…dass das Entgelt für die Leistung überwiegend nichtabzugsfähig im Sinne des genannten ertragsteuerlichen Vorschriften ist. Rz 1918: Nur bei der Lieferung oder Einfuhr vertretbarer oder teilbarer Sachen hat eine Aufteilung der Vorsteuer nach Maßgabe der ertragsteuerlichen Abzugsfähigkeit des Entgeltes zu erfolgen. Rz 1919: Soweit die…
…wobei davon ausgegangen wurde, dass die daraus resultierenden Leistungen nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten, da deren Entgelte überwiegend nichtabzugsfähige Ausgaben (Aufwendungen) darstellen würden. Die in den Umsatzsteuervoranmeldungen des benannten Nachschauzeitraumes beantragten Vorsteuern i.H.v. gesamt € 269.485,43 wurden nicht zum…
…deren Engelte überwiegend nichtabzugsfähige Ausgaben bzw. Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988/§ 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG sind (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG). Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt nicht überwiegend…
…deren Engelte überwiegend nichtabzugsfähige Ausgaben bzw. Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988/§ 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG sind (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG). Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt nicht überwiegend…
…3 EStG 1988 zur Hälfte abzugsfähig sind, bleibt es nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 beim vollen Vorsteuerabzug, da keine überwiegend nichtabzugsfähigen Aufwendungen vorliegen. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 idF BGBl. Nr. 756/1996 normiert nun, dass…
…Z 3 EStG 1988 zur Hälfte abzugsfähig sind, bleibt es nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 beim vollen Vorsteuerabzug, da keine überwiegend nichtabzugsfähigen Aufwendungen vorliegen. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 idF BGBl. Nr. 756/1996 normiert nun…
…Z 3 EStG 1988 zur Hälfte abzugsfähig sind, bleibt es nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 beim vollen Vorsteuerabzug, da keine überwiegend nichtabzugsfähigen Aufwendungen vorliegen. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 idF BGBl. Nr. 756/1996 normiert nun…
…2 Z 2 lit. a UStG 1994. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 sehe seinerseits einen Vorsteuerausschluss für überwiegend nichtabzugsfähige Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis Z 5 EStG 1988 sowie §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs…
…gemäß § 16 UStG 1994. Liegen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 überwiegend nichtabzugsfähige Kosten (Aufwendungen) aufgrund der verdeckten Ausschüttung vor, kommt es zum Vorsteuerausschluss. Werden Gegenstände, für die der Vorsteuerabzug nach dieser Bestimmung ausgeschlossen ist, in Folge weiterveräußert, entnommen…
…109a-Mitteilungen berücksichtigt. 3.2. Betriebsausgaben Die nachgewiesenen Zahlungen an die SVS in den Jahren 2021 und 2022 werden als Betriebsausgaben berücksichtigt. Die restlichen vom Beschwerdeführer beantragten Betriebsausgaben wurden einerseits nicht nachgewiesen und hatten andererseits überwiegend nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben gem § 20 EStG zum Inhalt.…
…Z 3 EStG 1988 zur Hälfte abzugsfähig sind, bleibt es nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 beim vollen Vorsteuerabzug, da keine überwiegend nichtabzugsfähigen Aufwendungen vorliegen. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 idF BGBl. Nr. 756/1996 normiert nun…
…Z 3 EStG 1988 zur Hälfte abzugsfähig sind, bleibt es nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 beim vollen Vorsteuerabzug, da keine überwiegend nichtabzugsfähigen Aufwendungen vorliegen. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 idF BGBl. Nr. 756/1996 normiert nun…
…Z 3 EStG 1988 zur Hälfte abzugsfähig sind, bleibt es nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 beim vollen Vorsteuerabzug, da keine überwiegend nichtabzugsfähigen Aufwendungen vorliegen. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 idF BGBl. Nr. 756/1996 normiert nun…
…deren Entgelte überwiegend nichtabzugsfähige Ausgaben bzw. Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988/§ 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG sind (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG). Im Fall der Geschäftsfreundebewirtung ist das Entgelt nicht überwiegend…
…worden. Nach ihrer Ansicht wäre eine Abklärung des Vorliegens einer Betriebsstätte im steuerlichen Sinn notwendig. Auf Grund der übermittelten Ausgangsrechnungen konnten keine Umsätze festgestellt werden. Bei den beantragten Vorsteuern handle es sich überwiegend um nichtabzugsfähige Vorsteuern wie um Leistungen gemäß § 3a Abs. 6 UStG, Vorsteuern…
…man an, der Gesetzgeber sei von der Annahme ausgegangen, eine allgemein bildende höhere Schule (AHS) und auch eine Universität vermittelten in der Regel nur Kenntnisse, "die überwiegend unter nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 zu subsumieren seien", so sei dem entgegen zu halten, dass unter…
…man an, der Gesetzgeber sei von der Annahme ausgegangen, eine allgemein bildende höhere Schule (AHS) und auch eine Universität vermittelten in der Regel nur Kenntnisse, "die überwiegend unter nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 zu subsumieren seien", so sei dem entgegen zu halten, dass unter…
…seien auf diese Objekte daher gar nicht anwendbar. 2.2. Sachverhaltsfeststellungen von allgemeiner Bedeutung und Beweiswürdigung Der Bf. vermietete in den Jahren 2013 bis 2015 mehrere Objekte in verschiedenen Häusern, überwiegend zu Wohnzwecken: 1. ***PLZ-Ort1***, ***Adresse1***: Drei Wohnungen und eine Lagerhalle, erbaut 1967 2…
… 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §§ 8 Abs…
…und welcher Anteil auf die Wohnungen entfällt, die er bereits verkauft oder verschenkt hatte. Überwiegend stehen sie jedoch mit den vermieteten Wohnungen im Zusammenhang. 3.2.3. Beweiswürdigung zu Tz. 3 Dass es sich bei den in diesem Punkt erklärten Einnahmen um fiktive Einnahmen und…