Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.H. GmbH, B., A.B. 3, vertreten durch Weinhandl & Katt Wirtschaftstreuhand- u. Buchführungs KG, 1052 Wien, Kettenbrückengasse 9, vom 18. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, vom 10…
…den genannten Gründen die beantragte Zahlungserleichterung aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Fristen nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit) nicht mehr geboten. Die…
…bestimmt. Auf dem Strafkonto der Beschwerdeführerin, StNr. X1, haftet derzeit ein fälliger Rückstand von insgesamt € 5.595,75 (davon Geldstrafe € 4.892,75) unberichtigt aus. Mit Schreiben vom 10. August 2007 beantragte die Beschwerdeführerin eine Stundung der Rückstände auf den Steuerkonten X2 und…
…enthielt den Antrag den Betrag von € 354.196,57 bis 31.3.2002 zu stunden. Das Finanzamt wies in der weiteren Folge die Berufung vom 1.6.2001 mit Berufungsvorentscheidung vom 11.2.2002 unter Hinweis auf die bereits abgelaufene Stundungsfrist als unbegründet ab…
…212 BAO möglich ist. Abzusprechen ist auch über den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO bis zum Ergehen einer rechtsverbindlichen Entscheidung in der beim Bezirksgericht B. unter dem Aktenzeichen XX anhängigen Hauptsache. Eine Aussetzung einer Entscheidung über eine Berufung ist gemäß …
…zum Abschluss der Betriebsprüfung und Veranlagung 2000. Die Einkommensteuer für das Jahr 2000 wurde dem Berufungsführer auf Grund des Betriebsprüfungsberichtes vom 13. Mai 2002 mit Bescheid vom 21. Mai 2002, die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 am 27. Mai 2002 vorgeschrieben. Die beantragte Stundungsfrist ist…
…für ESt 1997 von 1.099,68 € wegen vorzeitiger Entrichtung und damit beendetem Zahlungsaufschub sodann am 25. März 2002 und für ESt 1998 und 1999 von gesamt 28.787,31 € mit regulärem Ablauf der Stundungsfrist am 28. März 2002. Diese im Zeitraum 18…
…Abs. 7 BAO) endet die Wirksamkeit einer Zahlungserleichterungsbewilligung und damit auch der durch sie bewirkte Zahlungsaufschub regelmäßig mit Ablauf des Zeitraumes, für den sie erteilt wurde. Korrespondierend dazu findet somit bei bewilligter Stundung auch die Stundungszinsenpflicht im Regelfall mit Ablauf der Stundungsfrist ihr Ende. Da…
…als gefährdet erscheine. In der gegen den Vollstreckungsbescheid vom 14. Juni 2002 rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. im Wesentlichen aus, dass der Vollstreckungsbescheid keine Begründung enthalte, wie sie in § 230 Abs. 7 BAO gefordert werde. Die im Bescheid angeführte Begründung laute: "Ablauf der Stundungsfrist…
…Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO sind solche Ansuchen, die vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht werden (siehe dazu beispielsweise Ritz, BAO5, § 217 Tz 18ff; UFS…
…1995, 95/14/0034). Weiters übersieht der Berufungswerber, dass die ihm obliegende Pflicht zur Entrichtung der gestundeten Abgabenschuldigkeiten erst mit deren Abstattung endete (VwGH 16. 9. 2003, 2000/14/0106), sodass er zur Abgabenentrichtung auch nach dem Ablauf der Stundungsfrist per 15. Juli 1999 verpflichtet…
…Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB für eine bestimmte Selbstbemessungsabgabe) setzt voraus…
…Ablauf der Stundungsfrist), mit ihrem Widerruf (§ 212 Abs. 3 BAO) oder mit der Bekanntgabe (Zustellung) eines Vollstreckungsbescheides (§ 230 Abs. 7 BAO). Im Fall eines Terminverlustes (infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer Bedingung; siehe § 230 Abs. 5 BAO) gilt der Zahlungsaufschub für Zwecke der…
…weil die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht bis 28. Juni 2012 entrichtet wurde. In ihrer elektronisch eingebrachten Berufung beantragte die Berufungswerberin (Bw.) den Säumniszuschlag zu stornieren, weil innerhalb der Stundungsfrist laut Zahlungserleichterungsbescheid vom 24. Mai 2012 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wurde, das noch nicht bearbeitet wurde. In…
…Abs. 2, 3, 5 oder 6 BAO gehemmt ist. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinn des § 212 Abs. 2 BAO eingebracht, so…
…einen Aussetzungsantrag eingebracht. Ebenso wurden wir wieder mit der Festsetzung des Säumniszuschlages konfrontiert. Da wir aufgrund mangelnder Vollmacht die Säumnisfolgen aus dem Ablauf der Stundungsfrist nicht wahrnehmen konnten und Frau H. aus oben geschilderten Umständen leider selbst nicht in der Lage ist, die rechtlichen Folgen…
…erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen werden. Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass der (grunderwerbsteuerliche) Abgabenanspruch hinsichtlich des Erwerbsvorganges vom November 1999 im Jahr 1999 entstanden ist und sohin die Verjährungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des 31…
…durch Gutschriften welcher Art auch immer, vor Ablauf der Stundungsfrist ausgeglichen werde. Der vorliegende Sachverhalt weiche insofern davon ab, als am Abgabenkonto bereits eine Gutschrift bestanden hat und erst in weiterer Folge ein Stundungs-ansuchen eingebracht wurde. Das Nichtvorliegen eines Rückstandes am Abgabenkonto könne daher…
…ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (diesfalls spätestens am Fälligkeitstag 22.4.2013) eingebracht wird. § 217 Abs. 5 BAO, wonach die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages…
…15.753,00" ein, welches mit Bescheid vom 23. Juni 2009 wiederum wegen Ablaufs der Stundungsfrist abgewiesen wurde. Am 23. Juni 2009 brachte der Beschwerdeführer ein Stundungsansuchen bis 31. Juli 2009 betreffend die "derzeitige Abgabenschuld von € 11.905,46" ein. Mit Bescheid vom 25…