…daraus keine Änderung auf der zu beurteilenden Sachverhaltsebene ableitbar. Vielmehr hat die Abgabenbehörde einen dem Grunde nach gleichbleibenden Sachverhalt im Ablauf der verfahrensgegenständlichen Veranlagungszeiträume zunächst mit dem Normalsteuersatz, in späteren Jahren jedoch mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Darin liegt zweifelsfrei eine Änderung der rechtlichen Beurteilung dieses…
…Schließlich hat auch bereits der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass das Erkennen einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (allein) kein sachverhaltsänderndes rückwirkendes Ereignis im konkreten Fall darstellt (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219). Ebenso kann allein eine Änderung der Rechtsprechung durch ein Höchstgericht (oder…
…zweifelsfrei eine Änderung der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhaltes bzw. einzelner Sachverhaltselemente. Welche von beiden Rechtsmeinungen die "richtige" war, wäre ggf. im ordentlichen Rechtsmittelverfahren mittels Berufung abzuklären gewesen. Dieser Weg war der BW auch in jedem einzelnen Veranlagungszeitraum offen gestanden. Festzuhalten ist, dass entgegen der im…
…könne also nicht auf eine bloße Änderung der rechtlichen Beurteilung etwa in Form geänderter Rechtsprechung gestützt werden. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich diese mangelnde Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung mit dem Verfahrensinstrument des § 295a BAO im Falle der Änderung der Rechtsprechung sowohl zu Gunsten als…
…1Iit. b BAO sind neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung veranlasst oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH vom 26.7.2000, 95…
…der Sachverhalt zur Gänze offen gelegt, vom FA von Beginn an geprüft wurde, und weil das FA keine vorläufigen Bescheide erlassen habe, sei das amtliche Vorgehen [so aufzufassen], dass keine Zweifel am Vorliegen einer steuerlich beachtlichen Handelstätigkeit gehegt wurden. Eine nachträglich anders geartete rechtliche Beurteilung…
…auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung ... eigenständig von der Abgabenbehörde gewonnen werden (Ritz, BAO5, § 303 Rz 23). Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt…
…nach der getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahme gelegenen Zeiträume in der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der Tätigkeit entgegensteht, denn der Liebhabereibetrachtung dürfen jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde gelegt werden (VwGH 24.4.2002, 96/13/0191). Es ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung, ob durch eine Änderung der…
…Hinsichtlich der rechtsgeschäftlich erfolgten Übertragung von Miteigentumsanteilen liegt ein Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG vor. An der rechtlichen Beurteilung vermag auch der Umstand, dass jedem Wohnungseigentümer die ihm bisher bereits zugeordnete Wohnungseigentumseinheit verbleibt, nichts zu ändern. Bei Vergleich der bisherigen mit den nunmehrigen Miteigentumsanteilen ergibt sich…
…geführt wird. Durch die Änderung der Bewirtschaftung (zB Umstellung der Betriebsführung) kann Liebhaberei zu einer Einkunftsquelle werden (vgl. VwGH 3. 11. 1986, 84/15/0079; VwGH 3. 6. 1986, 86/14/0012). Für die Zeit nach einer Änderung der Bewirtschaftungsart hat eine neue Beurteilung, ob…
…mit einem Freiwerden der Wohnungen und so mit einer Vermietung zu einem höheren Mietzins gerechnet werden könne. Zur Vorläufigkeit führte der steuerliche Vertreter aus, dass die Erlassung von vorläufigen Bescheiden nur dann zulässig sei, wenn Sachfragen ungewiss seien; Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung böten dafür…
…unternehmerische Tätigkeiten vorzulegen wären, um eine neue Beurteilung vornehmen zu können - derartige Nachweise wurden allerdings nicht auch nur ansatzweise vorgelegt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Liebhabereiproblematik lassen ausschließlich theoretische Ausführungen erkennen und dienen nicht dazu, eine Änderung der Bewirtschaftung zu begründen (vgl. Eingabe des Beschwerdeführers…
…Schriftsätzen. Für das Bundesfinanzgericht besteht keine Veranlassung an den Angaben des Bf. in der Äußerung vom 11. August 2015 zu zweifeln und wird daher bei der rechtlichen Beurteilung davon ausgegangen, dass Frau Name-Miteigentümerin ihre wirtschaftliche Verfügungsmacht am halben Gebäude nicht auf den Bf. übertragen…
…Zugunsten der Beschwerdeführerin brachte er in seiner Entscheidung die geringfügig höhere Afa-Bemessungsgrundlage und Afa laut BVE in Ansatz. Das Erkenntnis des BFG erwuchs in Rechtskraft. Die Feststellungen, die der rechtlichen Beurteilung zugrundegelegt wurden, gehen aus dem Akteninhalt hervor. IV. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Würdigung…
…fest, dass das Finanzamt bei Erlassung der Erstbescheide keine Kenntnisse von diesen Umsätzen hatte. Diese Wiederaufnahmegründe sind jedenfalls neu hervorgekommen. Welche Auswirkungen diese neuen Tatsachen haben können und ob sie eine Wiederaufnahme rechtfertigen, ist in weiterer Folge eine Frage der rechtlichen Beurteilung. C) Begründung Wiederaufnahme…
…erweist sich die Beschwerde somit betreffend die Top 1 bereits aus diesem Grund als unbegründet. Ungeachtet dieser Beurteilung wird im Folgenden die Top 1 dennoch auch nach den übrigen, bereits vom Finanzamt aufgegriffenen Gesichtspunkten geprüft. Änderung der Bewirtschaftungsart: Treten bei Betätigungen im Sinne des …
…vor, kann auch keine Änderung der Verhältnisse iSd § 12 Abs. 10 oder 11 UStG, eingetreten sein. Keine Vorsteuerberichtigung bei fehlerhaftem Vorsteuerabzug: Eine bloße geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts durch die Abgabenbehörde nach einer rechtlichen Fehlbeurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung stellt keine Änderung der Verhältnisse dar, die…
…hinsichtlich der Einkünfte 2015 eine Gegenstandsloserklärung erfolgt und 2016 mittlerweile eine einvernehmliche Gewinnermittlung vorliegt, muss darauf nicht näher eingegangen werden. H) Im Spruch anders lautender Bescheid laut Finanzamt Im Ergebnis ergaben sich durch die neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel und deren rechtliche Beurteilung (pauschale Gewinn…
…7107/F, nicht mehr auf "12 Jahre", sondern auf einen Zeitraum von rund 20 Jahren abstellte (vgl. etwa das zitierte Erkenntnis vom 29. Februar 2012) - in der rechtlichen Beurteilung des Bundesfinanzgerichtes nicht ankam. Im weiteren Verfahren wird § 8 Abs. 3 LVO aber zu beachten sein.
…auf eine bloße Änderung der rechtlichen Beurteilung gestützt werden." Auch der BFH (Urteil vom 21.3.1996, XI R 36/95) judizierte, gestützt auf § 175 Abs. 1 Z 2 AO, dem deutschen Vorbild für § 295a BAO, dass nach dieser Vorschrift ein Steuerbescheid zu ändern sei…