…abzugsfähig, wenn sie Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens seien. Davon sei auszugehen, wenn der Steuerpflichtige geklagt werde und im Prozess unterliege (VwGH vom 19. März 1998, 95/15/0024; VwGH vom 26. September 2000, 99/13/0158). Der Antritt einer Erbschaft sei ein Verhalten…
…können. Auf eine vorgebrachte (Zitat:) "nahezu" Existenzbedrohung durch den Abgabenbetrag konnte bei der Festsetzung der Einkommensteuer mangels einschlägiger gesetzlicher Vorschriften nicht eingegangen werden. Zusammenfassung: Der Antritt einer Erbschaft erfolgt in der Regel freiwillig und fehlt es daher dabei an einer für das Vorliegen einer außergewöhnlichen…
…Erbschaften und Ertragsteuern, 145, alle zit. in Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 34 Tz 38). Belastungen, die aus dem Antritt einer Erbschaft erwachsen, sind nicht zwangsläufig (VwGH 14.2.1984, 83/14/0256, zit in Quantschnigg/Schuch, a.a.O., Tz 14 zu § 34). Eine Belastung ist…
…erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden…
…Mai 2003 bringt der Bw. im Wesentlichen vor, die aus dem Antritt einer Erbschaft resultierenden Belastungen seien dann nicht als "zwangsläufig" zu werten, wenn der Erbe im Bewusstsein dieser Belastungen dennoch eine annehmende Erbserklärung abgebe. Abweichend von der Sachverhaltskonstellation im Erkenntnis vom 23.5.1996…
…in der Verlassenschaftssache Frau MJ genanten Notarkosten € 71,04 (AS 18) stellen ebenfalls keine außergewöhnliche Belastung dar, da es sich nicht um Begräbniskosten handelt und eine sittliche Verpflichtung zum Antritt der Erbschaft von der Bw. nicht nachgewiesen wurde. Zusammenfassung: Es bleibt bei den Sonderausgaben …
…Stücken herbeigeführt hat, nicht zwangsläufig erwachsen (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. April 1990, 89/13/0100). Der Antritt einer Erbschaft ist grundsätzlich ein Verhalten, zu dem sich der Erbe freiwillig entschließt (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Jänner 1984, 83/14/0244, 0245…
…Eine Belastung in diesem Sinne liege nur dann vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einer Vermögensverminderung führten. Bloße Vermögensumschichtungen würden demnach nicht eine außergewöhnliche Belastung begründen. Zudem wären die konkreten Aufwendungen, da sie aus dem Antritt einer Erbschaft erwachsen sind, nicht zwangsläufig und daher…
…der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (VwGH 31.3.03, 98/14/0164), dem Antritt einer Erbschaft bzw aus Übergabs- und/oder (gemischten) Schenkungsverträgen (s auch Rz 41) oder aus der Haltung eines Haustiers (VwGH 30.1.14, 2010/15/0191 Tierarztkosten). Eine Ausnahme bilden Verpflichtungen…
…Grund einer freiwillig oder im Rahmen des Unternehmerwagnisses übernommenen Bürgschaftsverpflichtung nicht zwangsläufig (siehe dazu ABC der außergewöhnlichen Belastungen, Rz 893 ff, sowie VwGH 28.2.1995, 95/14/0016; VwGH 20.11.1996, 96/15/0004). Ebenso sind Belastungen, die aus dem Antritt einer Erbschaft…
…Antritt einer Erbschaft) vorliegen. Dagegen richtet sich die Bescheidbeschwerde vom 17. Mai 2019. Darin führte die beschwerdeführende Partei unter anderem aus: "Die von mir beantragten außergewöhnlichen Belastungen wurden abgelehnt obwohl rechtliche und sittliche Zwangsläufigkeit zweifellos vorliegt. Die Situation: nach dem Tode meiner Mutter erhob eine…
…aus freien Stücken herbeigeführt hat, sind nicht zwangsläufig erwachsen (VwGH vom 4.4.1990, 89/13/0100). Der Antritt einer Erbschaft ist grundsätzlich ein Verhalten, zu dem sich der Erbe freiwillig entschließt (zB VwGH vom 17.1.1984, 83/14/0244; vom 14.2.1984…
…Schuldübernahme muss (die Bf.) unmittelbar betreffen. Beides scheint bei Schuldübernahme der Kindesmutter zur Rettung des Wohnsitzes für die Kinder gegeben. Belastungen aus dem Antritt einer Erbschaft sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Da die Belastete Kindesmutter selbst keine Erbschaft angetreten hat, wird die Abzugsfähigkeit möglich. Die Schulden…
…Bw war durch ein verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot abgesichert. Der Bw hat eine unbedingte Erbserklärung abgegeben und die noch nicht verjährten Pflegeheimkosten seiner verstorbenen Mutter beglichen. 3.) Was die Bezahlung noch nicht verjährter Pflegegeldkosten anbelangt, ist festzuhalten, dass der Antritt einer Erbschaft ein Verhalten ist…
…Rechtsmittel bekämpften Bescheiden die Anerkennung der von mir getätigten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen je mit der Begründung, dass Belastungen, die aus dem Antritt einer Erbschaft oder beispielsweise aus der Erfüllung von Übergabe- oder Schenkungsverträgen erwachsen, nicht die Kriterien der Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs…
…August 2005 verlängert) wie folgt: Der Bw. habe die Fahrten nicht, wie im bekämpften Bescheid ausgeführt worden sei, zum Antritt einer Erbschaft unternommen (die Eigentümerin der Gerüstverleihfirma sei seine Mutter, sein Vater wäre die Hauptarbeitskraft gewesen). Vielmehr hätte der Bw. aus sittlichen Gründen seiner Familie…
…Zwangsläufigkeit von Belastungen auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (VwGH 31.3.03, 98/14/0164), dem Antritt einer Erbschaft bzw aus Übergabs- und/oder (gemischten) Schenkungsverträgen oder aus der Haltung eines Haustiers (VwGH 30.1.14, 2010/15/0191 Tierarztkosten). - Bei einer Belastung…
…aus freien Stücken herbeigeführt hat, sind nicht zwangsläufig erwachsen (VwGH vom 4.4.1990, 89/13/0100). Der Antritt einer Erbschaft ist grundsätzlich ein Verhalten, zu dem sich der Erbe freiwillig entschließt (zB VwGH vom 17.1.1984, 83/14/0244; vom 14.2.1984…
…nach der VwGH-Judikatur etwa der Antritt einer Erbschaft, aus der eine Zahlungsverpflichtung - wie die Verpflichtung zur Zahlung von im Pflegeregress rückgeforderten Pflegekosten- resultiert (VwGH 21.10.2015, Ro 2014/13/0038; VwGH 7.7.2011, 2008/15/0142). Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit…
…da der Antritt einer Erbschaft aus freien Stücken erfolgt. Im konkreten Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Haus als Familienwohnsitz nach wie vor der Deckung des Wohnbedürfnisses der Bf und ihres Sohnes dient. Die Annahme der Erbschaft erfolgte daher durch die…