IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH , nunmehr vertreten durch die WTHII, über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Sammelbescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.08.2016 betreffend Säumniszuschläge zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X-GmbH als Rechtsnachfolgerin der X-KG, Adr.1, vom 21. April 2011 und vom 15. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 11. April 2011 und vom 11. Juli 2011 betreffend Säumniszuschläge entschieden…
…Welche Maßnahmen dazu konkret gesetzt worden wären, wurde nicht erläutert. Dies wäre jedoch notwendig gewesen, um das Ausreichen der gesetzten Maßnahmen bzw. das Fehlen eines Überwachungsverschuldens feststellen zu können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Dabei kommt es ausschließlich darauf an, ob der Bw. selbst ein grobes Überwachungsverschulden anzulasten ist, weil es unerheblich ist, ob die Buchhaltungsangestellte an der Säumnis ein grobes Verschulden trifft. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist dabei aber eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" nicht nötig…
…umso mehr, als die ordnungsgemäße Berechnung der Umsatzsteuer durch Verprobung nachgewiesen wurde, sind daraus Anhaltspunkte für den Verdacht eines Überwachungsverschuldens abzuleiten. Wer als Unternehmer tätig wird, hat die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Will der Abgabenpflichtige diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, oder ist er…
…werden; eine bloße Rückfrage bei der Mitarbeiterin genügt dazu nicht. Erfolgt eine solche anlassfallbezogene qualifizierte Kontrolle nicht, liegt ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Überwachungsverschulden vor. Da im gegenständlichen Fall somit die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO nicht zur Anwendung gelangen konnte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma B-GmbH, vertreten durch Kapferer, Stauder & Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6021 Innsbruck, Salurner Straße 1, vom 29. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Juni 2005 über die Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9.7.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem von der Umsatzsteuer 04/2012 in Höhe von 76.779,69 € ein erster…
…gemeldeten Höhe entrichtet wurde, woraus folgt, dass hier offenbar jedes Controlling versagte. Ein Überwachungsverschulden war dem Bw. daher anzulasten. Insbesondere ist im Rahmen der Pflichten eines Geschäftsführers für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Der Einwand des Bw., dass die Nachforderung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr. I., Wien, vertreten durch NÖWP Niederösterreichische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Nachf KEG, 2344 Maria Enzersdorf, Riemerschmidgasse 9, vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Februar 2010 über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr. M., Wien, vertreten durch NÖWP Niederösterreichische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Nachf. KEG, 2344 Maria Enzersdorf, Riemerschmidgasse 9, vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Februar 2010 über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B-GmbH, vertreten durch Dr. Mayer GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 43, vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. August 2008 zu StNr. 000/0000, mit dem von der…
…beobachten können. Da das bisherige Verhalten der Mitarbeiterin des Bw. keinen Anlass gab, Probleme an der Durchführung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu erkennen, kann aus der speziellen Situation kein dem Bw. anzulastendes Überwachungsverschulden, das einem grobem Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO entspricht, abgeleitet werden…
…die den zu beachtenden Termin Mitte Februar 2005 verstreichen hat lassen, zwar als ihr grobes Verschulden einzustufen wäre, da - wie im Vorlageantrag ausgeführt - die Ehegattin erst Anfang März 2005 erkrankt ist. Ein Überwachungsverschulden, das einem grobem Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO entspricht…
…er seine steuerlichen Agenden übertragen hatte, diese bislang ordnungsgemäß erfüllt hat, sodass er guten Gewissens darauf vertrauen konnte, dass seine Frau auch die Einkommensteuervorauszahlungen ordentlich tätigt. Ein Überwachungsverschulden, das einem grobem Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO entspricht, liegt seitens des Bw. somit…
…sogar grobes Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen für die Aufhebung nicht schädlich. Entscheidend sei vielmehr, ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Überwachungsverschulden, anzulasten wäre. Kein grobes Verschulden würde auch vorliegen, wenn sich der Abgabepflichtige zur Überweisung von Geldbeträgen eines ansonsten verlässlichen Kreditinstitutes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf1, AdresseBf1, und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Josef Graf in der Finanzstrafsache gegen Bf1, AdresseBf1, und den belangten Verband Bf2, AdresseBf2, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des…
…Koran, BAO7, § 9 Tz 23 mwN). Im Beschwerdefall ist dem Bf ein grobes Überwachungsverschulden vorzuwerfen. Aufgrund der Umstände hätte sich der Bf als weiterer Geschäftsführer nicht auf die ordnungsgemäße Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten verlassen dürfen. Er hätte sich auch nicht mit der bloßen Mitteilung, dass…
…hat, ist der Abgabepflichtige angehalten, bei der Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Allerdings wird bei Vorliegen eines Überwachungsverschuldens lediglich ein fahrlässiges Finanzvergehen begangen. Die im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses unter I) vorgeworfene Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a…