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UFSW RV/1563-W/05Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld, so auch kein Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeit von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2007

…Voraussetzungen für einen Abzug der auf den Liegenschaften lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht gegeben." Nichts anderes ist aber im gegenständlichen Fall zu sagen. Auch hier besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Vermögen der Erblasserin und der auf der Liegenschaft intabulierten Schuld. Damit…

UFSS RV/0172-S/06Beschränkte Erbschaftssteuerpflicht einer in Österreich befindlichen Ferienwohnung, welche sowohl von der Erblasserin als auch der Erbin weniger als ein Monat im Jahr benützt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…Für die Fälle der beschränkten Steuerpflicht enthalten § 14 Abs 2 ErbStG (Steuerfreibetrag) und § 20 Abs 5 Satz 2 ErbStG (Abzug von Schulden und Lasten) Sonderbestimmungen. Danach ist lediglich ein Steuerfreibetrag von € 110 zu gewähren (§ 14 Abs 2 ErbStG). Beschränkt sich die Besteuerung wie im…

UFSG RV/0422-G/04Abzugsfähigkeit von Schulden nur bei rechtlicher Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…

UFSG RV/0347-G/07Der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 34 und 35 zu § 20).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…

UFSG RV/0421-G/04Unter Erblasserschulden sind die vererblichen Verbindlichkeiten des Erblassers zu verstehen, die bis zu seinem Tod entstanden waren, auch wenn sie erst später fällig werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…

UFSG RV/0517-G/10Abzugsfähigkeit von Schulden bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…wird nur das Vermögen der Steuer unterzogen, das "in einem besonderen Naheverhältnis zum Inland steht". Für die Fälle der beschränkten Steuerpflicht enthalten § 14 Abs. 2 ErbStG (Steuerfreibetrag) und § 20 Abs. 5 Satz 2 ErbStG (Abzug von Schulden und Lasten) Sonderbestimmungen. Gemäß § 14 Abs. 2 leg…

UFSG RV/0348-G/07Abzugsfähigkeit nur bei rechtlicher Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…

BFG RV/7101099/2013Können von den „Jahresbruttospieleinnahmen“, der Bemessungsgrundlage der Spielbankabgabe und des Finanzierungsbeitrages, die Zahlungen gemäß § 25 Abs. 3 GSpG abgezogen werden, die von den Zivilgerichten als Schadenersatz iSd § 1311 ABGB wegen Obliegenheitsverletzungen behandelt werden? (Abweisung, Zulassung der Revision)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.11.2015Teil 3/4

…Abs. 5 StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Eine „Jahresabrechnung“ ist ebenfalls noch kein Hinweis auf einen „Einkommensteuercharakter“, da es diese auch bei der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer gibt…

BFG RV/7102520/2012Bei Zuwendung von Liegenschaften an eine Privatstiftung (Zuwendung 2008) ist die Steuer nach § 2 Abs. 2 StiftEG vom 3fachen Einheitswert zu berechnen, ohne dass die mit der Liegenschaft in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2015

…der Erwerber; die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). Nach § 1 Abs. 5 StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Für die…

BFG RV/2100569/2017Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer bei Stiftung von GmbH-Anteilen einer nicht aktiven GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2025

…privatrechtliche Stiftung oder an damit vergleichbare Vermögensmassen. Die Steuer beträgt generell 2,5 % vom Wert der Zuwendung (Stiftungseingangssteuergesetz). Die Steuer ist gem § 1 Abs 5 StiftEG vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen…

UFSW RV/3499-W/08Kosten für die über behördlichen Auftrag erfolgte Räumung und Reinigung der erblasserischen Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2010

…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…

UFSG RV/0691-G/09Abzugsfähigkeit von Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…nun die Nichtabzugsfähigkeit von Schulden und Lasten im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes. Im vorliegenden Fall hat einerseits nicht die Erbin - sondern ein Dritter - die betreffenden Liegenschaften erworben, andererseits ist dieser Vermögensübergang sehr wohl steuerbar und wurde auch versteuert (ohne Abzug der betreffenden…

BFG RV/7103990/2010Abweichung von der Bewertung nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2016

…Wesentlichen der oben dargestellte Verfahrensablauf zusammengefasst sowie weiters Folgendes vorgehalten: "..................... Dazu [zu den Erbschaftssteuererklärung gelten gemachten "Darlehen"] ist zu sagen, dass § 20 ErbStG eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, enthält und den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG)…

UFSW RV/1557-W/10Verkauf einer Liegenschaft an Privatstiftung unterliegt als voll entgeltliches Rechtsgeschäft (Gegenleistung/Kaufpreis übersteigt dreifachen Einheitswert) nicht der Stiftungseingangssteuer, sondern vom Entgelt der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

… 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). Nach § 1 Abs. 5 StiftEG in der hier anzuwendenden Fassung des BGBl I 2009/52, in Geltung ab 18. Juni 2009, ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum…

UFSI RV/0090-I/07Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten bei Erwerb durch Vermächtnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…gemäß § 662 dritter Satz ABGB und § 686 ABGB alle auf dem Legat haftenden Lasten. Ansonsten treffen den Vermächtnisnehmer, da er als solcher nicht Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers ist, nicht Schulden, die den Nachlass betreffen. Der Legatar kann daher nicht den Abzug von Nachlassschulden von seinem Erwerb…

UFSW RV/0220-W/03In den Fällen beschränkter Steuerpflicht kommt gemäß § 14 Abs. 2 ErbStG ein Steuerfreibetrag von Euro 110,00 zur Anwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2004

…und § 20 Abs. 5 Satz 2 ErbStG (Abzug von Schulden und Lasten) Sonderbestimmungen. Gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG bleibt bei der Berechnung der Steuer nach § 8 Abs. 1 oder § 8 Abs. 3 bei jedem Erwerb für Personen der Steuerklasse I oder II ein Betrag von…

UFSI RV/0162-I/09Keine Abzugsfähigkeit einer Forderung des erbl. Sohnes als Erblasserschuld bei ohne Rückzahlungsvereinbarung an die Erblasserin (Mutter) geleisteten monatlichen Unterstützungszahlungen von ca. 300 €
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010

…ist der Grundsatz festgehalten, dass nur jene Schulden und Lasten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerbaren Teilen eines Erwerbes stehen, abzugsfähig sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs…

UFSK RV/0437-K/02Vorliegen einer als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähigen Darlehensvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…Ansatz gebracht wurde, ist daher für den Bw. hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung nichts gewonnen. Zum Abzug von Verbindlichkeiten allgemein ist zu bemerken, dass für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten zunächst erforderlich ist, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Leistungen…

UFSS RV/0453-S/09Zuwendung von Geldforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgeblich. Für die Bewertung ist - vorbehaltlich § 3 Abs. 4 - § 19 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 anzuwenden…

UFSW RV/3504-W/08Kosten für die über behördlichen Auftrag erfolgte Räumung und Reinigung der erblasserischen Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2010

…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…