Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…befindet. Da Übersee innerhalb dieser Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz und die Arbeitsausübung in einer österreichischen Grenzzone von 30 km…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
…9 Abs. 3 DBA-Deutschland (1954) genannten 30-km-Zone gelegen ist. Die Zonengrenze wird hiebei nicht durch die Straßenkilometerentfernung, sondern durch die Luftlinienentfernung zur Staatsgrenze bestimmt (siehe zB EAS 184, EAS 1020). Ist daher der Wohnsitz 37 km von der österreichischen Staatsgrenze entfernt, liegt…
…Übersee innerhalb dieser Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz und die Arbeitsausübung in einer österreichischen Grenzzone von 30 km, erfüllt sind…
…dass Wohnsitz und Arbeitsplatz innerhalb einer Zone von 30 Km (Luftlinie) beidseitig der Grenze liegen müssen. Im gegenständlichen Fall lasse sich aber die einfache Wegstrecke vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz von 66 km auch nicht luftlinienmäßig auf 30 km reduzieren. „Auch wenn sich die Grenzgängerregelungsstrecke zu…
…noch MI in Deutschland (Sitz des deutschen Arbeitgebers) innerhalb dieser 30 km Zone liegt, und die arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz nicht erfolgte. Die Luftlinie zwischen R./Deutschland und F./Oberösterreich laut Luftlinienberechnung beträgt 198 km. Das Besteuerungsrecht liegt aufgrund fehlender Grenzgängererfordernisse somit nicht bei…
…einer 30 km-Zone (Luftlinie gemessen) zur Grenze befindet. Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km-Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis selbst dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km…
…ab Einkommensteuerveranlagung 2003) nämlich nur natürliche Personen, die in dem einen Vertragsstaat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Vertragsstaat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben (30-km-Zone beiderseits der Grenze), und die im Wesentlichen arbeitstäglich vom Arbeitsort…
…Teleworking-Programms des Arbeitgebers die Möglichkeit hat, zu Hause seiner Arbeit nachzugehen (EAS 2803), oder darauf, dass er in Deutschland (zumindest halbtägig) außerhalb der 30 km-Zone tätig wird (BMF 16.12.1994, 04 1482/27-IV/4/94, AÖF Nr. 10/1995 - "Anwendung der…
…am Arbeitsort in D. lagen unstrittig in Grenznähe (also innerhalb der 30 KM-Zone). Die Fahrten mit dem eigenen PKW (***17***) vom HWS in Ö. zum Arbeitsort in D./***10*** sowie zurück waren ebenso unstrittig. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ö. Der Wohnsitzstatt Österreich (zugleich der…
…Abgaben im Wohngebiet (30 km/h Zone) Bedacht zu nehmen sei. Mit Schreiben vom 15.02.2013 wurde der Bw. von der erkennenden Behörde vorgehalten, dass laut der vom Finanzamt durchgeführten Abfragen andere Routen 18,3 km bzw. 18,74 km betragen und der Großteil…
…Minuten. Erwiesen ist auch, dass der Wohnort des Bf. in Deutschland und seine Arbeitsstätte in Österreich jeweils innerhalb der 30-Km-Luftlinien-Zone zur gemeinsamen Staatsgrenze liegen. Da nach den Ermittlungsergebnissen des BFG keine Zweifel bestanden, dass dem Bf. im Rahmen seiner Lehrtätigkeit an der…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
…ich im vergangenen Jahr schwanger war, und die Arbeitsstätte meines Partners [...] sich im Umkreis von 30 km befindet, habe ich in Y keine Wohnung. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurde mit einem öffentlichen Verkehrsmittel - Busunternehmen F - zurückgelegt. Siehe folgende Aufstellung zur Erläuterung "zeitlich nicht…
…15 Abs. 6 des DBA BRD gilt als Nähe der Grenze die Lage in einer Zone von je 30 km beiderseits der Grenze. Unstrittig sind die Voraussetzungen der Grenznähe und täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Wohnsitz erfüllt, es verbleibt Österreich das Besteuerungsrecht aus dem Arbeitslohn…
…BRD gilt als Nähe der Grenze die Lage in einer Zone von je 30 km beiderseits der Grenze. Da nach obigen Feststellungen die Voraussetzungen der Grenznähe (Wohnsitz in Österreich und Arbeitsort in Deutschland nicht einmal 10 km voneinander entfernt) und tägliche Rückkehr vom Arbeitsort zum…
…und teilweise festgestellt, dass wesentlich mehr Flächen, insbesondere auch außerhalb der 5 km-Zone gepachtet wurden. In diesen Fällen kam es zu entsprechenden Nachforderungen. In anderen Fällen, in denen die Pachtflächen innerhalb der oben genannten Grenze gelegen sind - aber auch eine ungar. KFT zwischengeschaltet war…
…169,36 Hektar innerhalb der '5- Km Zone', und 54,01 Hektar außerhalb der '5-Km Zone' gelegen sind. Von den genannten 169,36 Hektar wurden in den Vorjahren Gründe verpachtet, sodass Waren nicht von der gesamten 'begünstigten Zone' eingebracht wurden... Die Bewirtschaftung der ungarischen…
…1. Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung: 1. Die für die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens maßgebliche Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30 km, wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2…