…2 Z 1 lit. b ElAbgG in Höhe von 25.000 kWh überschreitet. Näheres zum Freibetrag und zur Freigrenze siehe Rz 19 ff. 1.3.3 Abgabenschuldner bei entgeltlicher Verwendung eines Leitungsnetzes Rz 34: Beliefern Energieversorger auch Abnehmer außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes, nutzen sie in…
…GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011, jeder Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber. In diesen Fällen hat der Netzbetreiber, aus dessen Netz der Abnehmer bzw. Verbraucher das Erdgas unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten.
…oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger oder auch vom Importeur selbst verbraucht, dann ist der jeweilige Verbraucher Abgabenschuldner. Dies ist zB der Fall, wenn der Kohlenhändler…
…Umsatzsteuerrechts (siehe Rz 402 ff sowie UStR 2000 Rz 181 bis Rz 209). B.4.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 4 Z 1a NoVAG 1991) Rz 751: Abgabenschuldner im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs gemäß Art. 1 UStG 1994 ist der Erwerber (AbgÄG 2010 ab 1. Juli 2010)…
Anhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name…
…enthalten. Rz 28: Fälligkeitstag ist der 15. Tag des auf das Entstehen des Abgabenanspruches zweitfolgenden Monats. Beispiel: Für Abflüge im Monat April entsteht die Abgabenschuld mit Ablauf des Monats April. Für den Anmeldungszeitraum April ist die Abgabe spätestens am 15. Juni fällig. Rz 29: Erfolgt…
6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen Datum der Versendung der Mitteilung (1)Carnet ATA Nr.: (2)Ausgestellt von der Handelskammer in: Ort: Land: (3…
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…
4.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO) Rz 537: § 212a Abs. 8 BAO hat die Entrichtung oder Tilgung ausgesetzter Abgaben vor Beendigung der Aussetzung zum Gegenstand. Rz 538: Allfällige Zahlungen, sonstige…
Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik] [Grafik] 1) Unzutreffendes bitte streichen
Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. (5) Die Wirkung einer Aussetzung…
…2 GSpG sind bei der Abgabenpflicht nach § 57 GSpG bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler Abgabenschuldner. Diese mehreren Personen sind daher unmittelbar Kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Glücksspielabgabe. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht…
…2 GSpG sind bei der Abgabenpflicht nach § 57 GSpG bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler Abgabenschuldner. Diese mehreren Personen sind daher unmittelbar Kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Glücksspielabgabe. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht…
Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld gegenüber einer von mehreren Parteien bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar. Eine solche Entscheidung ist gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO…
…unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Juni 2010 pfändete das Finanzamt zur Hereinbringung der Abgabenschuldigkeiten des Berufungswerbers (Bw.) in Höhe von € 55.289,89 zuzüglich Gebühren und Barauslagen in Höhe von € 557,65 die Forderungen des Bw. gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft…
…Instanz aufgehoben. Begründung Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu…
…selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 28.8.2001 den Bw. zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von ATS 1,376.643,30 heran. In der Begründung führte das Finanzamt unter Hinweis auf die geltende Rechtslage und Rechtssprechung aus, dass der…
…die Möglichkeit geschaffen, dass Glücksspielkunden und die X Ltd. (über ihre Glücksspielautomaten) in Kontakt treten konnten und somit die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses geschaffen wurde. Die Heranziehung der Bf. als Abgabenschuldnerin gem. § 59 (2) GSpG erfolgte somit zu Recht. Beweisantrag Zeugeneinvernahme Zeugen dienen gem. § 169 BAO…