…Gleichbehandlung ansonsten zustehenden Quote erlangt hat, kann daher mangels Kausalität eine Haftungsinanspruchnahme für diese Abgaben nicht zu Recht bestehen. Hingegen gelten aber für Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer (nicht jedoch für die übrigen Lohnabgaben) Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH vom 15.5.1997, 96/15/0003). Nach …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kleiner Eberl Brandstätter Steuerberatung GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 1. März 2021 gegen den Haftungsbescheid nach § 9 BAO des Finanzamtes Österreich…
… 240 Abs. 3 BAO) Rz 1938: § 240 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass eine Abfuhrabgabe (zB Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) "im objektiven Sinn" zu Unrecht vom Abgabepflichtigen einbehalten wurde (zB VwGH 24.9.2003, 2000/13/0003, 0004). Ein Verschulden des Abfuhrpflichtigen an der Rechtswidrigkeit der Einbehaltung…
…7. Zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben (§ 201 Abs. 4 BAO) 1.8. Aufhebung des § 201 Abs. 2 Z 4 BAO 2. Haftung für Abfuhrabgaben (§ 202 BAO) 3. Hinweise 3.1. Bundesabgaben 3.2. Landes- und Gemeindeabgaben 1. Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gemäß § 201 BAO 1.1. Anwendungsbereich…
…gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (VwGH 28. November 2002, 2002/13/0151). Hinsichtlich der Abfuhrabgaben Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer besteht eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz (Ritz, BAO3, § 9 Tz 11 und die dort zitierte Judikatur des VwGH), weshalb gegenständlich nicht zu untersuchen ist, ob…
…Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (VwGH 28. November 2002, 2002/13/0151). Hinsichtlich der Abfuhrabgaben Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer besteht eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz ( Ritz, BAO3, § 9 Tz 11 und die dort zitierte Judikatur), weshalb gegenständlich nicht zu untersuchen…
…Da der Bw. die erforderlichen Nachweise nicht erbracht hat, konnte der Unabhängige Finanzsenat im Sinne der zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes von einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgehen. Darüber hinaus bestehen für Abfuhrabgaben Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer (VwGH 16.2.2000, 95/15/0046) und…
…4 lit. a BAO bezieht sich auf alle Abgabenschuldigkeiten, somit sowohl auf Selbstberechnungsabgaben und Abfuhrabgaben als auch auf mit Bescheid festgesetzte Abgaben. Rz 718: Verrechnungsweisungen betreffen Zahlungsansprüche und sind somit bezüglich Vorauszahlungen je Fälligkeitszeitpunkt zulässig. Eine Verrechnungsweisung für ein bestimmtes Einkommensteuervorauszahlungsviertel ist daher zulässig, selbst…
…Gläubigergleichbehandlungen hat zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfolgen (zB VwGH 28.2.2014, 2012/16/0001; VwGH 22.4.2015, 2013/16/0123). Rz 813: Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen für Abfuhrabgaben, nämlich für Lohnsteuer (zB VwGH 22.02.2001, 2000/15/0227; VwGH 08.07.2009…
…VwGH 6.9.2022, Ra 2021/13/0115). Rz 845: Die Monatsfrist ist eine Fälligkeitsfrist bzw. (bei Abfuhrabgaben) eine Nachfrist. Wegen des zweifachen Beschwerderechtes des § 248 BAO (Beschwerde gegen den Haftungsbescheid und gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch) ist dem Haftungspflichtigen der Inhalt des Bescheides…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/32168/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/31374/1/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Martin Eisenberger LL.M, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Hilmgasse 10, vom 16. September 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 17. August 2010, Zahl: 420000/00000/2010, betreffend Altlastenbeitrag sowie Säumnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M.. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 23. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 7. August 2006, Zl. 800/33039/2005, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***, vom 21. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, vom 9. Jänner 2020 betreffend die Abgabe nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz ab 1.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 10. Februar 2006, Zl. 700/282/17/04, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die - allerdings nur jene während der Geschäftsführung der Bf. fällig gewordene - Lohnsteuer (daher 04-12/2014, 03/2015 und 05-11/2015) gelten aber ohnedies Ausnahmen vom Gleichheitsgrundsatz (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003; 29.1.2004, 2000/15/0168…
Im Zusammenhang mit Aushubmaterial hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. November 2022, Porr Bau, C-238/21, ausgeführt, zu den Umständen, die solche Anhaltspunkte darstellen können, gehöre die Tatsache, dass der verwendete Stoff ein Produktions- oder Verbrauchsrückstand ist, also ein Erzeugnis, das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X, Y und Z in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 24. Juni 2015, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung in der Sitzung am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der L***A***, vom 04.02.2019 gegen den Abgabenbescheid nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 11.01.2019, zur…