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EAS 999Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 170/1-IV/4/9620.01.1997

Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…

EAS 3389Kurzfristige Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat im Verhältnis zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0276-IV/8/201720.09.2017

…für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als 183 Tagen auf Grundlage von Art…

BFG RV/1100480/2013Ermittlung der Anwesenheitstage bei Anwendung der 183-Tage-Klausel gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2016

…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes uneinheitlich beantwortet wird. Zu der im Beschwerdefall maßgeblichen Frage, ob auch nur kurze physische Anwesenheiten im Tätigkeitsstaat für Zwecke der abkommensrechtlichen 183-Tage-Regelung als volle Anwesenheitstage zu zählen sind, existiert…

EAS 1824Österreicher als Dienstnehmer einer luxemburgischen GmbH mit Haupteinsatzgebiet im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 639/1-IV/4/0102.04.2001

…Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge grundsätzlich der österreichischen Einkommensbesteuerung. Der Umstand, dass sich die betroffenen Dienstnehmer in Österreich nicht länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten, ist angesichts des Umstandes, dass Österreich ihr "Ansässigkeitsstaat" ist…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den Zeitraum…

BFG RV/7103171/2013Steuerliche Behandlung von in Russland erzielten nicht selbständigen Einkünften nach DBA Österreich- Russland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2020

…Akten dem Bundesfinanzgericht (BFG) vor und führte in seiner Stellungnahme aus, dass der maßgebliche Zeitraum für die Anwendung der 183-Tage-Regel strittig sei. Mit Beschluss vom 16.10.2019 ersuchte das BFG den Bf. folgende Fragen mit entsprechenden Nachweisen zu beantworten: "Hat die XYHygiene…

UFSW RV/3234-W/10Inlandsentsendung eines ausländischen Dienstnehmers im Konzernverbund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…unbegründet abgewiesen. Begründend wurde seitens des Finanzamtes ausgeführt, bei einer Entsendung von der BR Deutschland nach Österreich habe der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den nichtselbständigen Einkünften. Ihre Begründung der "183-Tage-Regel" werde durch die Bestimmung des Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland derogiert. Auch…

2022-0.433.0293. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.433.02917.06.2022

…verbringt, dort aber nicht länger arbeitet, COVID-19-bedingt den anderen Staat nicht verlassen darf und ansonsten den anderen Staat verlassen hätte, wobei dem Ansässigkeitsstaat nach der 183-Tage-Regel das ausschließliche Besteuerungsrecht zugekommen wäre, ebenso wie Krankheitstage für Zwecke des Art. 15 Abs. 2…

EAS 3375Grenzüberschreitende konzerninterne Arbeitskräftegestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-VI/8/201631.10.2016

…die durch ihre Muttergesellschaft entwickelten Dienstleistungsprodukte am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft für einen 183 Tage nicht überschreitenden Zeitraum überlassen, dann kommt es für Zwecke der abkommensrechtlichen Behandlung dieser deutschen Arbeitnehmer im Rahmen des…

2022-0.232.980Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.232.98030.03.2022

…19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, nicht als Tage der Nichtrückkehr, sofern diese Arbeitstage nicht unabhängig von diesen Maßnahmen im Homeoffice verbracht worden wären (beispielsweise, weil Grenzgänger bereits lt. arbeitsvertraglicher Regelungen grundsätzlich im Homeoffice tätig sind).". 3. Anwendung des Artikels 18 Absatz 2 des…

EAS 246183-Tage-Klausel im Verhältnis zu Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1572/1/1-IV/4/9313.03.1993

…ergeben, weil auf österreichischer Seite OECD-konform nur die Tage des physischen Aufenthaltes, auf russischer Seite hingegen die vertraglich vorgesehenen Entsendungszeiten gezählt werden, würde österreichischerseits für eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung gesorgt werden. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass die 183-Tage-Regel des Art. 11…

BFG RV/7100328/2011Arbeitnehmerentsendung - nicht länger als 183 Tage - DBA - wirtschaftlicher Arbeitgeber
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2015

…die Voraussetzung des Art 13 Abs 2 lit a DBA-Schweden nicht erfüllt, sodass die 183-Tage-Regel keine Anwendung finden konnte: Österreich muss daher den auf die Auslandstätigkeit entfallenden Arbeitslohn entlasten (vgl dazu auch Kofler/Rosenberger, RuSt 2013: Highlights aus dem Workshop „Internationales Steuerrecht“…

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…Art. 11 Abs. 1 DBA -UdSSR dann dem russischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland insgesamt länger als 183 Tage beträgt. Die 183-Tage-Regel des DBA-UdSSR ist jedoch, abweichend vom OECD-Musterabkommen, so konzipiert, dass die Tageszählung bei einer als…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

…jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung (sie sind lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei…

EAS 495Umwandlung einer türkischen Arbeitskräftegestellung in ein Dienstverhältnis zum Gestellungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/2/1-IV/4/9408.09.1994

…Die Anwendung der "183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs. 2 DBA - Türkei) auf die zwischen Jänner und Mai 1994 vom türkischen Arbeitgeber bezogenen Einkünfte wäre in diesem Fall mangels Erfüllung des in Abs. 2 lit. a genannten Tatbestandsmerkmals des 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs. 2 DBA Ö - B) nicht erfüllt sind. Bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt käme der Sonderregelung für kurzfristige Auslandstätigkeit bei jahreweiser Betrachtung gegebenenfalls im Jahr der Entsendung und im Jahr der Rückkehr Bedeutung zu, wenn hinsichtlich dieser Jahre die 183-Tage…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

…Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage aufhält. Absatz 6 des Protokolls zum DBA Deutschland stellt ausdrücklich klar, dass bei der in Art. 15 Abs. 3 erwähnten Arbeitnehmerüberlassung die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung kommt. Die Wirkung der "183-Tage-Regelung" geht nur dann verloren…

UFSW RV/0868-W/11Keine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bei regelmäßiger Nutzung einer Wohnung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2012Teil 2/3

…Ireland, und es wird hierin von der Niederlassung Österreich der A-Limited bestätigt, dass die genannten Händler alle 1998 weniger als 183 Tage anwesend gewesen seien. * eine Vernehmungsniederschrift des Finanzamtes Wetzlar vom 4.3.2002 über die Zeugeneinvernahme von Helmut We, in der dieser angibt…

UFSW RV/0565-W/06Inwieweit unterliegt der Lohn eines ungarischen Fernfahrers der österreichischen Steuerpflicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2007

…wurden (Drittstaaten), fällt das Besteuerungsrecht nach der 183-Tage-Regel an den Ansässigkeitsstaat, also an Ungarn. Da der Bw. in den Drittstaaten länger als 183 Tage tätig war und in diesen Tätigkeitsstaaten sich auch kein bezugszahlender Arbeitgeber und keine bezugszahlende Betriebsstätte befunden hat, darf der…

UFSW RV/2778-W/02Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit Tätigkeit in Drittstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2004

…Türkei), da auch die mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die dem Art. 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildete "Monteurklausel" (183-Tage-Regel) enthalten, bzw. Österreich mit einzelnen dieser Staaten (Serbien, Monaco) kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Die Einkommensteuerbescheide für 1995 bis 1999 werden in der…