…Im Hinblick auf den zwingenden Charakter des § 215 Abs. 1 BAO sei der Abgabenbehörde bei der Verwendung von Abgabenguthaben kein Ermessenspielraum eingeräumt. Somit sei die Verrechnung des Guthabens mit den auf dem Abgabenkonto der primärschuldnerischen GmbH aushaftenden fälligen Abgabenschulden rechtmäßig gewesen. Im Vorlageantrag vom 23…
…1994, dass nur die in den Veranlagungszeitraum fallenden, nach § 12 abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen sind. Diese Vorschrift ist sowohl für die Behörde als auch für den Steuerpflichtigen zwingendes Recht. Der Unternehmer muss die Vorsteuern, die in den Veranlagungszeitraum fallen (sofern er ihren Abzug begehrt), geltend machen…
…fest, dass die Frist für die Vorsteuerberichtigung mit der tatsächlichen unternehmerischen Nutzung der Wohnung (gegenständlich also mit der Vermietung) zu laufen beginnt. Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, dessen Anwendung keinen Spielraum zulässt. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates war daher auch nicht zu prüfen…
…den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt, dessen Vollziehung keinen Ermessensspielraum bietet, konnte das Finanzamt bei der Guthabensverwendung durch Aufrechnung mit den Haftungsschulden der Bw. aus rechtlichen Gründen auf deren wirtschaftliche Verhältnisse nicht Bedacht nehmen. Zum Einwand der Bw. in der mündlichen Verhandlung…
…021,26 festsetzte. Da es sich aber bei den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 AbgEO um zwingendes Recht handelt (der Abgabenschuldner hat zu entrichten), liegt die Festsetzung der Pfändungsgebühren nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Eine Reduktion der Pfändungsgebühr nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit ist daher unzulässig…
…C rechtskräftig und verbindlich für den Einschreiter ausgesprochen, dass sämtliche steuerlichen Leistungen erbracht worden seien und durch die Entrichtung der NOVA keine weitere Steuerschuld bestünde. Die Bescheinigung bestätige nicht nur die Abgabe nach dem Normverbrauchsabgabengesetz, sondern auch die Abgabe nach dem Umsatzsteuergesetz. Daraus folge zwingend…
…von Fristverlängerungsansuchen schließt § 110 Abs. 3 BAO explizit die Zulässigkeit eines abgesonderten Rechtsmittels aus. Betrifft die Ablehnung eines Fristverlängerungsansuchens eine gemäß § 275 BAO erteilte Mängelbehebungsfrist, hat dieser, wie ausgeführt, zwingend ein Bescheid zu folgen, mit welchem die Zurücknahme der Berufung ausgesprochen wird. Erst mit diesem…
…mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4.2001, 98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in…
…Insolvenzverwalters. Der Pfändungsbescheid ist somit zu Recht ergangen. Daraus folgt aber auch, dass dem Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit anlastet, zumal es sich bei der Bestimmung des § 26 AbgEO um zwingendes Recht handelt und damit die Höhe der…
…handelt es sich um zwingendes Recht, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht dem Ermessen der Behörde überlassen ist (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Dieses Guthaben war daher gemäß § 215 Abs. 2 BAO zwingend zur Tilgung der…
…andere Abgabenschulden des Abgabepflichtigen bei derselben oder einer anderen Abgabenbehörde zu verwenden ist. Dem versteckten Vorwurf einer allfälligen Begünstigung des Abgabengläubigers ist zu entgegnen, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs…
…Abschöpfungsverfahrens gegen den Schuldner nicht Exekution führen dürften. Eine auf § 215 Abs. 1 BAO (zwingendes Recht) gestützte Verrechnung stelle jedoch keine Exekutionsmaßnahme dar. § 206 Abs. 3 KO behandle die Aufrechnung durch den Drittschuldner gegen die Forderung auf von der Abtretungserklärung erfasste Bezüge (gemäß § 199 Abs…
…mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4.2001, 98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in…
…mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4.2001, 98/15/0158). Ein Vollzugsspielraum in…
…für andere Abgabenschulden des Abgabepflichtigen bei derselben oder einer anderen Abgabenbehörde zu verwenden ist. Dem Hinweis auf eine Begünstigung des Abgabengläubigers ist zu entgegnen, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs…
…in der Berufung sinngemäß auf eine Bevorzugung des Abgabengläubigers durch die vorgenommene Aufrechnung hingewiesen wird, ist dem entgegenzuhalten, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt. Zudem wird nach § 214 Abs. 3 KO keine Pflicht zur Rückzahlung des Erlangten begründet…
…Zeitpunkt der Entrichtung, sondern erst nach Maßgabe der "Verwohnung" versteuert. Anlässlich eines Mieterwechsels wurde zur alten WGG-Rechtlage (§ 17 Abs. 2 WGG) die Rechtsaufassung vertreten, dass die Bestimmungen u.a. über den Aufwertungsbetrag nicht zwingendes Recht seien und es wurde die Möglichkeit geschaffen, schriftlich mit…
…der Finanzstrafbehörde oder des Gerichtes, ob die Bestimmungen über die Abgrenzung zwischen gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit beachtet werden. § 53 FinStrG ist zwingendes Recht und hat seine Wurzel in der verfassungsmäßigen Trennung von Gericht und Verwaltung, die ihre Zuständigkeit bzw. Nichtzuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen haben…
…Tz. 16). Was die aufgeworfene Frage einer allfälligen Bevorzugung des Abgabengläubigers betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt. Zudem wird nach § 214 Abs. 3 KO keine Pflicht zur Rückzahlung des Erlangten begründet, wenn ein…
…die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, in diesem Fall keine Familienbeihilfe erhalten sollen, so ist dazu Folgendes auszuführen: Die oben zitierte Norm des Familienlastenausgleichsgesetzes ist zwingendes Recht, das durch Handlungen des Studierenden nicht abgeändert werden kann. Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist…