…die umsatzsteuerliche Beurteilung. Stellen diese Tätigkeiten daher nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (siehe Rz 68 ff) keine Einkunftsquelle dar, sind sie umsatzsteuerlich der nichtunternehmerischen Sphäre (somit der Konsumsphäre) zuzuordnen (Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei). Rz 165: Die Liebhabereivermutung für Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO…
…bleibt die Annahme von Liebhaberei so lange bestehen, als nicht eine Änderung der Bewirtschaftung vorliegt (siehe Rz 93 ff). Rz 70: Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein…
…konkrete Betätigung als gravierende Verluste einzustufen sind. Dabei ist das Verhältnis der jährlichen Verluste zu den jährlichen Umsätzen zu beachten. Für die Annahme von Liebhaberei spricht z.B., wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen. Die Entwicklung der Verluste ist dahin gehend zu beobachten…
…ob bei Durchführung von Ermittlungen vor Erlassung der hier strittigen Bescheide, mit denen die vom Bw. ausgeübten Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit als abgabenrechtlich irrelevante Liebhaberei eingestuft wurden, diese anders lauten hätten können, dh. insbesondere insgesamt von einer Einkunftsquelle bzw. von Einkunftsquellen bei einzelnen dieser Betätigungen…
…maßgebend. Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle umfassen nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 LVO Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse, die durch die Absicht veranlasst sind, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht unter die Betätigung mit Annahme von Liebhaberei fallen.…
2.2. Betätigung und Beurteilungseinheit Rz 6: Die LVO unterscheidet Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102…
…die Zukunft verschieben.Die von der Bw. vorgelegte Prognose erweist sich somit in wesentlichen Punkten als mangelhaft und ungeeignet, die Ertragfähigkeit der Betätigung im Sinne der Liebhabereiverordnung zu untermauern. Somit ist der Versuch der Bw., die vom Verordnungsgeber normierte Annahme von Liebhaberei bei derartigen Betätigungen…
…der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Die Annahme von Liebhaberei kann…
…der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Die Annahme von Liebhaberei kann…
…3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 ausgeschlossen sein."… § 2 Abs. 4 LVO: "Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn…
…Z 3 LVO 1993). Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO 1993 ausgeschlossen werden. Nach § 2 Abs. 4 LVO 1993 liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 LVO 1993 Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der…
…Appartements und im Wohnverband befindliche Fremdenzimmer (vgl. LRL Rz 78). Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO ausgeschlossen sein. Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der…
… 30 EStG 1988 ein. Somit ergebe sich, dass für den prognostizierten Zeitraum kein Gesamteinnahmenüberschuss vorliege und die Annahme von Liebhaberei so lange bestehen bleibt, als nicht eine Änderung in der Bewirtschaftung eintrete. Es erübrigt sich somit auf einzelne Faktoren in der Prognoserechnung (wie die jährliche…
…2014 bewirtschaftet werden könnte, hat die Bw weder behauptet noch rechnerisch dargetan oder gar nachgewiesen. Der UFS stellt daher fest, dass die gemäß Liebhabereiverordnung normierte Annahme von Liebhaberei im gegenständlichen Fall nicht ausgeschlossen ist, sondern im voraussichtlichen Gesamtergebnis 1993 - 2014 Bestätigung findet. Die Berufung erweist…
…hat. Gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 gilt eine als Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 L-VO eingestufte Tätigkeit nicht als unternehmerische Tätigkeit (Abschnitt II L-VO, § 6). Da die Annahme von Liebhaberei nach dem Beurteilungsergebnis des Senates bestätigt ist, unterliegt die Tätigkeit…
…hat. Gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 gilt eine als Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 L-VO eingestufte Tätigkeit nicht als unternehmerische Tätigkeit (Abschnitt II L-VO, § 6). Da die Annahme von Liebhaberei nach dem Beurteilungsergebnis des Senates bestätigt ist, unterliegt die Tätigkeit…
…Gesamtüberschuss der Einnahmen darstellen; die in § 1 Abs 2 LVO normierte Annahme von Liebhaberei erscheint daher hinsichtlich beider Bewirtschaftungsobjekte nicht widerlegt sondern vielmehr eindeutig bestätigt. Die angefochtenen Bescheide ergingen daher - hinsichtlich des Vorsteuerausschlusses bei Vorliegen von Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 iVm § 6 L-VO…
…besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 ausgeschlossen sein. Nach § 2 Abs. 2 LiebhabereiVO 1993 liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung im Sinn des § 1 Abs…
…entstehen aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO ausgeschlossen sein. § 2 Abs. 4 LVO lautet: Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor…
…2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind oder 3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 ausgeschlossen sein. Das…