…gefährdet. Da die Tatbestandvoraussetzungen des § 212 BAO nicht erfüllt sind, bleibt für eine Ermessensentscheidung der Behörde kein Raum. Das Ansuchen um Zahlungserleichterung ist daher abzuweisen. V. Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…17.217,-- auf nunmehr € 26.255,53 erhöht hat. Diese Tatsache ist jedoch als Indiz der Gefährdung der Einbringlichkeit zu berücksichtigen. Tatsächlich hat sich die Situation am Abgabenkonto seit dem Ansuchen um Zahlungserleichterung insgesamt verschlechtert. Der Rückstand wäre auch dann angestiegen, wenn der Bw…
…Steuerberatungsgesellschaft, Rechte Wienzeile 225 Tür 601, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 8. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Dezember 2022 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…vom Ansuchen um Zahlungserleichterung umfassten Abgabenbetrages die Berufung nur als unbegründet abzuweisen war. Eine Prüfung der Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist, war somit obsolet. Ein Ansuchen um Zahlungserleichterung…
…Finanzamt wies mit Schriftsatz vom 26. April 2007 das Ansuchen um Nachsicht als unbegründet ab, wobei in diesem Bescheid die gemeinte Bescheidadressatin mit falschem Vornamen benannt worden ist. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen vom 26. April 2007 gewährte das Finanzamt die…
…Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 24. Januar 2000, GZ. 100/54157/99-7, betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß Artikel 229 Zollkodex (ZK) ZK iVm. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…2003 wies das Finanzamt ein Zahlungserleichterungsansuchen der Bw. ab. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde Folgendes ausgeführt: Das Finanzamt begründe die Abweisung mit dem Umstand, dass es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe handle und in der Entrichtung dieser Abgabe keine erhebliche Härte erblickt…
…er um Fortsetzung der Ratenzahlung von € 50.-monatlich. Mit Bescheid vom 17.April 2003 hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz dieses Ansuchen mit der wesentlichen Begründung abgewiesen, dass im Hinblick auf die bisher unzureichend geleisteten Zahlungen eine weitere Zahlungserleichterung nicht…
…Bei einem Ansuchen um Zahlungserleichterung muss der Abgabepflichtige daher die Voraussetzungen für eine solche sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben überzeugend dartun. Im Verfahren um Zahlungserleichterung ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungsbescheide und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide nicht zu…
…seiner Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und führte begründend aus, dass bereits vor dem Fälligkeitstermin mit 14.11.2025 ein Ansuchen um Zahlungserleichterung für ebendiese Zahllast aus der UVA 09/2025 via FinanzOnline fristgerecht gestellt worden sei, welches erst mit Bescheid vom 16.12.2025 abgewiesen…
…hat die beschwerdeführende Partei hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten, dh der Umsatzsteuer 02/2025 und 03/2025 sowie der Lohnsteuer 04/2025, jeweils fristgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen gestellt. In der Folge wurde für die genannten Abgaben eine Stundung bis zum 18. August 2025 gewährt. Der Bf…
…nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Abs. 9: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist zu erfolgen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs…
…ob aus dem Bescheid vom 18. November 2011 schon eine Nachfrist bis 2. Jänner 2012 abgeleitet werden konnte oder ob über das Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 15. November 2011 inhaltlich noch nicht entscheiden wurde) bereits am 9. Dezember 2011 ein Bescheid über die Festsetzung eines…
…für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von € 750,00 überschreiten, Stundungszinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten, solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen (§…
…April 2007 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung in Form von Stundung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge des Nachsichtsansuchens vom 18. Dezember 2006 suchte der Berufungswerber (Bw) A um Stundung des zur Nachicht beantragten Betrages in Höhe von €…
…entrichten sind, maßgeblich, (Rz 297 und Rz 298), kann eine Hemmung der Einbringung bewirken (Rz 217 bis Rz 220) und kann die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hinausschieben (Rz 221 und Rz 222). Rz 215: Ein Ansuchen um Zahlungserleichterung ist zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3…
…Ansuchen um Zahlungserleichterungen nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides zu. Dies gilt - abgesehen von Fällen des Abs. 4 - nicht für innerhalb der Nachfristen des ersten oder zweiten Satzes eingebrachte Ansuchen…
…der Selbstanzeige vom 11. Mai 2010 für die Umsatzsteuervorauszahlungen April bis Juli und September bis Dezember 2009 sowie Jänner und Februar 2010 mangels fristgerechter Entrichtung im Sinne der Finanzstrafgesetznovelle 2010 die strafbefreiende Wirkung nicht zuerkannt werden. e) Weiteres Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 16. Juni 2010 …
…Dieses gilt nicht für Ansuchen um Zahlungserleichterungen und um Erlass (Nachsicht, Entlassung aus der Gesamtschuld) von Abgaben, wenn die Höhe des vom Ansuchen erfassten Betrages insgesamt S 2.000,-- übersteigt. Hier handelt es sich um ein Ansuchen um Nachsicht der Kanalbenützungsgebühr in der Höhe von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…