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UFSL RV/1151-L/04Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit bei kombinationspflichtigem Studium.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab 1.3.2004 abgewiesen, da bis zu diesem Zeitpunkt der erste Studienabschnitt im Zweitfach "Pädagogik" noch nicht abgeschlossen worden war und die vorgesehene Studienzeit in diesem Fach bereits um mehr als ein Semester überschritten war. In der gegen…

BFG RV/2100444/2023Kein FB-Anspruch bei Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2024

…besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Eine wörtliche Auslegung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG, wonach eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit…

BFG RV/2100413/2021Kein FB-Anspruch bei Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit eines Studienabschnitts inkl. Toleranzsemester und Verlängerungssemester
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2023

…besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Eine wörtliche Auslegung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG, wonach eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit…

UFSL RV/1021-L/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit inklusive Toleranzsemester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2008

…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit…

BFG RV/5100203/20221. Keine Gewährung der Familienbeihilfe an Studierende bei Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit und danach vorliegenden weiteren Verzögerungen aufgrund der Covid 19 Pandemie 2. Auch keine Gewährung der Familienbeihilfe an Studierende gemäß § 15 Abs. 1 FLAG "in die Vergangenheit"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2022

…sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Altersgrenze wird gemäß § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert, wenn der Präsenz…

UFSW RV/2724-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um mehr als ein Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester das Vorliegen einer Berufsausbildung nicht mehr anzunehmen ist, ergibt sich somit im vorliegenden Fall durch das in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG normierte "Toleranzsemester" für den ersten Studienabschnitt hinsichtlich der Gewährung der…

UFSF RV/0052-F/04Keine Gewährung von Familienbeihilfe bei Überschreiten des laut Studienordnung anzusetzenden Zeitraumes pro Studienabschnitt plus Toleranzsemester.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit…

BFG RV/1100101/2019Beurteilung der Einhaltung der vorgesehenen Studienzeit als familienbeihilfenanspruchsbegründend pro Studienabschnitt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2019

…Studien - die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um ein Semester („Toleranzsemester“) überschritten werden darf, um noch von einer Berufsausbildung im Sinne dieser Norm sprechen zu können. § 2 Abs. 1 lit. b Satz 3 FLAG 1967 besagt, dass, wenn ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit absolviert wird…

UFSG RV/0300-G/06Kein Beihilfenanspruch bei Überschreiten der Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…der Sohn des Berufungswerbers habe die für den ersten Studienabschnitt des von ihm betriebenen Studiums vorgesehene Studienzeit von vier Semestern bereits um das so genannte Toleranzsemester überschritten, sodass ab dem Sommersemester 2006 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung ersucht…

BFG RV/7102899/2025Keine Familienbeihilfe bei Überschreiten der vorgesehenen Studiendauer zuzüglich Toleranzsemester
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2026

…diesen wirksamen Verzicht besteht grundsätzlich ein Anspruch des BF auf Gewährung der Familienbeihilfe. Ist das Studium nach den maßgeblichen Studienvorschriften in Semester gegliedert, ist eine Berufsausbildung iSd FLAG nur dann anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird…

BFG RV/7101170/2018Keine Familienbeihilfe bei Überschreiten der vorgesehenen Studiendauer plus Toleranzsemester
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2020

…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…

BFG RV/2101116/20201) Diplomprüfung nicht in der vorgesehenen Studienzeit + Toleranzsemester des Studienabschnitts abgelegt: kein FB-Anspruch bis zum positiven Abschluss des Studienabschnitts, auch bei Vorziehen von Prüfungen aus dem nächsten Studienabschnitt 2) Kein FB-Anspruch einer verheirateten Studentin, deren Unterhalt vom Ehegatten zu leisten ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2023

…besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Eine wörtliche Auslegung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG, wonach eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit…

UFSF RV/0072-F/06Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

…eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen sei, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, könne einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…

UFSL RV/0837-L/04Wiedergewährung der Familienbeihilfe, wenn vorgesehene Studienzeit für 1. Abschnitt überschritten wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2006

…überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit…

UFSL RV/0470-L/04Für die Berechnung der Studienzeit ist es ohne Bedeutung, welcher Schultyp vor dem Studium besucht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit…

BFG RV/2100424/2023Überschreiten der Einkommensgrenze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2025

…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit…

UFSW RV/1488-W/13Familienbeihilfenanspruch bei Überschreiten der Frist für den jeweiligen Studienabschnitt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. ... Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf…

UFSG RV/0461-G/11Studienwechsel oder Überschreiten der Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit…

UFSW RV/0133-W/08Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als 1 Semester überschreitet. Diese Begründung widerspricht dem Gesetz. Es ist dem § 2 Abs. 1 lit. b) nicht zu entnehmen, dass bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester eine Berufsausbildung…

UFSW RV/2609-W/10Keine Gewährung von (erhöhter) FB bei Überschreiten der Mindeststudienzeit um mehr als ein Semester bzw. Bescheinigung einer Behinderung in Höhe von "lediglich" 30% durch das Bundessozialamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester das Vorliegen einer Berufsausbildung nicht mehr anzunehmen ist, ergibt sich somit im vorliegenden Fall durch das in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 normierte "Toleranzsemester" für den ersten Studienabschnitt hinsichtlich der Gewährung der…