IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-GmbH, vertreten durch WS, vom 14. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 17. Juni 2011 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 29. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…
…35 zu § 205). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Der Beschwerde konnte daher kein Erfolg beschieden sein. Abschließend ist noch festzuhalten, dass der Bf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 15. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Februar 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Kommerzialrat Gottfried Hochhauser und Gerhard Mayrhofer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und…
…35 zu § 205). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessiorität eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Der Beschwerde konnte daher kein Erfolg beschieden sein. Abschließend ist noch festzuhalten, dass der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch V., Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Adr1, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. September 2015, betreffend Aussetzungszinsen, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…
Berufungsentscheidung Der Berufung des Bws. gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen vom 13.Juli 2012 für das Jahr 2001 wird teilweise Folge gegeben. Die Berechnung der A n s p r u c h s z i n s e n ergibt für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse_Bf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden KK und die weiteren Senatsmitglieder Richter JG, OB und GM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt RK, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bfin, adresse, vertreten durch LBG Oberösterreich Steuerberatungs GmbH, Leopold-Werndl-Straße 44 Tür 1, 4400 Steyr, über die Beschwerden vom 03.03.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des XY, vertreten durch I-GmbH, vom 20. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 22. März 2012 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
… 205). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessiorität eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Der Beschwerde konnte daher kein Erfolg beschieden sein. Zu der Berechnung der streitgegenständlichen Anspruchszinsen ist darf angemerkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch L-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 7. September 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Josef Graf, Mag.FH Oliver Bruckner und Gerhard Mayerhofer über die Berufungen der Berufungswerberin, zuletzt wohnhaft in XY, ab 5. Juli 2010 mit unbekanntem Aufenthalt auf den…