12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).
…Jahren (...). Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur einvernehmlich möglich. 8. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bei diesem Vertrag gelten nur mit gegenseitiger schriftlicher Bestätigung (...). Gemäß Vertragspunkt 3 stellte die Bw. in der Folge den Wärmeabnehmern die Anschlussgebühren jeweils gesondert in Rechnung (vgl. die dem Finanzamt am 22…
…der von den Erklärungen insoweit abwich, als die sogenannten Beitrittsgebühren in Höhe von 1.310.000 ATS und der nicht rückzahlbare Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 5.320.000,00 ATS als Anschlussgebühren und damit umsatzsteuerpflichtig betrachtet wurden. Aus der Summe dieser Beträge wurde die Umsatzsteuer…
…000,-- betragen würden. Im geprüften Zeitraum 1998 seien sodann bereits Zahlungen in der genannten Höhe bzw. Anzahlungen darauf geleistet worden. Teilweise war auf den Zahlungsbelegen als Zahlungsgrund "Anschlussgebühr, Anzahlung Heizung und Fernwärmeanschluss" angegeben. Infolge dieses Sachverhaltes stellte die Betriebsprüfung fest, dass es sich bei den…
…für die Anschlüsse selbst vor, die von einem durch die Bw. beauftragten Unternehmer (fremden Dritten) erbracht worden seien. Dies bedeute, dass die Anschlussgebühren seitens der Bw. für eine bestimmte Leistung verrechnet worden seien. Aus dem Wärmelieferungs- und Bezugsvertrag der Bw. gehe hervor, dass der Anschluss …
…erster Fall UStG 1994 Abs. 2 Z 9 erster Fall UStG 1994) fallen. Rz 1283: Gemeinschaftsantennen erfüllen erst bei mehr als 500 Teilnehmern das Erfordernis der "Allgemeinheit". Rz 1284: Bei der Anschlussgebühr für die Berechtigung an das Kabelnetz angeschlossen zu werden, handelt es sich um…
…sondern auf den Zeitraum der Einräumung des Nutzungsrechtes (Vertragsdauer), höchstens jedoch auf 20 Jahre passiv abzugrenzen. Dies gilt insbesondere für Anschlussgebühren bzw. Baukostenzuschüsse für einen Anschluss an das Versorgungsnetz eines Energieversorgungsunternehmens, weil der Leistungsempfänger mit dem Anschluss an das Versorgungsnetz auch ein langfristiges Versorgungsrecht erwirbt…
…und sind steuerbar (VwGH 23.10.1990, 89/14/0067). Anschlussgebühren: Der Wert eigener Grabungsarbeiten der Abnehmer (Anschlussinteressenten) ist bei der Herstellung eines Strom- Wasser- und Gasanschlusses nicht Teil des Entgelts für die Einräumung der genannten Bezugsrechte, sofern es sich bei den Abnehmern nicht um…
…werden die Fenster vom Tischler eingebaut - der Tischler führt eine Bauleistung durch, der Glaser nicht). Einzelfälle: Anschlussgebühren siehe Rz 2602d. Bauaufsicht und Rechnungskontrolle sind keine Bauleistungen. Einbauküchen: Die Lieferung von Einbauküchen stellt regelmäßig eine Bauleistung dar. Das gilt jedoch nicht für mitgelieferte Geräte wie Herd…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Bruno Sundl und Mag. Heinz Zavecz im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch PSW Partnerschaft für Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH…
…es bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Bedeutung, ob die Errichtergemeinschaft die Versteuerung ihrer Leistungen dem Gesetz entsprechend vorgenommen hat. Was den Vorsteuerabzug für den unrichtigen (weil zu niedrigen) Steuersatz von 10% für die weiterverrechneten Anschlussgebühren betrifft, so steht der Bw der Vorsteuerabzug bis zur…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wird für zulässig erklärt. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin hat im Jahr 2010 mit dem Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage begonnen. Ein Teil der diesbezüglichen Anschlussgebühren, und zwar insgesamt in Höhe von 30.000 €, hat sie bereits im Jahr 2009 ihren…
…In den in den wiederaufgenommenen Verfahren 2006 bis 2008 zu erlassenden neuen Sachbescheide seien die für die Anschlussgebühren geschuldete Umsatzsteuer und die mit der Errichtung verbundenen Vorsteuern zu berücksichtigen. Die begehrten Änderungen in Euro für die Jahre 2006 bis 2008 stellen sich wie folgt dar…
…Weiters mussten die gesamten Leitungsrohre von der Berufungsführerin bezahlt werden. Die Anschlussgebühren der Gemeinde in Höhe von 1.231,07 € sind im obigen Betrag nicht enthalten. Für diese Investitionen machte die Berufungsführerin eine Investitionszuwachsprämie gemäß § 108 e EStG geltend. Das Finanzamt Bregenz hat mit…
…Teilungskosten Rz 1655: Siehe "Umgründung". Teilhaberversicherung Rz 1656: Siehe Rz 1269. Telefonkosten Rz 1657: Kosten für betrieblich veranlasste Telefonate - unabhängig davon, ob im Festnetz oder im Mobilfunk - sind im tatsächlichen Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Telefonkosten (Grundgebühr, Anschlussgebühr, Sprechgebühr, Gerätekosten) unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Ein Anrufbeantworter…
…dass mit der Zahlung einer Anschlussgebühr alle mit dem Anschluss verbundenen einmaligen Ansprüche des Errichters der Abwasserentsorgungsanlage abgedeckt sind und in der Folge nur mehr laufende - mit der Benützung des Anschlusses verbundene - Kosten vorliegen. Rz 533b: Aufwendungen für die Installation von Alarmanlagen jeglicher Art (Rauchwarnmelder…
…ist zB die Vermietung von Zählern, für die neben der laufenden Gebühr auch noch eine Grundgebühr eingehoben wird; ebenso eine Leistung, für die eine so genannte Anschlussgebühr verrechnet wird. Wird Obst oder Gemüse in Mehrweggebinden geliefert, so ist davon auszugehen, dass es sich um eine…
…den Plattengriller, die Blechschere, den Zaun für die Terrasse und die Anschlussgebühr für das Kabel-TV (gesamt € 1.676,36) zu kürzen seien. Danach seien diese Aufwendungen im Verhältnis zu den Kosten für eine Kleinwohnung von 55m² zu vermindern. Die tatsächliche Wohnungsgröße sei aber…
…im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei gegenständlich gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu berücksichtigen gewesen seien. Die beantragten Anschlussgebühren an die Wasserleitung seien keine außergewöhnliche Belastung (Katastrophenschaden), sondern würden Sonderausgaben/Sanierungskosten im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz darstellen…
…sondern auf den Zeitraum der Einräumung des Nutzungsrechtes (Vertragsdauer), höchstens jedoch auf 20 Jahre passiv abzugrenzen. Dies gilt insbesondere für Anschlussgebühren bzw. Baukostenzuschüsse für einen Anschluss an das Versorgungsnetz eines Energieversorgungsunternehmens, weil der Leistungsempfänger mit dem Anschluss an das Versorgungsnetz auch ein langfristiges Versorgungsrecht erwirbt…