…entstanden. Die Spezialbestimmung über das Entstehend der Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen hat zur Folge, dass für den Erben bei einem Verkauf der Liegenschaft oder sonstigen Übertragungen der erbl. Liegenschaft (wie zB zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen) vor Einantwortung - anders als früher im Bereich der…
…angefochtenen Bescheid vorgenommene Berechnung entspricht dem § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988. Die Verwendung eines Teiles des Erlöses aus dem Verkauf der Liegenschaft zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen des Sohnes ist für die Besteuerung nicht entscheidend. Pflichtteilsberechtigten steht, sofern sie nicht einen Teil der Liegenschaft…
…Aus der Vermögenserklärung vom 13. November 2006 ergibt sich Folgendes: Der Bw. hat folgende Aktiva zur Abgeltung seines Pflichtteilanspruches erhalten: | Bezeichnung | Wert | Liegenschaften P. | € 188.149,95 | Guthaben bei der R-Bank., zu Depot-Nr. xxx | € 1…
…überhaupt eine Bereicherung entstanden ist. 3.2.Anwendung der VwGH-Entscheidung vom 10.2.2016, Ra 2014/1510021 auf den konkreten Fall: Wenngleich die genannten VwGH Entscheidungen lediglich die Vermögensherausgabe aufgrund von Pflichtteilsansprüchen betrafen, hat der VwGH dennoch allgemeine Leitlinien gesteckt. Unter welchen Voraussetzungen Vermögensauskehrungen…
…oder in Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen das "Firmengrundstück" nicht von der (nicht mehr bestehenden) Gesellschaft, sondern unmittelbar vom verstorbenen Gesellschafter auf den Überlebenden übergeht, da durch den Tod die Gesamthandbindung wegfällt und der Anteil des Verstorbenen zum bloßen Miteigentumsanteil wird, weshalb ein unmittelbarer "Grundstückserwerb von Todes…
…Die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG gelte nach der Rechtsprechung des VfGH sogar für Grundstücksübertragungen zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen oder zur Erfüllung von Vermächtnissen. Sie müsse daher umso mehr für einen unmittelbaren Erwerb der Ehegattin vom Erblasser gelten. Der Zweck der Grunderwerbsteuerbefreiung…
…Fall des Erwerbes einer Liegenschaft in Abgeltung des Pflichtteils vor, sondern erfolgte der Erwerb der Eigentumswohnung im Tausch gegen die bereits durch das angenommene Legat erworbenen beweglichen Nachlassgegenstände. Es ist der Bw. zwar beizupflichten, dass bei der Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen mit Grundstücken sowohl nach der…
…den Stifter insoweit, als diese zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen herausgegeben werden mußte und B) erhob hinsichtlich des restlichen vom Stifter gewidmeten Vermögens die Schenkungssteuer auf Grund der Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit b ErbStG in Höhe von € 731.934,86 nach, wobei das…
…von ihr geltend gemachten Betrages von € 16.667,- angesetzt. Das Finanzamt führte zur Begründung aus, dass Zahlungen zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen Kosten im Zusammenhang mit einem Erbfall beträfen, also einen nicht der Einkommensteuer unterliegenden Vermögenszuwachs. Dies gelte insbesondere auch für die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen…
…Betrag von EUR 700.000 sei zu aliquotieren und die Kapitalertragsteuer neu mit EUR 1.939.730,68 festzusetzen. Die Töchter des Erblassers seien als Begünstigte genannt und hätten auf diese Begünstigtenstellung nie verzichtet. Es sei daher davon auszugehen, dass die Töchter ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber…
…Z 2 GrEStG fällt. Der Unterschied besteht lediglich insofern, als beim Erwerb durch den verbleibenden Gesellschafter als Alleinerbe oder in Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen das "Firmengrundstück" nicht von der (nicht mehr bestehenden) Gesellschaft, sondern unmittelbar vom verstorbenen Gesellschafter auf den Überlebenden übergeht (vgl. BFG 4.12…
…Tz 78 zu § 34 sind Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Erbanfall (Schuldentilgung, Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen) demnach regelmäßig nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig. Dass Zahlungen für Nachlassverbindlichkeiten als außergewöhnliche Belastung nicht geltend gemacht werden können, weil sie eine Verhaltensfolge aus der…
…Oktober 2008 und hielt dem Bw. im Übrigen vor, dass der geleistete Betrag in Höhe von € 5.555,56 im Zusammenhang mit der Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen der DI B. stehe; weshalb diese Zahlung einkommensteuerrechtlich nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden könne. Gegen die Berufungsvorentscheidung…
…dass es sich um einen Erwerb von Todes wegen von Kapitalvermögen handelt, dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers einer besonderen Steuerabgeltung unterlegen sind. Auch wenn hinsichtlich der Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen durch endbesteuertes Vermögen zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof unterschiedliche Auffassungen bestehen (siehe…
…Erwerb von Todes wegen steht und im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung findet. Da es sich bei einer Schenkung gleichfalls um einen unentgeltlichen Erwerb handelt, trifft das Vorgesagte auch für die der Erbschaft vorangehenden Liegenschaftsschenkungen des Erblassers zu. Dass die streitgegenständliche Vergleichszahlung zur Abgeltung…
…sowie die Sicherstellung der restlichen Pflichtteilsforderungen zweifelsfrei den Pflichtteilsanspruch geltend gemacht. Im Pflichtteilsübereinkommen wurde festgehalten (Vertragspunkt IV.): "Die erbl. Tochter........................... verpflichtet sich für sich und ihre Rechtsnachfolger an ihre Geschwister..................in Abgeltung von deren Pflichtteilsansprüchen, jeweils einen Betrag in Höhe von EUR 18.168,-- zu…
…bestätigt, dass ohne Präjudiz auf die Sach- und Rechtslage diese bereit ist, zur Abgeltung jedweder Pflichtteilsansprüche an die beiden Töchter den Betrag von jeweils 350.000,00 S zu bezahlen. Geschäftsgrundlage für diese Vereinbarung ist das Zustandekommen des bestehenden Kaufvertrages betreffend die Liegenschaft EZ. 277…
…Der vereinbarte Pflichtteilsanspruch idHv. € 100.000,00.- wäre von der Erbin vereinbarungsgemäß aus dem Erlös, der aus dem Nachlass mit verlassenschaftsgerichtlicher Genehmigung um € 165.000,00.- verkauften, Eigentumswohnung in W., S-Gasse, finanziert worden. Somit habe die Bw. - rechtlich betrachtet - zur Abgeltung ihres…
…von anteilig S 72.952,00 sowie Barzahlungen zur Abgeltung des Pflichtteilsanspruches in Höhe von insgesamt S 33,000,000,00. Entsprechend den Ergebnissen einer vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien durchgeführten Nachschau wurde der Bw. mit dem bekämpften Bescheid Erbschaftssteuer in Höhe von…
…ist. Die Berufungsführerin hat sich die Geltendmachung des Pflichtteiles ausdrücklich vorbehalten. In einer Vereinbarung verpflichteten sich der Erbe und die Legatare der Berufungsführerin in Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches insgesamt 808.146,33 € zu bezahlen. Im gegenständlichen Fall steht daher der Berufungsführerin eine Geldforderung zu, die…