…GmbH) unselbständig beschäftigt. Mit 1. Jänner 2001 wechselte der Berufungswerber, der laut ZMR-Abfrage österreichischer Staatsbürger ist, konzernintern seinen Arbeitgeber und steht seither in einem Beschäftigungsverhältnis zur in Stadt,Deutschland situierten, im Bereich Mess- und Verfahrenstechnik international tätigen Z-Deutschland GmbH, für die er laut…
…Tage während eines Steuerjahres aufhält, und b) die Tätigkeit für eine in Österreich ansässige Person oder in deren Auftrag ausgeübt wird, und c) die Vergütungen von einer in Österreich ansässigen Person getragen werden und der österreichischen Steuer unterliegen." Art. XVII Abs. 2 DBA-Pakistan normiert…
…BG, 113 der Beilagen XV. GP). Mit dieser Steuerbefreiung sollten also in die österreichische Steuerhoheit fallende, im Anlagenbausektor tätige Unternehmen durch Entfall von lohnabhängigen Abgaben international wettbewerbsfähig gehalten, mittelbar dadurch auch das inländische Steueraufkommen positiv beeinflusst, und außerdem die Bereitschaft von Arbeitnehmern solcher inländischen Arbeitgeber…
…iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung des Arbeitnehmerabsetzbetrages zwar nicht von der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer, jedoch davon abhängig, dass "dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis" vorliegen, was…
…Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Erhebung der Einkommensteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuerpflicht) sind nur auf inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anwendbar, weil sich die österreichische Steuerhoheit nicht auf das Ausland erstreckt. Hat der Steuerpflichtige nur ausländische Dienstbezüge, fällt er zwar…
…dass durch die an diesem Steuerbetrugsmodell teilnehmenden Tätern missbräuchlich die österreichische Steuerhoheit zum Zweck der Hinterziehung der Einkommensteuer in ihrem Ansässigkeitsstaat in Anspruch genommen wurde. Ein solches Verhalten schadet dem Ansehen des österreichischen Steuersystems im Ausland und verursacht der Republik Österreich durch willkürlich herbeigeführte Steuerverfahren…
…Feststellungen der Betriebsprüfung, wonach in Österreich eine Betriebsstätte bestehe, geht der Berufungswerber nicht ein. In seinem wiederholten Vorbringen bezüglich der die österreichische Steuerhoheit ausschließenden Veranlagungen in der BRD übersieht er, dass selbst bei Zutreffen seiner Behauptung, wonach der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der BRD gelegen…
…die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass der seitens der X. S.P.A. zur Auszahlung gelangte Gesamtbezug für den Zeitraum 12/2013 auf österreichische Arbeitstage entfällt. Der Bezug für Dezember 2013 ist in Österreich zu besteuern. Der übermittelte Lohnzettel ist daher zu verändern, (bisherige Lohnzettelart 8…
…Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, 159 ff). Zu berücksichtigen ist weiters, dass die für die österreichische Steuer maßgeblichen Bemessungsgrundlagen, also auch die in Österreich im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigenden Auslandseinkünfte, stets nach inländischem Recht zu ermitteln sind. Hierin stimmen Lehre (Philipp/Loukota/Jirousek…
…Juli 2007 sei der Bf. im Rahmen von Dienstreisen in Russland tätig gewesen. Der Bf. habe seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten und sei daher im Veranlagungsjahr 2007 unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich. Da sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich befinde, sei der Bf. gemäß Art…
…von 1.1.2014 befristet bis 31.12.2015 im Rahmen der konzerninternen Personalentsendung von Deutschland nach Österreich zur [Arbeitgeber-Österreich] entsandt. Von der österreichischen Beschäftigungsgesellschaft wurden dabei der gehaltauszahlenden [Arbeitgeber-Deutschland] – Zweigniederlassung München die anfallenden Kosten ersetzt. Im Rahmen der Entsendung nahm der Bf…
…inländischen Unternehmen vergleiche, das neben den Einkünften der Betriebsstätte auch noch (andere, ausländische) Einkünfte erziele, welche dem Stammhaus in den Niederlanden zuzurechnen seien und von der österreichischen Steuerhoheit nicht umfasst seien. Wie erläutert worden sei, sei als Vergleichsmaßstab ein inländisches Unternehmen heranzuziehen, welches nur die…
…die Europäische Kommission und den Gerichtshof der Europäischen Union die gleiche Gewissheit über den Inhalt der auszulegenden Unionsrechtsnorm besteht, wie für das österreichische Höchstgericht. Dann liegt jedenfalls eine Verletzung des Rechtssuchenden in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art 83 Abs 2…
…ausschließlich die im § 6 ErbStG enthaltenen inländischen Vorschriften über die Steuerhoheit maßgebend (VwGH 29.10.1952, Slg. 653/F). Nach einer Meldeauskunft des Zentralen Melderegisters und den Angaben in der Todesfallsaufnahme war die Erblasserin österreichische Staatsbürgerin und hatte in Graz ihren Wohnsitz, womit die Voraussetzungen…
…dass sich Privatstiftungen, die Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte durchführen, in einer objektiv unterschiedlichen Situation befinden, weil die Zuwendungen der österreichischen Steuerhoheit entzogen sind (EuGH 17.09.2015, C-589/13, Rz 64). Durch den Abschluss eines DBA und die freiwillige Akzeptanz, dem Ansässigkeitsstaat…
…dass sich Privatstiftungen, die Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte durchführen, in einer objektiv unterschiedlichen Situation befinden, weil die Zuwendungen der österreichischen Steuerhoheit entzogen sind (EuGH 17.09.2015, C-589/13, Tz 64). Durch den Abschluss eines DBA und die freiwillige Akzeptanz, dem Ansässigkeitsstaat…
…gelte jedoch nicht, wenn die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in einem anderen Vertragsstaat (Österreich) über eine feste Einrichtung verfüge. Die österreichische Rechtsprechung vertrete die Ansicht, dass aufgrund der fehlenden Legaldefinition der "festen Einrichtung" die Betriebsstättendefinition heranzuziehen sei (VwGH 21.5.1997, 96/14…
…17/0202; UVS Vorarlberg 11.1.2010, 1-953/09 [Definition der Zentralseitigkeit durch Begriffsanalyse]; o.A., Glücksspielgesetz6, 28; Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 37) durchgeführt werden (1067 BlgNR XVII. GP; Schwartz/Wohlfahrt, Glücksspielgesetz2 § 22 Rz 9; Bresich/Klingenbrunner/Posch in Strejcek/Bresich [Hg.], GSpG 19892…
…Juni 2005), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Beschwerdeführerin wird die österreichische Kapitalertragsteuer in der beantragten Höhe erstattet, und zwar: Für den Zeitraum 1. Mai 2001 bis 30. April 2002: 48.361,27 €. Für den Zeitraum 1…
…Glücksspielabgabe. Die Vorschriften der §§ 57 ff GSpG betreffend die Glücksspielabgaben sind Ausfluss der Steuerhoheit Österreichs und nicht des Glücksspielmonopols (vgl. ua BFG 10.10.2016, RV/7100866/2015 mit weiteren Judikaturhinweisen). Zu den Vorwürfen der Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols wird weiters auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes…