…Mit der Abtretung wäre also bereits die Forderung des Übernehmers gegen den Abtretenden getilgt, womit das Risiko einer etwaigen Uneinbringlichkeit gegenüber dem übernommenen Schuldner beim Übernehmer liegen würde. Rz 162: Eine Zession zahlungshalber ist nur gegen Vorbehalt der Rückabtretung vom Finanzamt anzunehmen und überdies nur…
…ABGB, Abtretung an Zahlungsstatt - Jakom/Baldauf, EStG, 2015, § 19 Rz 26, Stichwort "Forderungsabtretung"). Im gegenständlichen Fall wurde die Forderung an den Insolvenzentgeltfonds – dies ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut der Abtretungserklärung vom 01.09.2009 – vom Zedenten (=Bf) "zahlungshalber" an den Zessionar (=Konkursmasse) abgetreten, dies…
…1 BAO). Die ebenfalls am 27. November 2002 zahlungshalber erfolgte Abtretung zukünftiger Gehaltsforderungen bewirkte keine über die gleichzeitig erfolgte Barzahlung hinausgehende Entrichtung der fälligen Abgabenschuld, da die (restliche) Abgabenschuld erst durch die Zahlung des Drittschuldners erlischt. Zufolge der oben dargestellten, auf vor dem 1.1…
…ist, erst in Zukunft Forderungen abzutreten, sondern dass hier sofort eine Abtretung von gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen vorgenommen wurde. Nach der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist zur Gültigkeit einer zwischen Ehegatten zahlungshalber vorgenommenen Zession auch kein Notariatsakt erforderlich. Gemäß § 1 Abs.1 lit…
…Vereinbarung ist zu entnehmen, dass die Abtretung zur Erfüllung einer Schuld (nämlich einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber dem Vater) erfolgt ist, weshalb eine entgeltliche Zession vorliegt. Ob es sich bei dieser Zession um eine Leistung an Zahlungs Statt oder um eine Leistung zahlungshalber handelt, richtet sich nach…
…vor. 27.10.2.2. Stille Zession Rz 1582: Als stille Zession wird eine Abtretung verstanden, bei der der Schuldner (vorerst) nicht verständigt werden soll. 27.10.2.3. Zession zahlungshalber Rz 1583: Eine Zession zahlungshalber liegt vor, wenn der Zessionar die Forderung nur bis…
…Forderung beträgt 100, somit ist die Bemessungsgrundlage 100. Rz 1592: Bei einer zahlungshalber abgetretenen Forderung ist das Entgelt die Forderung des Zessionars gegenüber dem Zedenten, in jenem Ausmaß, als sie durch die Abtretung beglichen werden soll. Beispiel 1: A schuldet B 100. Zur Begleichung dieser…
…sofort eine Abtretung von gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen vorgenommen wurde. Die D-GmbH wurde von der erfolgten Abtretung verständigt, weshalb hier auch das für die Wirksamkeit der Zession erforderliche Verfügungsgeschäft vorliegt. Eine Zession kann zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgen. Eine Zession zahlungshalber liegt…
…sofort eine Abtretung von gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen vorgenommen wurde. Die D-GmbH wurde von der erfolgten Abtretung verständigt, weshalb hier auch das für die Wirksamkeit der Zession erforderliche Verfügungsgeschäft vorliegt. Eine Zession kann zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgen. Eine Zession zahlungshalber liegt…
…jedoch der Firma A vorenthalten. Aufgrund dieses Umstandes sei vom GF der Firma A dieser der GesmbH vorenthaltene Umsatz aus den empfangenen Akontozahlungen des Herrn E zahlungshalber weitergeleitet worden. Eine umsatzsteuerliche Versteuerungspflicht der scheinbar empfangenen Akontozahlungen im Rahmen der Anteilsveräußerung liege nach Ansicht des Bw…
…noch unbeantwortet. Hinzu würden die Fragen kommen, warum in der Honorarnote "***C***FB" angeführt werde, um welche "Abtretung lt Email" es sich handle (lt. Anlagevermögen keine Änderung im Beteiligungsvermögen der Beschwerdeführerin). Am 08.05.2014 sei besagte Rechnung bezahlt worden. Als Verwendungszweck sei "lt. Schreiben…
…des Rückforderungsbetrages von der PVA an das AMS erfolgte jedenfalls erst im Jahr 2018, womit beim AMS ein Zufluss erst im Jahr 2018 war. Die Abtretung (Zession) führt lediglich zum Gläubigerwechsel. Nach Verständigung des Schuldners von der Zession kann dieser schuldbefreiend nur noch an den…
…dem Vermögen des Abgabepflichtigen ausgeschieden ist und er die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber verloren hat (VwGH 22.1.2004, 98/14/0025). Die Abtretung (Zession) führt lediglich zum Gläubigerwechsel. Nach Verständigung des Schuldners von der Zession kann dieser schuldbefreiend nur noch an den neuen Gläubiger leisten …
…Firma C vorenthalten. Aufgrund dieses Umstandes sei vom GF (= Bf.) der Firma C dieser der GesmbH vorenthaltene Umsatz aus den empfangenen Akontozahlungen des Herrn B zahlungshalber weitergeleitet worden. Eine umsatzsteuerliche Versteuerungspflicht der scheinbar empfangenen Akontozahlungen im Rahmen der Anteilsveräußerung liege nach Ansicht des Bf…
…und zukünftigen Forderungen an die Fa. R-GmbH habe der Bw. als Geschäftsführer unter Haftung für die Richtigkeit und Einbringlichkeit zur Tilgung des Rückstandes an Abgabenbetrages von S 1,407.037,00 zahlungshalber abgetreten. Er habe dabei ausdrücklich darauf verzichtet, die Republik Österreich wegen Unterlassung…
15.5 Abtretung von Pensionsansprüchen (§ 47 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1020: Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie Bezüge oder Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 bis 4 EStG 1988 können abgetreten und gemeinsam mit den anderen gesetzlichen…
… 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 idF AbgÄG 2005). Erhält die Hauptmieterin (die I-SPA) Ablösezahlungen für die Abtretung der Untermietrechte und der von ihr in den gemieteten Objekten getätigten Investitionen, sind diese Ablösezahlungen Teil ihrer aus inländischem unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinne aus Gewerbebetrieb…
27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…
…Aussage nicht ausschließt, dass Zessionsgebühr dann zur Debatte steht, wenn im Kaufvertrag eine Regelung enthalten ist, die rechtsgeschäftlich die Abtretung aller zum Unternehmensvermögen gehörigen Forderungen festlegt. Dann sei es aber der maßgebliche Urkundeninhalt, der zu einer Unterstellung unter die TP 21 führt (vgl. abermals UFS…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…