…XY. LH X. | 2.500,00 € | Spendenbetrag aus öffentlichen Mitteln | 38.580,00 € Der im Einkommensteuerbescheid 2002 angeführte Spendenbetrag von 46.719,00 € umfasste neben den oben angeführten Spenden auch Beiträge von nicht staatlichen Organisationen (K.C.St., B…
…6 Subventionen (§ 28 Abs. 6 EStG 1988) 21.6.1 Allgemeines Rz 6501: Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind bei der Vermietung und Verpachtung nicht als Einnahmen anzusetzen. Die damit geförderten Aufwendungen sind (analog zu den betrieblichen Einkünften) nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt für Anschaffungs…
…vom 22.3.2006). Nach Ansicht der Referentin sei in der Schaffung der Arbeitsplätze aber keine der Steuerfreiheit einer Zuwendung aus öffentlichen Mitteln grundsätzlich entgegenstehende Gegenleistung für die Zuwendung zu erblicken. Nach der derzeitigen Aktenlage gehe die Referentin daher davon aus, dass das Finanzamt zu…
…der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden…
…Veräußerungserlös entsprechend hoch ist. Wird unternehmensrechtlich die Bruttomethode gewählt, sind die steuerrechtlichen Korrekturen in einer Mehr-Weniger- Rechnung darzustellen. Rz 2558: Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Subvention aus öffentlichen Mitteln stehen, können bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden. Dies führt ertragsteuerlich dazu…
…Kürzung von Aufwendungen. Werden Wirtschaftsgüter unter Verwendung einer steuerfreien Subvention angeschafft oder hergestellt, so kürzen diese die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (siehe Rz 2568 ff). Entwicklungskosten einer Maschine sind bei Erhalt von Beiträgen aus öffentlichen Mitteln nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 14.9.1988, 86/13/0159)…
…Beitrag zu leisten. Keineswegs handle es sich um eine Heim- oder Anstaltsunterbringung. Bei in Heimerziehung befindlichen Personen müssten die Lebenshaltungskosten zur Gänze aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Trage "das Kind" auch selbst zum Lebensunterhalt (zumindest in der Höhe der erhöhten Familienbeihilfe) bei, bestehe der Familienbeihilfenanspruch…
…BGBl. Nr. 642/1973, usw. auf Grund gesetzlicher Anordnung sowie sonstige außerordentliche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln aus dem Titel der Hilflosigkeit erfüllen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung. Fahrtkostenzuschüsse einer Gebietskörperschaft, die an eine, an die Hilfsbedürftigkeit anknüpfende Einkunftsgrenze gebunden sind, stellen eine Sozialhilfeleistung dar und…
…die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben nach …
…wird abgewiesen. Sie studieren in Österreich - sie erhalten keine Unterhaltszahlungen von den Eltern. Das Studium wird durch ein Stipendium finanziert, somit Finanzierung der Kosten des Studiums zur Gänze aus öffentlichen Mitteln, daher ist kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben." 5. Dagegen brachte die Bf. am 12…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliegt, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolgt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen, Dieser Beitrag kann durch das Kind…
…Dabei kann dahinstehen, ob deshalb die Zuschüsse bei der Gemeinde X wie durchlaufende Posten zu behandeln sind. Entscheidend ist allein, daß die Gemeinde X aus den Haushalten des Landes Y und des Kreises Z öffentliche Mittel (Zuschüsse) erhielt, die sie zweckgebunden verwenden mußte. Damit stand…
…Beschwerde gegen den angeführten Rückforderungsbescheid erhoben. Begründend wurde - im Wesentlichen - ausgeführt, dass die Feststellung des belangten Finanzamtes, wonach die Beschwerdeführerin ihren Unterhalt "zur Gänze aus öffentlichen Mitteln bestreite", unrichtig sei. Das von ihr bezogene Ernst-Mach-Stipendium sei zu gering, um die monatlichen Lebenshaltungskosten abzudecken…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliegt, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolgt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag kann durch das Kind…
…die Ausnahmen vom in § 6 Abs. 5 FLAG 1967 nunmehr normierten Grundsatz der gänzlichen Kostentragung durch bestimmte öffentliche Mittel im Gesetz selbst normieren und dies nicht im Interpretationsweg der Vollziehung und der Rechtsprechung überlassen. Es entspricht daher auch einer teleologischen Auslegung, dass außer in den…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliege, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolge, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag könne durch das Kind…
…ausschließlicher Geschäftsgegenstand der Körperschaft, muss die Aufbringung und Vergabe von Förderungsmitteln in einem gesonderten Rechnungskreis geführt werden. Die Körperschaft hat gegenüber dem Empfänger der Fördermittel zu bestätigen, dass öffentliche Mittel zugewendet werden. § 3 Abs. 4 EStG 1988 ist auf Zuwendungen anzuwenden, die nach dem 30…
…gelten nur für österreichische öffentliche Mittel und können daher keine Steuerbefreiung für Stipendien aus finnischen öffentlichen Kassen bewirken. Die inländische Steuerpflicht wird auch durch das österreichisch-finnische Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben. Denn Artikel 16 des Abkommen, der Finnland das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen überlässt…
…der (beihilfenrechtlichen) Prüfung eines aufrechten Unterhaltsanspruches des Unterhaltsberechtigten auszuklammern sei. Da im gegenständlichen Fall keine Heimerziehung vorliegt, der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch aber lediglich im Hinblick auf solche öffentliche Mittel, die ihrem Charakter nach eine "Sozialhilfe" darstellen (an das Unterschreiten einer bestimmten Einkunftshöhe gebundene "Hilfe zum Lebensunterhalt…
…F. als "zur Gänze" durch die öffentliche Hand (aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe) getragen anzusehen ist, obwohl Dritte (hier: der spendenfinanzierte Verein Projekt Integrationshaus) Kostenbeiträge zum tatsächlichen Unterhalt des Kindes leisten. Der Beschwerdeführer hat daher nach der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdezeitraum keinen Anspruch…