…Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zwei Mal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Lediglich in einem obiter dictum hat der VwGH unter Hinweis auf Doralt…
…tatsächlich überwiegend genutzte Wohnung sein. Der Verwaltungsgerichtshof knüpft im Erkenntnis vom 19. September 1995, 91/14/0227 ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurückgelegte Fahrtstrecke an. Gleichzeitig hält der Verwaltungsgerichtshof zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch dies war im Entscheidungsfall auch der überwiegend…
…05, UFS 20061 24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/0227…
…an. Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zweimal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Lediglich in einem obiter dictum hat der VwGH unter Hinweis auf Doralt…
…UFS 2006, 24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/0227, 1996…
…Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zwei Mal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Lediglich in einem obiter dictum hat der VwGH unter Hinweis auf Doralt…
…Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zwei Mal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Lediglich in einem obiter dictum hat der VwGH unter Hinweis auf Doralt…
…Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zwei Mal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Lediglich in einem obiter dictum hat der VwGH unter Hinweis auf Doralt…
…24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; Es ist daher eine Frage des Nachweises, dass tatsächlich der viel weiter entferntere Wohnsitz überwiegend benützt wird. Dies wurde dem zur mündlichen Verhandlung erschienenen, von der Beschwerdeführerin bevollmächtigten und von seinem Rechtsanwalt…
…Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitstätte " im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt". Damit kann nur die im Lohnzahlungszeitraum tatsächlich (überwiegend) genutzte Wohnung gemeint sein (siehe auch Werner/Schuh, Abschn. 6 Tz 128 und ÖStZ 1975, 138). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 ist u.a., dass die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurückgelegt wird, wobei bei Vorliegen mehrerer Wohnungen - als solche ist auch eine Garconniere anzusehen - nach dem Erk. d. VwGH vom 19.9.1995…
…einzelnen Lohnzahlungszeiträumen manchmal überwiegend gependelt zu sein, manchmal nicht, sodass auch nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen überwiegend zurückgelegte Fahrtstrecke mehr als 20 Kilometer betrug. Auf Grund der vorliegenden Aktenlage konnte nicht geklärt werden, welche einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und…
…Garconnaire aus an. Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zwei Mal monatlichen Fahren nicht der Fall sei". Auch Doralt vertrete in der aktuellem 6. Auflage seines…
…Der Gerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass die Fahrtstrecke zwischen der für das Pendlerpauschale relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zwei Mal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Lediglich in einem obiter dictum hat der VwGH unter Hinweis auf Doralt…
…des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 stellt entgegen den LStR nur darauf ab, welche Fahrtstrecken der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurücklegt. Der Verwaltungsgerichtshof knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; wie dem Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl…
…Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitstätte "im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt". Damit kann nur die im Lohnzahlungszeitraum tatsächlich (überwiegend) genutzte Wohnung gemeint sein (siehe auch Werner/Schuh, Abschn. 6 Tz. 128 und ÖStZ 1975, 138). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an…
…UFS 2006, 24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/0227, 1996…
…UFS 2006, 24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/0227, 1996…
…24). Der Verwaltungsgerichtshof knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (VwGH vom 19.9.1995, 91/14/0227). Strittig ist folglich…
…relevanten Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt werden muss, was bei einem zweimal monatlichen Fahren nicht der Fall sei. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist für die Gewährung des Pendlerpauschales nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 maßgebend die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…