Findok · Richtlinien
UZK-IA
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 01.05.2016
Wortlaut laut Findok
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird
Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden Verwendung befindet, oder jede andere Zentralstelle
Carnet ATA - Geltendmachung eines Anspruchs
Wir teilen Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Entrichtung der Zölle und Abgaben nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens/Übereinkommens von Istanbul 1) am 2) … beim bürgenden Verband, mit dem wir verbunden sind, in folgender Sache geltend gemacht worden ist:
1.Carnet ATA Nr.:
2.Ausgestellt von der Handelskammer in:
Ort:
Land:
3.Auf den Namen von:
Inhaber:
Anschrift:
4.Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnets:
5.Datum für die Wiederausfuhr 3):
6.Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts 4):
7.Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt:
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Zentralstelle.
1) Artikel 7 des ATA-Übereinkommens, Brüssel, 6. Dezember 1961/Artikel 9 des Anhangs A des Übereinkommens von Istanbul, 26. Juni 1990.
2) Datum der Versendung der Mitteilung.
3) Auszufüllen in Übereinstimmung mit den Angaben auf dem Beförderungsabschnitt oder dem nicht erledigten Trennabschnitt für die vorübergehende Verwendung oder, sofern dieser nicht vorhanden ist, nach Kenntnisstand der ausstellenden Zentralstelle.
4) Unzutreffendes bitte streichen.
Normen und Schlagworte
- Anhang 33-03 UZK-IA, DVO 2015/2447, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.751.541
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0169-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71590
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF