…x 3,15% | € 4.929,17 | Zinsaufwand ohne Sondertilgung | 6.189,17 | Zinsaufwand nach Sondertilgung | 4.929,17 | Differenz | 1.260 Änderung der Prognoserechnung lt. BP bei Berücksichtigung einer Sondertilgung ab 2016: | | 2016 |…
…dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16.2.2006, 2004/14/0082, zum Ergebnis gelangt ist, dass umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt…
…derart verändert worden, dass dies einer Änderung der Bewirtschaftsart gleichkomme. Unter Berücksichtigung aller Umstände sei davon auszugehen, dass auch der in der Berufung geltend gemachte übliche Kalkulationszeitraum von höchstens 35 Jahren überschritten werde. Dagegen wurde seitens des Bw im Telefax vom 21. Jänner 2004 vorgebracht…
…auf die Ertragsfähigkeit der Betätigung Einfluss nehmende wirtschaftliche Maßnahme zu einer Änderung der Bewirtschaftungsart. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes steht eine solche Änderung der Bewirtschaftsart einer gemeinsamen Betrachtung der vor und nach der betroffenen Bewirtschaftungsmaßnahme gelegenen Zeiträume in der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der Tätigkeit entgegen…
…somit das Vorliegen der Absicht iSd § 1 Abs 1 iVm § 2 Abs. 1 LVO nicht gegeben sei. Weiters wurde in den Prüfungsfeststellungen ausgeführt, dass durch die Änderung der Bewirtschaftsart für die folgenden Zeiträume eine neue Prognoserechnung zu erstellen sei und aufgrund der Prognoserechnung (der Betriebsprüfung)…
…der Adria konnten bis inklusive 2001 nur Verluste erzielt werden, da nur geringe Einnahmen erzielbar waren, die jedenfalls in jedem Jahr deutlich unter den Ausgaben lagen. Die Bw haben nicht einmal versucht, die Yacht in einem anderen Gebiet zu verchartern oder eine Änderung der Bewirtschaftunsart…
…gemacht worden seien (LuF 1-FS HF2014). Darin sei angegeben worden, dass das Ausmaß der wirklich bewirtschaftbaren Fläche des Fischereirechtes rund 77 Hektar seien. Im gegenständlichen beschwerten Bescheid sei das Ausmaß des Fischereirechtes mit 115 Hektar festgesetzt, was bereits gegenüber dem Vorgängerbescheid (mit 106 Hektar…
…2*** 80% der gesamten Flächen von einer Hangabrutschung betroffen sind. Des Weiteren ist es eine Tatsache, dass mein gesamter Betrieb seit 29.10.2013 einer behördlichen Totalsperre unterliegt. Die gesamten Hutweiden in ***2*** wurden vom Richter fotografiert und festgestellt, dass keinerlei maschinelle Bewirtschaftbarkeit gegeben ist…
…den in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre entwickelten Produktionsgebieten und Kleinproduktionsgebieten bzw. bei den Weinbauvergleichsbetrieben nach Weinbaugebieten getroffen. Primär orientiert sich die Bewertung eines konkreten Betriebes daher an dem Vergleichsbetrieb des jeweiligen Kleinproduktionsbetriebes, jedoch ist es zulässig und zum Teil auch erforderlich Vergleiche zu anderen Vergleichsbetrieben im…
…weil alle Ermittlungsergebnisse immer der jeweils anderen Verfahrenspartei zur Stellungnahme bzw. Gegenäußerung unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht werden müssten. Das BFG verfügt über keinen Erhebungsapparat und müsste demzufolge überdies alle Erhebungsschritte in Wahrung der Unparteilichkeit durch ein vom…
