…Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992). Das zwischen Österreich und Rumänien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen…
…als Kostenweiterbelastung zu werten ist. Eine derartige Kostenweiterbelastung kann aber begrifflich nicht als eine unter Artikel 12 DBA-Türkei fallende Lizenzgebühr für die Überlassung von gewerblichen Ausrüstungen gewertet werden und vermag daher der Türkei keinen Anspruch auf eine Quellensteuererhebung zu vermitteln. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations…
…Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z. 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992 ff.). Das DBA-Israel folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als…
…How-Vertrag" ist jedoch ebenso Bestandvertrag, wenn er die entgeltliche Überlassung von gewerblichen Erfahrungen gegen Entgelt zum Inhalt hat (vgl. Fialka, Know-How-Überlassung doch eher Bestandvertrag, SWK 1986, A I S. 175). Zu den gewerblichen Erfahrungen gehören neben Rezepten, Plänen und Herstellungsverfahren auch Adressensammlungen …
…Der Begriff der "Ausrüstung selbst umfasse nicht nur körperliche, sondern unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Software. Entscheidend sei dabei aber, dass es sich beim Entgelt um Mietzahlungen handle. In 1 Ob 229/14d hätte sich der OGH wie folgt zum rechtlichen Charakter der Überlassung von Software geäußert:…
…um Lizenzgebühren im Sinn von Art. 12 des OECD-Musterabkommens (vgl. EAS 1998). Das zwischen Österreich und Serbien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffs noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr…
…Vergütungen, die für die Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen gezahlt werden, unter den Lizenzbegriff. Beispiel: Eine österreichische Tankstelle mietet von einem schweizerischenchinesischen Unternehmen eine Autowaschanlage. Das schweizerischechinesische Unternehmen unterliegt mit den für die Vermietung dieser gewerblichen Anlagen gezahlten Mietentgelten der beschränkten Steuerpflicht in Österreich…
…achtstelligen Code der Kombinierten Nomenklatur 150 000 EUR nicht überschreitet | 10 | Veredelung von Waren, um sicherzustellen, dass sie technische Anforderungen für ihre Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erfüllen | 11 | Veredelung von Waren ohne gewerblichen Charakter | 12 | Veredelung von Waren…
…Zollverfahren anzugeben, in dem sich die Waren zuvor befunden haben: | Code | Beschreibung | 00 | kein vorangegangenes Verfahren | 01 | Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Handels zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, für die…
…für das Recht auf Benutzung a) von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen. b) von Urheberrechten an literarischen…
…Art bedeuten, die für die Berechtigung oder für das Recht auf Benutzung von a) Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder…
…die ausschließlich für nicht gewerbliche Zwecke eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) | 44 und 45 | C14 | Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden |…
…die ausschließlich für nicht gewerbliche Zwecke eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) | 44 und 45 | C14 | Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden |…
…Überlassung von Informationen Rz 642b: § 3a Abs. 14 Z 6 UStG 1994 behandelt die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen, soweit diese sonstigen Leistungen nicht bereits unter § 3a Abs. 14 Z 1, 4 und 5 UStG 1994 fallen. Gewerbliche Verfahren und Erfahrungen können…
…Zubehörteile und Werkzeuge) 44 und 45 | 44-45 | C13 | Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden | 51 | C14 | Tiere für Laborzwecke und biologische…
…als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) "Binnenverkehr": die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. (2) Beförderungsmittel schließen die ihnen beigefügten normalen Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen ein…
…als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) "Binnenverkehr": die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. (2) Beförderungsmittel schließen die ihnen beigefügten normalen Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen ein…
…Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann. | 12 02 008 000 | Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Tabelle mit den Datenanforderungen, außer Spalte H7: Den vorgesehenen Unionscode und gegebenenfalls die von dem betreffenden Mitgliedstaat…
…Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG erforderlichen Angaben einzutragen. Werden die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet…