…eines entsprechenden Abschlages von einem Vergleichspreis unter Bedachtnahme auf Größe, Lage, Form und Beschaffenheit der betreffenden Grundstücke Rechnung zu tragen ist (VwGH 21. 10. 1993, 92/15/0079). Die Berufung richtet sich nicht gegen die vom Finanzamt ermittelten, nach der Aktenlage zutreffenden Vergleichspreise für angrenzende…
…Grundstück so platziert werden kann, dass es weder von der See- noch von der Landseite einsehbar ist. Ad 3.2.1. Bewertung Grundstück 1846/2: Dem Abschlag für die Benützungseinschränkung durch die Pumpstation könnte grundsätzlich zugestimmt werden. Allerdings muss festgestellt werden, dass sich die Pumpstation…
…Bewilligung bzw. der Zeitverlust bis zur Erteilung wird von SV J mit einem Abschlag von den üblichen 2.300,00 S/m² auf 1.350,00 S/m² berücksichtigt. SV Dr. MM bewertet diese Grundstücke, obwohl sie als Bauland gewidmet sind, "wegen Unbebaubarkeit, praktisch nicht…
…Wertes von 265 haben sollte. Der für a. rechnerisch durch Zu-/Abschläge ermittelte "berichtigte Vergleichspreis" von S 1.553,00/m2 spiegelt im Vergleich zu S 1.610,00 die so markant ins Treffen geführte schlechte Bodenbeschaffenheit überhaupt nicht wider, sondern wären demnach die beiden…
…der Grundlage der obigen Überlegungen wird der Verkehrswert aus den herangezogenen Vergleichsgrundstücken abgeleitet; dabei werden ausgehend von den tatsächlichen Verkaufspreisen Zu- bzw. Abschläge für das Verkaufsjahr und die wertändernden bzw. wertbeeinflussenden Faktoren angesetzt, wobei der Markt vor allem der Lage samt einer angenehmen Umgebung und…
…Jahr nach der Anschaffung in Abzug zu bringen. Für die Berechnung ist auf den Tag der Anschaffung und der Veräußerung des Grundstückes abzustellen, wobei als Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums anzusehen ist (siehe Rz…
22.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung Rz 6670: Der niedrigere pauschale Umwidmungssatz von 40% kommt nur für Umwidmungen von Altgrundstücken zur Anwendung, die ab 1.1.1988 erfolgen. Eine frühere Umwidmung bleibt außer Betracht. Die Eigenschaft als Bauland muss überdies im Veräußerungszeitpunkt noch…
…zur besseren Gestaltung von Bauland entsprechend dem Bescheid der ***Gemeinde*** gedient hätten und daher keine grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände verwirklicht worden wären. Mit Bescheid vom 16. August 2016 setzte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden Gemeinde für den "Tausch von Miteigentumsanteilen entsprechend dem Teilungsplan vom 11. 11…
…Es bestehen keine Bedenken, die pauschale Gewinnermittlung auf Basis der jährlich zugeflossenen (nicht abgezinsten) Ratenzahlungen vorzunehmen; in diesem Fall ist die Wahl der pauschalen Gewinnermittlung auch für die folgenden Jahre, in denen Ratenzahlungen auf Grund der seinerzeitigen Grundstücksveräußerung zufließen, bindend. Im Falle der Veräußerung eines…
…genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die Baustelleneinrichtung von S 1.500; 20 …
…Berechnung des umbauten Raum zu widerlegen. Abschlag für technische Abnützung Gemäß § 53 Abs. 6 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen…
…das strittige Grundstück in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werde. Weiters war strittig, ob und allenfalls in welcher Höhe ein Abschlag für die Waldschutzzone zu berücksichtigen ist. Dies sind keine Rechtsfragen, sondern Tatsachenfragen, welche im Rahmen der Beweiswürdigung zu entscheiden war…
…| 4. Übrige Umstände | Zu/Abschläge % | Hagelgefährdung (wird nach dem Hagelgefährdungsfaktor der jeweiligen Ortsgemeinde ermittelt): Hagelgefährdungsfaktor für die Ortsgemeinde A : 2,5 | -1,5 Die Betriebszahl des strittigen Betriebes ermittelte das Finanzamt durch Vergleich der Ertragsbedingungen mit dem beschriebenen Vergleichsbetrieb. Im Betriebsvergleich…
…von Wohngebäuden mit normaler Bauausführung wird in der Literatur mit 80 Jahren angegeben. Aus dem Baualter zum Zeitpunkt des Verkaufs (1988 - 2004 = 16 Jahre) ergibt sich ein Abschlag von 20% für die Wertminderung. Der rechnerische Gebäudewert nach dem Sachwertverfahren beträgt daher € 205.459,…
…als Vollerwerbsbetrieb führst. Wenn es zur Gänze im Hochwassergebiet liegt, ist es fahrlässig, den als Vollerwerb zu führen. Natürlich sind die Abschläge für die einzelnen (Teil)Flächen richtig berücksichtigt. Im Hochwasserjahr hat man aber einen Verlust, den man gar nicht mehr schlucken kann, auch nicht…
…6 EStG 1988 steuerbefreite Subventionen der öffentlichen Hand zu vermindern. Eine Kürzung der Sanierungskosten um die Subvention nach dem Sollprinzip (siehe Rz 6505) ist daher für die Ermittlung der Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung nur insoweit vorzunehmen, als die Subventionen bis zum Zeitpunkt der Veräußerung dem…
6.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG) Rz 155: Für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfolgte eine - im Vergleich zur Neugründung (§ 1 Z 2 NeuFöG) - abweichende Regelung; wie etwa, dass das Erfordernis einer Einbringung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bei der Übertragung eines Betriebes…
…siehe Rz 1038); Einkünfte auf Grund von Entschädigungen für einen (drohenden) behördlichen Eingriff (siehe dazu Rz 6651) und Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland (siehe dazu Rz 6652). sowie ab…
…114/1993 i.d.F. LGBI. Nr. 125/2020 des Gemeinderates der Stadtgemeinde X vom 9.9.2021 zur Erstellung eines Bebauungsplans für die Sicherstellung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung nicht angeführt sei. Somit liege keine Bausperre oder Bauverbot vor, wofür gemäß § 3 BWAG ein…
…dem Anschaffungszeitpunkt. Von einer Anschaffung ist jedenfalls auch dann auszugehen, wenn der Anschaffungszeitpunkt überhaupt nicht mehr bestimmbar ist. Der Tatbestand des § 30 EStG 1988 verdrängt auch für Altgrundstücke die bisherige Steuerpflicht nach § 29 Z 1 EStG 1988 (Kaufpreisrente). Auch die Einkünfteberechnung ist damit anders. Bisher…