Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 11. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr.Thomas Seiler, vom 5. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1.Oktober 2004 bis 31…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Name in XY, vom 15. September 2009 gegen die Abweisungsbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. August 2009 betreffend Gewährung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages ab 1. Juli 2009 entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Zeitraum 1. November 2006 bis 31. Juli 2007 bereits ausbezahlten Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen mit der Begründung zurück, dass während der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes keine Berufsausbildung angenommen werden könne, da die Erfüllung der Wehrpflicht eine Haupttätigkeit darstelle. Der Bw. erhob gegen…
…bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; für Kinder…
…Kinder für die Monate Juli und August 2018 abgewiesen. Der diesbezüglichen Begründung ist zu entnehmen, dass beide Söhne ihre (weitere) Berufsausbildung nicht frühestmöglich nach Ableistung des Zivildienstes begonnen hätten und Studienbeginn (erst) im September 2018 gewesen wäre. In der rechtzeitigen Beschwerde vom 1. Juli 2019…
…Herwig Aigner in der Beschwerdesache Name, XY gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 15.03.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe ab 1.1.2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; ... Im Gegenstandsfall…
…bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; für Kinder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 27. September 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 30. September 2010 entschieden: Der Berufung wird…
…2010 forderte das Finanzamt von der Bw. die von ihr für den Zeitraum Oktober 2009 bis Juni 2010 bezogenen Beträge mit der Begründung zurück, dass während der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes keine Berufsausbildung angenommen werden könne, da die Erfüllung der Wehrpflicht die Haupttätigkeit…
…26.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenzdienst noch den Zivildienst ableisten. § 2 Abs.1 lit.e FLAG normiert einen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26.Lebensjahr noch nicht…
…wurde mit Juni 2005 die Auszahlung der Familienbeihilfe eingestellt und ich habe mit 8. Juni 2005 unter neuerlicher Vorlage der Studienbestätigung (Wintersemester 2004, Sommersemester 2005) die zugesprochene Familienbeihilfe für 07/2005 bis 9/2005 beantragt und den berufenen Abweisungsbescheid, begründet mit dem Präsenzdienst meines Sohnes…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz in der derzeit geltenden Fassung haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden. Die Ableistung des Präsenzdienstes (Zivildienst) stellt keine Berufsausbildung dar. Obiger Betrag wird rückgefordert, da Ihr volljähriger Sohn N. ab 3.2.2003…
…der Bf. nicht mehr in einer Berufsausbildung befunden habe. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 2. Februar 2024. Dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die belangte Behörde begründe ihre Abweisung damit, dass bei der Ausbildung zum Kinderschilehrer aufgrund der geringen Ausbildungsintensität von keiner Berufsausbildung iSd §…
Die von der Bf. ins Treffen geführten Gründe, weshalb ihr Sohn eine Aufnahme des ursprünglich ins Auge gefassten Wunschstudiums nicht (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) umsetzen konnte, konnten vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsprechung keine Berücksichtigung finden. Der belangten Behörde kann daher nicht mit Erfolg entgegengetreten werden…
…4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 2 Antrag 2 Abweisungsbescheid 2 Beschwerde 3 Beschwerdevorentscheidung 5 Vorlageantrag 6 Vorlage 9 Zurücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung 10 Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 11 Sachverhalt 11 Beweiswürdigung 11 Rechtsgrundlagen 11 Zeit zwischen der Beendigung des Präsenzdienstes und…
…12 FLAG 1967 grundsätzlich so zu verstehen, dass der Bescheidspruch im Familienbeihilfeverfahren bei erstmaliger Erlassung eines Bescheides nur auf (gänzliche oder teilweise) Abweisung eines Beihilfenantrags bezogen auf einen bestimmten Zeitraum lauten kann, während die (gänzliche oder teilweise) Stattgabe eines Beihilfenantrags bezogen auf einen bestimmten Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 17.11.2016 gegen den Abweisungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 19.10.2016, betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2016 bis September 2016 zu Recht erkannt…
…12 FLAG 1967 nicht mit Bescheid zuzuerkennen ist, sondern vom Wohnsitzfinanzamt lediglich eine Mitteilung auszustellen ist, war der angefochtene Abweisungsbescheid aufzuheben. Unzulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…Bescheid des Finanzamtes X. vom 17. Mai 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Juni 2005 (bis Februar 2008) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Zeitraumes Juni 2005 bis Juni 2006 aufgehoben. Im Übrigen wird…