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UFSS RV/0159-S/06Übergangsbestimmung für 2005 hinsichtlich der absoluten Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2007

…Jahre 1998 bis 2001 keine Feststellungen über die Einkunftsquelleneigenschaft des Jahres 1994, weswegen die vom FA Salzburg-Stadt durchgeführten Änderungen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte auch aus diesem Grund nicht als Folge einer Außenprüfung ergangen sind. Bei dieser Sachlage, ist aber davon auszugehen…

UFSS RV/0230-S/05Übergangsbestimmung für 2005 hinsichtlich der absoluten Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…für das Jahr 1994 nicht als Folge einer Betriebs- bzw. Außenprüfung ergangen. Zudem enthielt der Prüfungsbericht der S-GmbH&Mitges über die Jahre 1998 bis 2001 keine Feststellungen über die Einkunftsquelleneigenschaft des Jahres 1994, weswegen die vom Finanzamt durchgeführten Änderungen der einheitlichen und gesonderten Feststellung…

BFG RV/4100191/2020Strittig ist die Vornahme einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 im Sinne einer Einlagenentsteuerung hinsichtlich einer (für das Unternehmen erworbenen) Eigentumswohnung, die ab Anschaffung für zwei Jahre wegen Fremdunüblichkeit des Mietverhältnisses als nicht für das Unternehmen angeschafft beurteilt wurde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2021Teil 1/2

…Folge Stiefsohn) benutzte die noch unfertige Wohnung ab 09.03.2011 zunächst als Nebenwohnsitz und ab 01.06.2011 ständig als Hauptwohnsitz. Dazu ist im Bericht der Außenprüfung festgehalten, dass diese Nutzung auf Basis eines mit dem Stiefsohn - wie vorgebracht - mündlich geschlossenen Mietvertrages um eine…

UFSL RV/0074-L/091. Prüfung hinterzogener Abgaben als Vorfrage 2. Keine Verjährung auf Grund der Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 BAO 3. Wiederaufnahme und Sachbescheide im Rahmen eines "Sammelbescheides" 4. Nichtbescheid mangels eines Hinweises auf § 101 Abs. 3 BAO (Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/2

…Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). § 323 Abs 18 BAO lautet: § 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (…

BFG RV/7104815/2018Steuerpflicht einer ausländischen Gesellschaft mit inländischem Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2019Teil 1/2

…folgt adressiert: "Bf z.H. Ing AB Adr Ort1" Am 26.2.2018 langte bei der belangten Behörde ein Fristverlängerungsansuchen ein, in dem angeführt ist, dass es als Folge einer Außenprüfung zu Abgabenfestsetzungen mit den Bescheiden vom 5.2.2018 gekommen war und um eine…

BFG RV/6300001/2017Verhängung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen Getränkegroßhändler, welcher neben umfangreichen Abgabenhinterziehungen wegen organisiertem und europaweitem Getränkeschwarzhandel (Bestrafung durch einen Schöffensenat) noch weitere grob fahrlässige und vorsätzliche Verkürzungen an Bier- und Alkoholsteuern zu verantworten hat; Bemessung der Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2020Teil 1/2

…Waren gegenüber dem Zollamt Salzburg nicht erklärt worden sind. [Die diesbezügliche Bier- und Alkoholsteuer wurde auch nicht unverzüglich entrichtet.] Erst als Folge einer Außenprüfung des Zollamtes (Prüfungsbericht vom Februar 2015) wurden der B-GmbH für die Lieferungen von Anfang August 2011 [Fakten Pkt. A.1…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

…wurde 3. Februar 2004 von einem Mitarbeiter der steuerlichen Vertreterin des Berufungswerbers mit Firmenstempel gegengezeichnet. Nach § 323 Abs. 18 BAO ist § 209 Abs. 1 BAO in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist für Nachforderungen und Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147…

UFSG RV/0400-G/07Endet eine Außenprüfung mit der Schlussbesprechung oder mit der Erlassung von Bescheiden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2010

…I Nr. 180/2004 ab 1. Jänner 2005 anzuwenden sei. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs 1 BAO) sei die Neufassung des § 209 Abs 1 jedoch erst ab 1.1.2006 anzuwenden, wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner…

UFSL RV/0800-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

UFSL RV/0788-L/04Bauherreineigenschaft als Wiederafnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

UFSL RV/0787-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

UFSL RV/0869-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

UFSL RV/0777-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

BFG RV/7103343/2007Verlängerung der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer eines Mitunternehmers durch Prüfungshandlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung gem. § 99 FinStrG iVm § 144 BAO bei einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.04.2015

…§ 209 Rz 42). Ausnahmen hiervon sieht § 323 Abs 18 zweiter und vorletzter Satz vor. Nach der für den konkreten Fall maßgeblichen Übergangsbestimmung sind für Nachforderungen als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs 1 BAO) die Neufassung des § 209 Abs 1 erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

BFG RV/7102493/2007Verlängerung der Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer eines Mitunternehmers durch Prüfungshandlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung gem. § 99 FinStrG iVm § 144 BAO bei einer Mitunternehmerschaft.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.10.2014

…einem Jahr vorgenommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Die absolute Verjährungsfrist beträgt gem. § 209 Abs. 3 BAO idF AbgÄG 2004 zehn Jahre. In diesem Zusammenhang sind die Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 18 BAO zu beachten: Für Nachforderungen als Folge einer Außenprüfung…

UFSL RV/0760-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

UFSL RV/0801-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

UFSL RV/0759-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006Teil 1/2

…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…

BFG RV/3100033/2018Eine Abänderung gemäß § 295a BAO könnte nur dann ungeachtet eingetretener Verjährung vorgenommen werden, wenn sie in Durchführung einer Art. 25 Abs. 2 zweiter Satz OECD-Musterabkommen entsprechenden Bestimmung erfolgte; somit in Umsetzung einer Verständigungsregelung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2025Teil 1/2

…als ob der aufgehobene Bescheid von Anfang an nicht erlassen worden wäre (vgl. VwGH 29.11.1985, 85/17/0030; in der Folge stRsp.). Daraus sowie angesichts der vom VwGH weiter gewählte Vorgehensweise, gemäß § 42 Abs. 3a VwGG eine verfahrensbeendende Entscheidung in der Sache selbst…

UFSW RV/2071-W/05Inkrafttreten der "neuen" Verjährungsbestimmungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden, wenn…