…85/14/0133, zur Übertragung einer Einkunftsquelle - und diese Übertragung ist Voraussetzung für die Zurechnung der Einkünfte aus dieser Quelle - ausgeführt, dass von der Überlassung der Einkunftsquelle durch Einräumung einer Nutzungsberechtigung nicht schon dann die Rede sein könne, wenn der Eigentümer dem Begünstigten einzig und…
…die Einkunftsquelle nur dann zugerechnet werden, wenn ihm nach der zivilrechtlichen Regelung der Nettoertrag verbleibt (Nettofruchtgenuss), nicht im Fall von Bruttoeinnahmen (Jakom/Laudacher, EStG, § 2 Rz 45). Eine Zurechnung der Einkünfte an den Fruchtgenussbesteller findet statt, wenn in der Fruchtgenusseinräumung eine Einkommensverwendung oder Überlassung eigener…
…solchen Körperschaften auch eine Veräußerung der Liegenschaft grundsätzlich bei der Prognoserechnung für die Liebhaberei berücksichtigt werden. § 2 Abs. 3 LVO sieht wie § 2 Abs. 4 LVO aber vor, dass die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes…
…von Grundstücken zur Überlassung für Geschäftszwecke handelt. Ob die von den BF beantragte Option zur Steuerpflicht zur Anwendung kommt, ist gemäß § 6 L-VO aber davon abhängig, ob die Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Z 3 L-VO eine Einkunftsquelle darstellt. In einem Schriftsatz führen…
…von Grundstücken zur Überlassung für Geschäftszwecke handelt. Ob die von den BF beantragte Option zur Steuerpflicht zur Anwendung kommt, ist gemäß § 6 L-VO aber davon abhängig, ob die Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Z 3 L-VO eine Einkunftsquelle darstellt. In einem Schriftsatz führen…
…anteiliger) Überlassung der Einkunftsquelle erfolgte Erfassung der gesamten Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit beim Berufungsführer kann damit durch die nachträglichen Vereinbarungen ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit nicht rückwirkend in Wegfall gebracht werden. Ob die im Jahr 2012 getroffenen Vereinbarungen den oben dargelegten Voraussetzungen für eine Einkünftezurechnung Genüge…
…ABGB3, § 509 Rz 1). Eine solche zivilrechtliche Fruchtnießung im Sinne der §§ 509 ff ABGB an einem Bestandobjekt entspricht grundsätzlich dem oben dargelegten Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. Aufgrund der im Einkommensteuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise genügt allerdings die bloße rechtliche Begründung der Fruchtnießung nicht; es müssen…
…als ges. Vertreter die durch eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag mögliche künftige Mietzinsanhebung geltend machen, sobald eine entsprechende Indexsteigerung eingetreten werden sein wird. Die zivilrechtliche Fruchtnießung (§§ 509 ff ABGB) an einem Bestandsobjekt entspricht grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle (Margreiter a.a.O., Werndl a…
…2009 und 2012 eine (Wieder-)Vermietung der ihm gehörigen sanierungsbedürftigen Wohnungen "denkbar" äußerst unwahrscheinlich war. Für diese Streitjahre ist sohin in würdigender Wertung dieser Umstände seitens des Bundesfinanzgerichts in Bezug auf die streitgegenständlichen Wohnungen des Bf. StraßeHNr der Liebhabereiprüfung vorgelagert keine Einkunftsquelle aus Vermietung und…
…13/0236). - Die Überlassung muss den Kriterien für Verträgen mit Nahen-Angehörige entsprechen (darf somit keine verdeckte Zuwendung darstellen). - Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft darf es sich steuerlich nicht um einen Missbrauch gemäß § 22 BAO handeln. Eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle kann auch dann nicht vorliegen…
…§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG vorliegen. Betreffend das Vorliegen einer Einkunftsquelle und die alternativ in den Raum gestellte Liebhabereiprüfung würde die belangte Behörde implizieren, dass ein solcher Mietvertrag zwischen fremden Dritten nicht zustande gekommen wäre. Auch die stillen Reserven, wie bereits im…
…EStG, § 2 Tz 147). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei eine die Deckung der zivilrechtlichen Fruchtnießung an einem Bestandobjekt entsprechende steuerliche Überlassung einer Einkunftsquelle durch eine den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen entsprechende Gestaltung erforderlich. Im Wesentlichen werde vorausgesetzt, dass der Fruchtnießer Vertragspartner beim Abschluss…
…belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung ausführt, davon auszugehen, dass es sich dabei um kein fremdübliches Mietentgelt für die Überlassung einer Wohnung von 128,62 m2 handelt. Vergleicht man den bei der Vermietung eintretenden und von der Bf zu tragenden Wertverzehr, der sich in der Absetzung…
…blieb das Grundstück durchgehend ungenutzt bis es Ende 2009 verkauft wurde. Ab 2006 anerkannte das Finanzamt die anfallenden Verluste für das leer stehende Objekt nicht mehr und verneinte das Vorliegen einer Einkunftsquelle. Der Unabhängige Finanzsenat kam in freier Beweiswürdigung zur Beurteilung, dass die konkrete Absicht…
…85/14/0133, hingewiesen, wonach die Überlassung einer Einkunftsquelle in Erfüllung einer bestehenden Unterhaltspflicht nichts an der Zurechnung der Einkünfte beim wirtschaftlich tätigen Fruchtnießer ändere. Im Übrigen lägen auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zweifellos Einkünfte der Bw. und nicht wie vom Finanzamt unterstellt, des Eigentümers vor…
…erfolgte wegen mangelnder Fremdüblichkeit von Beginn an in Erfüllung des Stiftungszwecks. Demgemäß ist auch ertragsteuerlich - wie bei der zu privaten Wohnzwecken genutzt Wohnung einer natürlichen Person - nicht von einer Einkunftsquelle auszugehen und die entsprechenden Erträge und Aufwendungen aus Einkommensermittlung der Bw. auszuscheiden. 3.Kapitalertragsteuer Gemäß …
…eben in Form der Überlassung der ehemaligen Betriebsräume erfolgt. Der Nutzen zur Begründung des ersten gemeinsamen Haushaltes sei darin zu erblicken, dass diese Räumlichkeiten vermietet würden und diese Mieterlöse dem Bw zufließen. Sachlich und zeitlich seien daher die Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Befreiung als…
…Die zivilrechtliche Fruchtnießung (§§ 509 ff ABGB) an einem Bestandobjekt entspricht daher grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechtes an die tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse genügt allerdings nicht bloß die rechtliche Begründung der Fruchtnießung. Es müssen vielmehr auch die tatsächlichen Verhältnisse…
…Die zivilrechtliche Fruchtnießung (§§ 509 ff ABGB) an einem Bestandobjekt entspricht daher grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechtes an die tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse genügt allerdings nicht bloß die rechtliche Begründung der Fruchtnießung. Es müssen vielmehr auch die tatsächlichen den…
…auch nicht aus § 114 BAO ableiten (VwGH 16.2.1988, 87/14/0177). Das Finanzamt ging zu Recht davon aus, dass die Vermietung jeder Eigentumswohnung für sich eine Einkunftsquelle begründen kann oder als steuerliche Liebhaberei zu beurteilen ist. Gemäß § 2 Abs. 4 LVO in der…