…Die vom Bf. in diesem Bescheid erwähnten getrennten Ordnungsnummern ändern nichts daran, dass den einzelnen Fischereiberechtigten ideelle Anteile und nicht abgegrenzte Gewässerabschnitte zugeordnet wurden. Aufgrund des durch die Erlassung des Bescheides der oberösterreichischen Landesregierung vom 22. Mai 2012 neu festgelegten Inhaltes des Koppelfischereirecht D war…
…Ein Aktenvermerk der ehemaligen steuerlichen Vertretung bestätige diese Aussage. Eine Änderung der Bewertung wurde von der zuständigen Behörde bis dato nicht vorgenommen. Die steuerliche Vertretung brachte weiters vor, dass das auf dem Grundstück befindliche Gebäude als Nebengebäude nicht selbständig bewirtschaftbar und notwendigerweise ausschließlich mit dem…
…selbstständig bewirtschaftbare Teile seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (zB Ackerbau samt zugehörigen Maschinen und Gebäuden), stellten die Verpachtungsumsätze grundsätzlich keine Umsätze im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mehr dar und würden daher auch dann nicht der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen, wenn er neben der Verpachtung weiterhin…
…die auch im Sinne des § 1 BoSchätzG (Anmerkung: Bodenschätzungsgesetz 1970) landwirtschaftlich nicht nutzbar sind, sind pauschal mit 20 Euro je Hektar (als Vegetationsflächen mit geringer Ertragsfähigkeit) zu bewerten. Daraus ergibt, dass grundsätzlich nur Verlandungszonen mit diesem Pauschalbetrag bewertet werden. Der § 1 BoSchätzG enthält lediglich die…
…nur Teile dieser Grundstücke zum notwendigen Betriebsvermögen zählen können, ausführlich erläutert. Erhebliche Teile der übertragenen Grundstücke sind Wiesen (ohne Baumbestand), Bauflächen samt Gebäude, nicht bewirtschaftbare Wälder (Bewirtschaftungsverbot als Europaschutzgebiet) und ein weitestgehend privat genutztes Forsthaus (zB Wohnung, Leerstand, Pferde) und daher kein notwendiges Betriebsvermögen eines…
…Ing. P. erstellte Gutachten über die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes einen völlig anderen Auftrag zu erfüllen hatte und wurde auch von uns im Zuge der Berufung nicht vorgebracht. Da sich das Gutachten ausschließlich mit dem Verkehrswert beschäftigt, kann daraus auch nicht abgeleitet werden, ob die…
…von Ihnen bestimmten Plänen)? b) Wurden die Kosten der Änderung bzw. Erstellung des Bebauungsplanes auch von Ihnen getragen? Wenn ja, in welchem Umfang?" Antworten: "Zu 1a) Es erfolgten Anregungen auf Umwidmungen (s. Punkt 4). Zu 1b) Aus der Erinnerung von Herrn G keine; möglicherweise Stempelgebühren.…
…von (unkörperlichem) Know-how gesehen werden kann, worin läge dann die Körperlichkeit der Finanzierung dieser unkörperlichen Aktivität? Das vorliegende Modell scheint im Vergleich zu allen anderen bekannten Konzepten sogar ein weit typischerer Anwendungsfall für das branchenbezogene Ausgleichsverbot zu sein. Wie die Höchstgerichte mehrfach judiziert haben…
…land- und forstwirtschaftlichen Vermögen keine Änderungen ergeben hätten. Nicht nachvollziehbar sei, weshalb die forstwirtschaftlich genutzten Flächen gegenüber dem Feststellungsbescheid zum 1.1.2006 um 47 m² erhöht wurden und die landwirtschaftlich genutzten Flächen um 5166 m² verringert wurden. Gemäß der ebenfalls bekämpften Berufungsvorentscheidung vom 15…
…In der Beschwerdevorentscheidung wird behauptet das 43.116 m 2 Waldflächen im Grundbauch ausgewiesen sind, alle Waldgrundparzellen zusammengerechnet ergeben aber nur 43.089 m 2 , und somit um 27 m 2 weniger, bei diesen 27 m 2 kann es sich somit nur um nicht bewirtschaftbare…