…Kosten des Unterhaltes ihrer Tochter nicht überwiegend tragen. Ein Familienbeihilfenanspruch hätte daher ab Juli 2002 nicht mehr bestanden. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung gegen diesen Bescheid führte der Vertreter der Familienbeihilfenbezieherin aus, die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli bis 31…
…nicht gefolgt werden. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 16.09.2003, 2000/14/0164, entsteht die rechtliche Grundlage für den Bezug von Einkünften aus Kapitalvermögen durch Abtretung von Geschäftsanteilen. Erfolgt dies erst im Laufe eines Kalenderjahres, können die Einkünfte zur Prüfung, inwieweit sie dem…
…Ziffer 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 und der Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung insoweit verhindert hat, als damit eine Abwertung der Familienbeihilfe für bestimmte Mitgliedstaaten verbunden ist? Frage 3: Ist das in Art 7 VO 883/2004 normierte Kürzungsverbot von Geldleistungen, insbesondere dessen Wortfolge "dürfen Geldleistungen ……
11.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus Rz 785: Zur Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder des Alleinerzieherabsetzbetrages und des Familienbonus Plus bei der laufenden Lohnverrechnung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Vordruck (Formular E 30) eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen…
…Juli 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April bis Juli 2022 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene (Sammel-)Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs…
…Ri in der Beschwerdesache Mag.a Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 11.08.2015, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März 2013 bis März 2014 für das Kind K., geb. xx, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…1***, geb. ***2***.2000, und ***3***, geb. ***4***.2003, für den Zeitraum von Jänner 2009 bis April 2011. Im Antrag gab der Beschwerdeführer an, dass er österreichischer Staatsbürger, in Österreich wohnhaft und im Antragszeitraum unselbständig erwerbstätig gewesen sei. Die Ehegattin des Beschwerdeführers, auch österreichische Staatsbürgerin…
…3.2022) als ordentlich Studierende das Bachelorstudium Europäische Ethnologie, davor wurde ein Monat lang der Vorstudienlehrgang besucht. Vorher besuchte sie von 10/2021 bis 12/2021 einen Intensivkurs Deutsch. Europäische Anthropologie wurde ein Semester lang studiert (SS 2023), derzeit befindet sich die Tochter im 5…
…im ggstdl Fall nicht gegebenen Voraussetzung, dass die VO für den Kindesvater persönlich anwendbar wäre) zur Voraussetzung hätte, dass das Kind dessen Familienangehöriger wäre - kein Familienbeihilfenanspruch und somit auch kein Anspruch auf Differenzzahlung gegeben. (Siehe auch Art 73ff der VO. Diese Bestimmungen gelten nur für…
…Finanzamt erließ den beschwerdegegenständlichen Rückforderungsbescheid, mit welchem Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) im Gesamtbetrag von 11.471,80 € (FB iHv Euro 9.603,00 sowie KG iHv Euro 1.868,80) für den Zeitraum Jänner 2010 bis August 2012 gemäß § 26 FLAG 1967 zurückgefordert…
…Sperrbescheid ein Antrag auf FAMILIENBEIHILFE (Beih1) zu Grunde lag, jedoch im gegenständlichen Verfahren ein Antrag auf AUSGLEICHSZAHLUNG (Beih38) gestellt wurde. Somit sei von einer geänderten Sachlage auszugehen. Im Übrigen trug die belangte Behörde vor, dass sie nach Einlangen des Vorlageantrages eine Zustellung des Vorhaltes mit…
…Kinder sind land_ Staatsbürger. Der Vater des Bw. hat sein Vermögen in Form eines Hauses in Land investiert und möchte in der Pension nach Land zurück kehren. Das Haus wird von den Angehörigen des Bw. genutzt, um dort die Freizeit zu verbringen. Die ganze (Groß…
…indischer Staatsbürger und verfüge über einen gültigen Aufenthaltstitel. Beantragt werde die Zuerkennung von Familienbeihilfe für die im Jänner 2004 geborene gemeinsame Tochter ***5***-***6*** ***2*** ab 4.7.2020 mit der Begründung "Kind ist wieder zurück in Österreich". Die Tochter ***5***-***6*** ***2***, österreichische Staatsbürgerin…
…Moment krankheitshalber nicht erschienen) und wir uns nur auf Englisch verständigen konnten, hat das Gericht eine für uns günstige Unterhaltssumme beschlossen. Wir fühlen uns von unserem Vater moralisch und psychisch gedemütigt - oft befürchten wir, dass er noch mehr gegen uns unternehmen könnte. Unser Vater weiß…
"2. Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt. ...". Wie bereits oben angeführt, gilt als Arbeitnehmer jede…
…betragsmäßig Null beträgt (VwGH 06.04.2022, Ra 2021/15/0067). Rz 770: Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind gesondert entweder von einem der beiden Anspruchsberechtigten zur Gänze oder jeweils zur Hälfte beantragt werden. Die Entscheidung, ob einer der beiden den Ganzen oder beide…
…G Schülerin, L Schülerin und I Schüler. Handschriftlich (von wem immer) wurde hinsichtlich der Geburtsurkunden vermerkt "siehe im Vorantrag". Angeschlossen waren vom Bf ausgefüllte Formulare E 401 (Punkte 1 bis 4) und E 411 (Punkte 1 bis 3), ein Verdienstnachweis des inländischen Arbeitgebers für März…
11.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen 11.7.3.1 Allgemeines Rz 792b: Auf Grund § 33 Abs. 3 EStG 1988 ist in jenen Fällen, in denen Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden, §§ 26 FLAG 1967 26 FLAG anzuwenden. Zu Unrecht bezogene…
…Abs. 2 und 4 FLAG entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruches für ein Kind kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (vlg. u.a. VwGH 28.11.2001, 96…
…ist, haushaltszugehörig. Eine eventuelle Tragung von Unterhaltskosten durch den Bf. für das Kind ist in Ansehung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Haushalt seines Bruders nicht mehr entscheidungsrelevant, da eine überwiegende Unterhaltskostentragung nach der eindeutigen Bestimmung des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 nur dann familienbeihilfenanspruchsbegründend ist…