondere im kumulativen Vorliegen folgender Merkmale: regelmäßiger Besuch der vorgesehenen Lehrveranstaltungen, Antritt zu den erforderlichen Prüfungen, Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen und Inanspruchnahme der vollen Zeit des Kindes durch die Berufsausbildung. Den terminus technicus der "vollen…
…Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches durch das Finanzamt wurde von der Bw. der Nachweis über abgelegte Prüfungen der Tochter abverlangt. Die Bw. übersandte eine Kopie der Entscheidung der Externistenprüfungskommission vom 16. September 1998 über die Zulassung zu den Prüfungen, wobei das Ausmaß der einzelnen Zulassungsprüfungen festgelegt wurde.…
…die Externistenprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Ein eventueller Anspruch für den Sohn des Bw könne rückwirkend erst nach Vorlage der positiven Beurteilung des Sommersemesters 2007 sein. Gegen obgenannten Bescheid berief der Bw rechtzeitig mit seiner Eingabe…
…im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Entscheidend sei das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Dass die Prüfungen auch tatsächlich bestanden werden, wird nicht zwingend gefordert. Nach der Verwaltungspraxis wird…
…Dies werde dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraums antritt. Da die Tochter der Beschwerdeführerin bereits vier Mal zur Reifeprüfung angetreten sei und…
…drei Semestern des Studiums an der TU B. nur zu einer Prüfung angetreten. Mit dem Vorbringen des Bw., sein Sohn habe während des Studiums in Deutschland zusätzlich einen Java-Kurs besucht, konnte ein Prüfungs-(antritts)nachweis nicht erbracht werden, weil laut den vorgelegten Unterlagen (E…
…das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Extemistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den einschlägigen (Vor-) Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Ihre Tochter Y hat bis zum Schuljahr 2006/07 das Bundesrealgymnasium Wien I besucht. Lt. Jahreszeugnis vom 29. Juni 2007 hat…
…auf den Prüfungserfolg an, wohl aber auf den Antritt zu Prüfungen (vgl. z.B. Erkenntnis d. VwGH v. 17.09.1990, Z. 89/14/0070). Ihr Sohn W. besuchte im Schuljahr 2001/2002 die Maturaschule "Schola Nova", er hat sich zwar zu einer Prüfung angemeldet…
…den Antritt vor der Prüfungskommission und die bis dorthin stattgefundene Vorbereitung in freier Beweiswürdigung einen letzten Akt eines nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolges gesetzt hat. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass sich jemand nur aus beihilfenrechtlichen Hintergedanken etc zu einer Prüfung…
…Ausbildung als auch deren zeitlichen Umfang. Für die Qualifikation als Berufsausbildung ist nicht alleine der Lehrinhalt bestimmend, sondern auch die Art der Ausbildung und deren Rahmen. Der Antritt zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…zu keiner Prüfung antritt, kann nicht als Berufsausbildung gewertet werden (vgl. VwGH 17.09.1990, 89/14/0070; VwGH 16.11.1993, 90/14/0108; VwGH 26.6.2002, 98/13/0042). Das Argument des Berufungswerbers als Indiz einer ernsthaften und zielstrebigen Ausbildung sei zu…
…das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Da diese Voraussetzung von Tochter I. nicht erfüllt wurde, bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Die vom Bw. gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachte…
…Reifeprüfung vorbereitet. Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Reifeprüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den von der Externistenreifeprüfungskommission festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (vgl. auch VwGH 18.11.2008, 2007/15…
…11.2009, 2008/13/0015) und dass die Schul-/Berufsausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Zur Berufsausbildung gehört zweifellos die allgemeinbildende Schulausbildung (VwGH 07.09.1993, 93/14/0100) Ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg Der Antritt zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen, die…
…es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung aber nicht aus. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung verlangt allerdings den Antritt zu und das Ablegen von Prüfungen nur dort, wo solche in…
…außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Da keine Prüfungsnachweise vorgelegt werden konnten, war die Berufung als unbegründet abzuweisen." Mit - nicht unterfertigtem - Schreiben vom 22.6.2010 beantragte der Bw. die Entscheidung über…
…bei der das Kind während längerer Zeit zu keiner Prüfung antritt, kann nicht als Berufsausbildung gewertet werden (vgl. VwGH 17.09.1990, 89/14/0070; VwGH 26.6.2002, 98/13/0042). Vorbereitungszeiten für eine verpflichtende Aufnahmeprüfung für ein Studium können zu einem Familienbeihilfenanspruch führen…
…es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung aber nicht aus. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung verlangt allerdings den Antritt zu und das Ablegen von Prüfungen nur dort, wo solche in…