…Der Ort, an dem er mit seiner Ehegattin einen gemeinsamen Hausstand unterhalte und der den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bilde, verteile sich seit einigen Jahren daher auf zwei Adressen in X, die beide gleichermaßen zur gemeinsamen Lebensführung genutzt werden. Zum Nachweis dieses Vorbringens könne eine große…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Beamter Mag. Johannes Böck, Dr. Josef Mäder und Hofrat Dkfm. Mag. Gilbert Schachner im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier am 29. Juni 2004 über die Berufung der Bw., gegen…
Risikoaufklärung verpflichtet sei, um haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der vorliegende Fall würde sich weiters deutlich von den Sachverhalten unterscheiden, die der deutsche Bundesfinanzhof in den von der Betriebsprüfung zitierten Urteilen zu entscheiden hatte: In dem Urteil vom 18. Mai 1994 habe der Bundesfinanzhof darauf abgestellt…
Beratungstätigkeit, die über eine allgemeine Inkasso- und Auskunftstätigkeit hinausgehe, nicht vor. In dem weiteren dem BFH-Urteil vom 8. Dezember 1994, Zl. V R 132/93 zu Grunde liegenden Fall seien die Anleger von einer Kapitalanlagegesellschaft fortlaufend und nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss beraten und…
…Klärung der Frage, ob die zwischen der Bw. und der W-GmbH getroffene Vereinbarung zur Lieferung von jeweils ca. 100 Adressen am Monatsanfang den Kriterien eines Kauf- bzw. Dienstleistungsvertrages oder eines Bestandvertrages entspricht, der die entgeltliche Nutzungsüberlassung von gewerblichen Erfahrungen zum Gegenstand hat. Nur im…
30. September 2004
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 23. November 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
…Geburtsdaten, Rechtsform) und Kontaktdaten der bei dieser registrierten Unterkunftgeber und Unterkunftgeberinnen sowie sämtliche Adressen der registrierten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten) im Gebiet der Stadt Wien unter im angeführten Erkenntnis zu 1) bis 524) näher angeführten Bezeichnungen auf der Plattform http://www.N..de dem Magistrat in einer…
…Juli 2022), beide datiert 8. Juli 2024, vor. Beide Erledigungen wiesen als Adressaten den Namen der Antragstellerin, einer rumänischen Staatsbürgerin, und als Empfänger die steuerliche Vertretung Union TAX&LAW Steuerberater- und Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Wiener Korrespondenzadresse Donau-City-Straße 7/30th floor, 1220 Wien, aus.…
Anhang 4: Zentralstellen im Verfahren mit Carnet ATA Adressen der Carnet ATA-Zentralstellen nach Art. 166 UZK-IA | Mitgliedstaat | Adresse, E-Mail | Tel, Fax | Belgien | Direction régionale de Bruxelles Service Législation et Procédures Bureau centralisateur ATA Boulevard du Jardin botanique…
Unter Geolocation versteht man Verfahren, mit denen man IP-Adressen einem geografischen Ort zuordnen kann. Geolocation-Verfahren sind überall dort von Bedeutung, wo es um die Herkunft von Internetnutzern geht. Denn damit lässt sich auch ein Ausschluss von Nutzern bewerkstelligen. Wichtig wären solche Verfahren z…
…Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback - e-mail Adressen | NORD | post.fallback-zanord@bmf.gv.at | OST |…
…Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienststelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback - e-mail Adressen | NORD | post.fallback-zanord@bmf.gv.at | OST |…
…auch noch im Verfahren vor dem BFG offen. Beweisanträge zum Beweis dafür, dass sich bestimmte, mit einer österreichischen Adresse registrierte Spielteilnehmer im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses nicht in Österreich aufgehalten haben, wurden von der Bf. nicht gestellt und wurden von ihr auch keine für konkrete…
…auch noch im Verfahren vor dem BFG offen. Beweisanträge zum Beweis dafür, dass sich bestimmte, mit einer österreichischen Adresse registrierte Spielteilnehmer im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses nicht in Österreich aufgehalten haben, wurden von der Bf. nicht gestellt und wurden von ihr auch keine für konkrete…
…auch noch im Verfahren vor dem BFG offen. Beweisanträge zum Beweis dafür, dass sich bestimmte, mit einer österreichischen Adresse registrierte Spielteilnehmer im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses nicht in Österreich aufgehalten haben, wurden von der Bf. nicht gestellt und wurden von ihr auch keine für konkrete…
…und **C** erzielte sämtliche Einnahmen ausschließlich von der Beschwerdeführerin. Etwa ab dem Jahr 2013 gab **C** auch das Magazin "**V**" heraus, das an Flughäfen aufgelegt und ausgeteilt bzw an 15.000 Adressen versendet wurde. Das Magazin erschien monatlich und wurde an die Leser kostenlos ausgegeben…
…3 GSpG iVm § 201 Abs. 1 BAO um eine angeordnete Selbstberechnung handelt. Nach ihrem Beschwerdevorbringen sei es ihr aufgrund der IP-Adressen nicht möglich, festzustellen, von wo aus der Spielteilnehmer an der Ausspielung teilgenommen hat. Für diese Fälle wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis VwGH 20…
…bestellt wurde, hätte die Beschwerdevorentscheidung im Zeitpunkt 21.4.2015 nur wirksam an den Insolvenzverwalter (im Konkurs des N.N. ) zugestellt werden können. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern…
…bereits in der Prüfungstagsatzung vom 8.4.2015 erfolgte, worüber das Finanzamt ebenfalls am 8.4.2015 informiert wurde. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet…