…auf Familienbeihilfe besteht (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG2 § 5 Rz 5). Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 13.12.2012, 2009/16/0256, zu dem damals zu entscheidenden Fall festgehalten, dass aufgrund des Überschreitens der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG im November…
…und verdient seit dem Kalenderjahr 2017 ein Einkommen, welches die Einkommensgrenze weit überschreitet Demnach besteht ab dem Monat der Antragstellung Oktober 2020 kein Anspruch auf die Familienbeihilfe und auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung. Schreiben vom 8. Februar 2022 Die Bf schrieb dem…
…überschritten haben, sodass der angefochtene Bescheid der anzuwendenden Rechtslage entspricht und die dagegen gerichtete Berufung (jetzt: Beschwerde), wie im Spruch geschehen, abgewiesen werden musste. Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision nur zulässig, wenn sie von der…
…10.000,00 übersteigt, kein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wandte die Bw. ein, dass die Überschreitung der Einkommensgrenze von € 10.000,00 nicht erreicht worden sei. Über Ersuchen des Finanzamtes legte die Bw. folgende Unterlagen vor…
…Bescheid und Verständigungen der PVA, Einkommenssteuerbescheide) zweifelsfrei fest, dass das jährlich zu versteuernde Einkommen (Invaliditätspension) des Sohnes P ab 2008 jeweils mehr als € 10.000 bzw. € 11.000 betragen hat, sodass die in § 5 Abs. 1 FLAG normierte Einkommensgrenze jeweils überschritten wurde und…
…kam zum Ergebnis, dass die Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 von € 9.000,-- jedenfalls überschritten ist. Die Bw. führte in ihrer Berufung vom 7. April 2010 aus, sie hätte nie einen Antrag auf Auszahlung der Familienbeihilfe ab Mai 2010 gestellt, weil ihr…
…von der belangte Behörde ausgesprochene Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe wirkt solange fort, als sich danach die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (s VwGH 29.9.2011, 2011/16/0065). Ob auch 2016 die Einkommensgrenzen des § 6 Abs. 3 FLAG 1967 überschritten…
…diese Einkommensgrenze von RHnicht überschritten. Für eine Rückforderung der Beträge für 2005 und 2006 findet sich somit keine gesetzliche Grundlage... Das Finanzamt erließ am 18. Jänner 2007 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 5 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz in der derzeit…
…Die Überschreitung der Einkommensgrenzen sei nicht bestritten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beruhe ausschließlich auf objektiven Merkmalen; subjektive Momente, wie Verschulden oder Gutgläubigkeit oder etwa ein bereits erfolgter Verbrauch der Familienbeihilfe, seien nicht zu berücksichtigen. Mit Antrag vom 17.2.2016 wurde die Vorlage der Beschwerde…
… 8 Abs. 3 FLAG ferner erforderlich, dass der Grundbetrag zusteht. Wie aus dem Sachverhaltsteil hervorgeht, hat das zu versteuernde Einkommen des Bw. im gesamten Streitzeitraum obigen Grenzbetrag überschritten. Auch der Bw. ist diesen im Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 10. November 2008 getroffenen Feststellungen nicht…
…der Jahresbetrag gemäß § 5 Abs. 1 FLAG somit bereits bis zu diesem Zeitpunkt überschritten wurde, erfolgte die Rückforderung gem. § 26 Abs. 1 FLAG zu Recht. Dies gilt auch gem. § 33 Abs. 4 EStG 1988 unter Hinweis auf § 26 FLAG für den gemeinsam mit der Familienbeihilfe…
…dem Beschäftigungsverhältnis der Tochter des Bw. handelt es sich jedoch nach Auskunft des Dienstgebers um kein anerkanntes Lehrverhältnis. Im Berufungsfall ist auch kein anderer der in lit. a bis c des § 5 Abs. 1 FLAG angeführten Ausnahmetatbestände verwirklicht. Somit liegen wegen Überschreitens der Einkommensgrenze des…
…Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse. Nach den dem Finanzamt bekannten Lohnzetteldaten, die der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 2. Mai 2013 übermittelt wurden, überschreitet das maßgebliche Einkommen der Beschwerdeführerin in den Jahren 2007 bis 2012 den jeweils für das betreffende Jahr genannten Betrag. Gemäß § 6 Abs…
…mag daher sein, dass Entgeltsnachzahlungen seitens des IEF-Service GmbH erst im Kalenderjahr 2008 der Bf. ausbezahlt worden sind; ungeachtet dessen gelten sie bereits im Streitjahr als zugeflossen. Somit steht auch fest, dass die Einkommensgrenzen des § 19 KBGG im Jahr 2007 überschritten wurden. Die Rückforderung…
…hat der Bw. die im Einkommensteuergesetz vorgesehene Einkommensgrenze auf jeden Fall überschritten, egal ob man - den Berufungsausführungen des Bw. folgend - davon ausgeht, dass diese möglicher Weise nur bei € 7.300,-- liegt, oder ob - Zugunsten des Bw. - davon ausgegangen wird, dass sich, wegen Berücksichtigung der…
… 5 Abs. 1 FLAG genannten Grenzbetrag (Jahresbetrag) überschritten haben und daher die Anspruchsvoraussetzung zur Gewährung der Familienbeihilfe weggefallen sind. Beim Grenzbetrag handelt es sich um einen Jahresbetrag, sodass bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze die Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages für das ganze Jahr, hier somit ab 1…
…00 entgegen dem E-Mail der Fachexpertin des FAÖ DS ***2***- aber ohne Auswirkung auf den Beschwerdefall) | 18.539,62 | 2020 | 19.260,83 | 2021 | 28.656,54 Damit ist offenkundig, dass infolge Überschreitens der maßgeblichen Einkommensgrenzen (siehe die rechtlichen…
… 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von € 8.725,-- übersteigt. Da das eigene Einkommen des Kindes im Kalenderjahr 2003 über der Einkommensgrenze lag, entstand der genannte Überbezug." Der Bw. erhob mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid des…
…Ein Antrag nach § 102 Abs 1 Z 3 EStG auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht sei nicht gestellt worden. Dagegen brachte der Bf mit Schriftsätzen vom jeweils 2.8.2021 Beschwerden ein und führte begründend aus, dass er die fehlenden Unterlagen bereits nachgereicht hätte. Am 2…
…Wird die Einkommensgrenze von 10.000 Euro überschritten, so muss lediglich der 10.000 Euro übersteigende Betrag im Falle einer Rückforderung (§ 26 Abs 1) refundiert werden. Diese "Einschleifspanne" liegt zwischen 10.001 Euro und der Summe aus 10.001 Euro plus Familienbeihilfen-Hochrechnungsbetrag in Bezug…