…Art. 13 Abs. 2 lit. a (iii) DBA Australien um "Aktien oder vergleichbare Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Vermögen ausschließlich oder hauptsächlich aus unmittelbaren Anteilsrechten betreffend in einem Vertragsstaat gelegene Grundstücke [...] besteht", handelt. Dabei wird die Wortfolge "ausschließlich oder hauptsächlich" iSd Art. 13 Abs. 2…
…als Parkflächen). Der Einheitswert dieser Grundstücke beträgt 420.000 S. (Bescheid des Finanzamtes BEKWT vom 1.März 1995, 007GZ = Dauerbeleg im Akt des Finanzamtes betreffend die Bw.; Aussagen laut Niederschrift vom 23.5.2006). Zur Nutzung derRATXYerAlm (=verpachtete Alm): Diese Alm ist landwirtschaftlich als…
…als Parkflächen). Der Einheitswert dieser Grundstücke beträgt 420.000 S. (Bescheid des Finanzamtes BKX vom 1.März 1995, 007 = Dauerbeleg im Akt des Finanzamtes betreffend die Bw.; Aussagen laut Niederschrift vom 23.5.2006). Zur Nutzung der RAXer Alm: (verpachtete Alm) Diese Alm ist…
…entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Bei einer Realteilung iSd § 841 ABGB erhält jeder Teilhaber an Stelle seines Anteiles am Rechte einen Teil der bisherigen gemeinschaftlichen Sache zu alleinigem Recht. Da jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt…
…bb.) Alle Mitglieder der Bw. haben auf Grund ihrer Anteilsrechte das Recht, an Beschlüssen betreffend die Veräußerung oder Belastung von Vermögen mitzuwirken (§ 8 der Satzungen der Bw.). Beschließen die Mitglieder der Bw. in der Vollversammlung die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, so ist für diese…
…bb.) Alle Mitglieder der Bw. haben auf Grund ihrer Anteilsrechte das Recht, an Beschlüssen betreffend die Veräußerung oder Belastung von Vermögen mitzuwirken (§ 8 der Satzungen der Bw.). Beschließen die Mitglieder der Bw. in der Vollversammlung die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, so ist für diese…
…zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Preis. Was den Einwand der Fremdüblichkeit betreffe, so handle es sich bei dem vom Prüfer herangezogenen, im Jahr 2008 verkauften Vergleichsgrundstück um das direkt an die gegenständliche Liegenschaft angrenzende Grundstück, das sowohl hinsichtlich der Größe als auch Lage…
…sind von der Agrarbehörde genehmigt worden (vgl. erste Seite der Satzungen). Die Nutzungsmöglichkeiten der Inhaber der Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken (z.B. Nutzungen betreffend das stockende Holz) hängen grundsätzlich von den Wirtschafts - und Verwaltungsvorschriften, die von der Agrarbehörde erlassen oder zumindest genehmigt wurden, ab…
…sind von der Agrarbehörde genehmigt worden (vgl. letzte Seite der Satzungen). Die Nutzungsmöglichkeiten der Inhaber der Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken (z.B. Nutzungen betreffend das stockende Holz) hängen grundsätzlich von den Wirtschafts - und Verwaltungsvorschriften, die von der Agrarbehörde erlassen oder zumindest genehmigt wurden, ab…
…O., vertreten durch Herrn D.F., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. April 2007 betreffend Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Frau M.H. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…
…O., vertreten durch Herrn D.F., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. April 2007 betreffend Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Frau M.H. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…
…O., vertreten durch Herrn D.F., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. April 2007 betreffend Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Herrn J.H. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…
…O., vertreten durch Herrn D.F., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. April 2007 betreffend Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Herrn J.H. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie…
…sind von der Agrarbehörde genehmigt worden (vgl. letzte Seite der Satzungen). Die Nutzungsmöglichkeiten der Inhaber der Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken (z.B. Nutzungen betreffend das stockende Holz) hängen grundsätzlich von den Wirtschafts - und Verwaltungsvorschriften, die von der Agrarbehörde erlassen oder zumindest genehmigt wurden, ab…
…sind von der Agrarbehörde genehmigt worden (vgl. erste Seite der Satzungen). Die Nutzungsmöglichkeiten der Inhaber der Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken (z.B. Nutzungen betreffend das stockende Holz) hängen grundsätzlich von den Wirtschafts - und Verwaltungsvorschriften, die von der Agrarbehörde erlassen oder zumindest genehmigt wurden, ab…
…Finanzamtes Innsbruck vom 28. Juni 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Grundbuchsauszug vom 5. Mai 2010 waren die Geschwister X und Y je zur Hälfte Eigentümer der aus den Grundstücken GST- Nr. 197/3…
…Finanzamtes Innsbruck vom 28. Juni 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Grundbuchsauszug vom 5. Mai 2010 waren die Geschwister X und Y je zur Hälfte Eigentümer der aus den Grundstücken GST- Nr. 197/3…
…vom 19. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Juli 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5 % von der Bemessungsgrundlage…
…S. 8 ff). Auch ist dem Senat nicht ersichtlich, weshalb eine allfällige Bodenkontaminierung nur das Grundstück 222 und nicht auch das Grundstück 111 betroffen hätte. Im Übrigen hat die Bf nicht dargetan, weshalb mit einer derartigen Kontamination überhaupt (ernsthaft) zu rechnen gewesen sein soll. Hinzu…
…683/2 KG durch Herrn G. verfügt worden. Es handle sich hiebei um eine Zuteilung eines Grundstückes anstelle der ursprünglichen Anteilsrechte an der Agrargemeinschaft - diese Zuteilung sei nicht geeignet, einen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG zu begründen. Weiters liege im gegenständlichen Fall eine Ausnahme…