…Die Aussichten der Berufung sind dabei anhand des Berufungsvorbringens zu prüfen (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0227 und VwGH 26.02.2004, 2003/16/0018). Begründete Zweifel sind anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden…
…unabhängigen Finanzsenat nach überschlägiger Prüfung der Hauptsache keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung. Es sind neben diesen für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen keine gewichtigen, gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe zu Tage getreten, die eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen…
…substantiiert vorzubringen, dass und warum ihr durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ein unersetzbarer Schaden im Sinne von Art. 244 ZK entstehen werde. Die Aktenlage lässt keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung aufkommen. Die überschlägige Prüfung der maßgebenden Sachlage (2. September 2004…
…Verwirklichung des von der Gemeinschaftsregelung verfolgten Zieles, nämlich der Bekämpfung der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, ungeeignet betrachtet werden kann noch über das zur Erreichung dieses Zieles Erforderliche hinausgeht (EuGH vom 11.07.2002, Rs C-210/00). Bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung sind keine…
…Die erstmals in der Berufung geltend gemachten Kosten, die darüber hinaus weder getrennt ausgewiesen sind noch deren Höhe nachgewiesen ist, stellen somit keine abzugsfähigen Kosten gemäß Art. 33 ZK dar. Bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung sind keine gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe zu…
…der Entscheidungen gestellt wurden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…der Entscheidung gestellt wurde. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…der Entscheidungen gestellt wurden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…der Entscheidungen gestellt wurden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…einer überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung im Verfahren über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung…
…Verwirklichung des von der Gemeinschaftsregelung verfolgten Zieles, nämlich der Bekämpfung der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, ungeeignet betrachtet werden kann noch über das zur Erreichung dieses Zieles Erforderliche hinausgeht (EuGH vom 11.07.2002, Rs C-210/00). Bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung sind keine…
…Verwirklichung des von der Gemeinschaftsregelung verfolgten Zieles, nämlich der Bekämpfung der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, ungeeignet betrachtet werden kann noch über das zur Erreichung dieses Zieles Erforderliche hinausgeht (EuGH vom 11.07.2002, Rs C-210/00). Bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung sind keine…
…der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der…
…einer überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung im Verfahren über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung…
…Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung im Verfahren über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…die zur Entscheidung hierüber berufene Behörde bzw. das zuständige Verwaltungsgericht eine "überschlägige" Prüfung der angefochtenen Entscheidung vornimmt und dabei keine gewichtigen gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe, sondern allenfalls bloß vage Erfolgsaussichten, feststellt (Witte, Zollkodex, Rz. 17 zu Art.244). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.…
…die zur Entscheidung hierüber berufene Behörde bzw. das zuständige Verwaltungsgericht eine "überschlägige" Prüfung der angefochtenen Entscheidung vornimmt und dabei keine gewichtigen gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe, sondern allenfalls bloß vage Erfolgsaussichten, feststellt (Witte, Zollkodex, Rz. 17 zu Art.244). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.…
…angefochtenen Entscheidung entstehen könnte. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…angefochtenen Entscheidung entstehen könnte. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…
…angefochtenen Entscheidung entstehen könnte. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei der überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der…