…Vermögensminderung beim Zuwendenden gegenübersteht, eine freigebige Zuwendung vorliegt. Im gegenständlichen Fall übergab die Übergeberin bewegliche und unbewegliche Sachen und wurde dafür von den Schulden befreit. Bei ihr liegt jedenfalls keine Vermögensminderung vor. Die Bw. bekam das Unternehmen samt Betriebsliegenschaft und versprach, dafür die Schulden zu…
…empfängt und ist sohin die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält (siehe dazu: Fellner, aaO, Rzn. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits…
…Vertragsparteien haben nämlich für die übertragenen Liegenschaften und die Übertragung des Geschäftsvermögens bestimmte Gegenleistungen zugesagt, die in der Summe dem Gesamtwerte der vom Berufungswerber erworbenen Sachen gegenüberstehen. Ausgehend von den bekannt gegebenen Verkehrswerten ergibt sich für die Grunderwerbsteuer folgende Berechnung: | Bewegliches Anlagevermögen (Teilwert) +…
…der BW von der vereinbarten Gegenleistung (€ 76.840.-) den Betrag in Höhe von 52.000.- (Wohnungsinhalt) und € 12.000.- (Minderwert des erworbenen Grundstückes) in Abzug gebracht. Dieser Berechnung kann sich das Finanzamt jedoch nicht anschließen. Wird neben unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen erworben…
…vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Rz 6 zu § 5 GrEStG 1987). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die…
…dass er das Grundstück erhält (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Rz 6 zu § 5 GrEStG 1987). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits, ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören jene Teile des…
…und ist sohin die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält (VwGH vom 25. Februar 1993, Zl. 91/16/0031). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen…
…Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). 2.) Inventar: Gegenständlich in Streit gezogen ist die Nichtanerkennung eines Teiles des verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart…
…dass er das Grundstück erhält (siehe dazu: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits, ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des…
…dass er das Grundstück erhält (siehe dazu: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits, ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des…
…sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für…
…ist die Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt (§ 1090 ABGB). Als Konsensualvertrag kommt der Bestandvertrag, unabhängig von der Übergabe der Sache, durch Einigung über die Bestandsache und den Zins zustande (§ 1094 ABGB). Gegenstand sind unverbrauchbare, bewegliche oder unbewegliche, körperliche oder unkörperliche Sachen (§ 1093), zB Autos, Patentrechte etc." Ob…
…Bei der Aufteilung seien die Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen, in Anschlag zu bringen. Das EheG definiere eheliches Gebrauchsvermögen (§ 81 Abs 2 EheG) als die beweglichen und unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft…
…von allen Sachen, die durch Kaufvertrag erworben werden können, also auch Grundstücke, mit dem Begriff Ware, ist in der Literatur zum bürgerlichen Recht gängig. Der Kaufvertrag kommt durch Einigung über Ware und Preis zustande Gegenstand des Kaufes kann jede Sache sein, neben beweglichen und unbeweglichen…
…unterliegt somit der Grunderwerbsteuer (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 200, 201 und 201a zu § 1 GrEStG und die dort zitierte hg. Rechtsprechung). Eheliches Gebrauchsvermögen sind gemäß § 81 Abs. 2 EheG die beweglichen und unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem…
…Wirtschaftsgüter, insbesondere unbeweglicher Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zubehör zu demselben bezahlt werden. Unter Zubehör versteht man dasjenige…
…Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung…
…vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die…
…Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung…
…ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können (§ 293 ABGB). Auch unkörperliche Sachen können zu den beweglichen Sachen gehören (§ 292 ABGB). Werden unbewegliche, immobile Sachen gegen Leibrente übergeben, ist dies ein der Grunderwerbsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft und nicht gebührenpflichtig. Unbeweglich sind Liegenschaften und alles…