…1988, BGBl. Nr. 644/1988 an sich gebracht hat, obwohl ihm die Zollhängigkeit derselben bekannt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war. Die Abgabenbehörde erster Instanz stellte den Abgabenbescheid durch Anschlag an der Amtstafel gem. § 25 ZustellG zu, da der Bf. mit Wirkung vom 22…
…die Zustellung als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind. Da im vorliegenden Fall kein Zustellbevollmächtigter genannt, eine aktuelle Geschäftsanschrift nicht mitgeteilt und auch der verbliebene Gesellschafter/Geschäftsführer keinen aufrechten Wohnsitz im Inland hat, erfolgte eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung…
…an den erstschuldnerischen Verein ist das Finanzamt nach § 25 Zustellgesetz vorgegangen, indem am 25. 7. 2003 durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich bekannt gemacht wurde, dass die zuzustellenden Schriftstücke bei der Behörde liegen (vgl. Formular Verf 7 vom 25. 7./8. 8. 2003). Bezüglich der…
…Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann) vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein…
…der gemäß § 260 BAO über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide zu entscheiden hat, ist eine einzige Behörde mit sieben Außenstellen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Unabhängigen Finanzsenates - und somit die örtliche "Zuständigkeit" der Außenstellen - ergibt sich aus seiner Geschäftsverteilung. Diese, durch Anschlag an den Amtstafeln…
…bis Freitag (an Werktagen) von 8.00 bis 16.00 Uhr. Diese Einschränkung gilt für die Z 7 sinngemäß. Artikel III Diese Verordnung wird gemäß § 44 Abs. 3 StVO 1960 durch Anschlag an der Amtstafel der Magistratsabteilung 46 und Publikation im Amtsblatt der Stadt Wien…
…dass die Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 12. Februar 2009, RV/0517-F/07 und RV/0518-F/07, gemäß § 25 ZustG unrichtigerweise durch öffentliche Bekanntmachung (mittels Anschlag an der Amtstafel) erfolgte. In der Folge wurde die Berufungsentscheidung den Bw. an deren deutscher…
…Herrn BB, mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß…
…Herrn AA, mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr AA, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß…
…Herrn BB, mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß…
…Herrn CC, mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß…
…oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gem. § 8 ZustellG vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Schriftstück bei der Behörde liegt…
…Herrn CC, die Zollschuld durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Das Zollamt ist daher von einer Zollschuldnerschaft des Herrn CC ausgegangen. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem…
…Herrn BB, die Zollschuld durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Das Zollamt ist daher von einer Zollschuldnerschaft des Herrn BB ausgegangen. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem…
…Herrn CC, die Zollschuld durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Das Zollamt ist daher von einer Zollschuldnerschaft des Herrn CC ausgegangen. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem…
…Herrn BB, mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß…
…abweichend von der Abgabenerklärung eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG in Höhe von € 1.174,13 vorgenommen. Da dem Finanzamt eine Abgabestelle der Bw. unbekannt war, wurden der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid 2007 durch Anschlag an der Amtstafel in Form…
…1 Abs. 3 und 4), die Bestellung oder Abberufung des Ortsvorstehers, die Bestellung der weiteren Mitglieder des Ortsausschusses sowie die gemäß Abs. 5 übertragenen Aufgaben sind durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen." Der UFS hat bereits in seinem Bescheid UFS 2. 7. 2007, RV/0929…
… 1 Abs. 3 und 4), die Bestellung oder Abberufung des Ortsvorstehers, die Bestellung der weiteren Mitglieder des Ortsausschusses sowie die gemäß Abs. 5 übertragenen Aufgaben sind durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen." Gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988 sind Einkünfte aus…
…der Abgabestelle und die ihr nach den Umständen zumutbaren amtswegigen Ermittlungen zu deren Erforschung ausgeschöpft hat. Die gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 23 Abs. 1 ZustG vorzunehmende Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch geht gemäß § 25 Abs. 1 erster Satz ZustG jener "durch Anschlag an der Amtstafel…